
c̷h̷u̷b̷b̷y̷ ̷C̷a̷t̷░⡷⠂
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@CS__Nane
ฅ^•ﻌ•^ฅ 𝖒𝖊𝖒𝖊𝖓𝖙𝖔 𝖒𝖔𝖗𝖎 ・・・ ᵐʲʲ,ᵃʳᵗ, ʸⁱᶻʰᵃⁿ ᵃ ᵇⁱᵗ ᶜᵒᵐᵐᵉⁿᵗⁱⁿᵍ ᵒⁿ ˡᵘⁿᵃᵗⁱᶜ ᵖᵒˡⁱᵗⁱᶜˢ


























what's up with y'all blaming the women for not making that man "happy" without ever considering that MAYBEEE he had issues too? it's always "oh my poor baby never had someone who was there for him, who could've given him the amount of kids he wanted, my poor baby 🥺🥺🥺🥺🥺🥺🥺"




Harald Martenstein erinnert in seiner heutigen Bild-Kolumne zu Recht an einen wichtigen Artikel des Staatsrechtlers Hinnerk Wissmann in der FAZ vor ca. 3 Wochen. Rekapitulieren wir kurz die neuere Entwicklung "unserer Demokratie": Der Bundestag hat, nachdem festzustellen war, daß im neugewählten, aber bis auf weiteres noch nicht konstituierten Bundestag keine verfassungsändernde Mehrheit mehr da sein würde, unter offensichtlichem Mißbrauch eines Not-Versammlungsrechts (das eigentlich dafür da ist, wenn z.B. der Verteidigungsfall beschlossen werden muß) gravierende Verfassungsänderungen beschlossen: die weitgehende Aushöhlung der "Schuldenbremse" sowie eine Deindustrialisierungspflicht bis 2045. Zum Zeitpunkt der Beschlußfassung (3. Lesung) stand die Zusammensetzung des neuen Bundestages abschließend fest – schon von daher hätte nicht mehr der alte BT einberufen werden dürfen, sondern jedenfalls zur 3. Lesung dann der neue. Das BVerfG ging – wohl ganz im Sinne der "Aktion letzte Patrone" hingegen von einem "Wahlrecht" der BT-Präsidentin aus. Verfassungsrechtlich ist das Humbug. In Rheinland-Pfalz hatte das Wahlvolk selbst entschieden, daß die AfD-Fraktion künftig auch ohne Unterstützung anderer Abgeordneter Untersuchungsausschüsse ins Leben rufen kann. Denn nach der am Wahltag geltenden Verfassung brauchte man dafür 20%, und der Wähler gab der AfD mehr als 20%. Daraufhin legte wiederum der alte, eigentlich doch abgewählte Landtag ein "Veto" gegen den Wählerwillen ein und erhöhte das Quorum auf 25%. Wissmann hat nun darauf hingewiesen, was die mögliche Konsequenz wäre, wenn man die bisher angewendeten Konzepte zu Ende denkt: Wenn im September in Sachsen-Anhalt Ulrich Siegmund und die AfD klar die absolute Mehrheit gewinnen, tritt einfach der alte Landtag nochmals zusammen und beschließt eine Änderung der Landesverfassung: ab sofort können Regierungen bzw. Ministerpräsidenten nur noch mit 2/3-Mehrheit gewählt werden! Konsequenz: die amtierenden Regierung unter Sven Schulze regiert auf unabsehbare Zeit "geschäftsführend" weiter...













SACHSEN-ANHALT | Sonntagsfrage Landtagswahl INSA/NIUS AfD: 42% (+4) CDU: 24% (-1) LINKE: 13% SPD: 6% GRÜNE: 4% BSW: 4% (-1) FDP: 3% Sonstige: 4% (-2) Änderungen zur letzten Umfrage vom 25. März 2026 Verlauf: whln.eu/UmfragenSachse… #ltwst #ltwlsa








