
Günter Muster
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Günter Muster
@GuenterMuster
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Hubigs Gesetzesentwurf zeigt: Es gibt im Fall #Ulmen keine Strafbarkeitslücken. Es geht um die übergriffig moralgetriebene Kriminalisierung privater Handlungen ohne Außenwirkung: Schaut man sich die Vorschläge an, die nun zur Schließung nur angeblicher #Strafbarkeitslücken vorgebracht werden, so bleibt eins klar: Die Handlungen, um die es hier geht, das öffentliche Verbreiten von #deepfakes, also Fotomontagen und Videomontagen, bei denen das Gesicht des Betroffenen auf pornografische Darstellungen montiert wird, ist schon bei geltender Rechtslage mit bis zu 5 Jahren Haft bedroht, siehe dazu meinen Beitrag hier: x.com/i/status/20349… Das, was jetzt von Justizministerin Hubig und ihren Sekundanten vorgeschlagen wird, hat mit der Strafbarkeit der Verbreitung solcher Bilder nichts zu tun. Es geht vielmehr darum, die Strafbarkeit vorzuverlagern, nämlich Handlungen im Privaten zu bestrafen, die typischerweise straflose Handlungen sind. So wird gefordert, dass sich bereits derjenige strafbar machen soll, der bei sich zu Hause für den rein privaten Gebrauch #Fotomontagen herstellt, zu denen er gar nicht die Absicht hat, diese zu verbreiten und die er auch niemals verbreitet. Alleine für die Herstellung einer Fotomontage am privaten PC soll künftig eine Haftstrafe bis zu 2 Jahren drohen! Nun kann man das Herstellen solcher Fotomontagen als geschmacklos empfinden. Geschmacklos kann man aber auch viele andere Handlungen finden, die im privaten Bereich stattfinden, die aber mangels Außenwirkung niemanden in seinen Rechten verletzen. Umgekehrt kann man auch sagen: In einem freien Staat ist es eine Errungenschaft, im Privaten auch aus Sicht anderer Personen Geschmackloses tun zu können, wenn man damit keinen in seinen Rechten verletzt. Es gibt keinen Grund dafür, nun das Kind mit dem Bade auszuschütten und derartige typisch private Handlungen, also das Herstellen von Fotos, die dann nie an andere weitergegeben oder gar veröffentlicht werden, mit erheblichen Strafen zu bedrohen. Hier schwingt sich der Staat mit der strafrechtlichen Keule zum Moralwächter auf, der versucht, rein private Handlungen, die niemanden schädigen, unter Strafe zu stellen, weil man das, was ein Mensch privat macht, für moralisch verwerflich hält. Das ist nicht die Aufgabe des Strafrechts. Es ist vielleicht kein Zufall, dass die Forderungen nach nach einer Vorverlagerung der Strafbarkeit aus den Kreisen kommt, die versuchen, mit diffusen Begriffen wie "Hass und Hetze" unliebsame aber zulässige Meinungsäußerungen zu kriminalisieren oder anderweitig zu bekämpfen. Hier wird ein geschichtlicher Irrweg reaktualisiert. Denn zur Erinnerung: Es gab bereits früher den Versuch, private Handlungen, die Moralwächtern nicht gefallen haben, mit der strafrechtlichen Keule zu bekämpfen. Ein Beispiel? Homosexuelle Handlungen waren einmal strafbar. Dass der Staat versucht, mit Mitteln des Strafrechts in unsere private Moral hinein zu regieren, das hatten wir eigentlich überwunden...







„Alle schweigen es tot“ – 14-Jährige soll in Jugendzentrum vergewaltigt worden sein to.welt.de/3NiPs0h

Hubigs Gesetzesentwurf zeigt: Es gibt im Fall #Ulmen keine Strafbarkeitslücken. Es geht um die übergriffig moralgetriebene Kriminalisierung privater Handlungen ohne Außenwirkung: Schaut man sich die Vorschläge an, die nun zur Schließung nur angeblicher #Strafbarkeitslücken vorgebracht werden, so bleibt eins klar: Die Handlungen, um die es hier geht, das öffentliche Verbreiten von #deepfakes, also Fotomontagen und Videomontagen, bei denen das Gesicht des Betroffenen auf pornografische Darstellungen montiert wird, ist schon bei geltender Rechtslage mit bis zu 5 Jahren Haft bedroht, siehe dazu meinen Beitrag hier: x.com/i/status/20349… Das, was jetzt von Justizministerin Hubig und ihren Sekundanten vorgeschlagen wird, hat mit der Strafbarkeit der Verbreitung solcher Bilder nichts zu tun. Es geht vielmehr darum, die Strafbarkeit vorzuverlagern, nämlich Handlungen im Privaten zu bestrafen, die typischerweise straflose Handlungen sind. So wird gefordert, dass sich bereits derjenige strafbar machen soll, der bei sich zu Hause für den rein privaten Gebrauch #Fotomontagen herstellt, zu denen er gar nicht die Absicht hat, diese zu verbreiten und die er auch niemals verbreitet. Alleine für die Herstellung einer Fotomontage am privaten PC soll künftig eine Haftstrafe bis zu 2 Jahren drohen! Nun kann man das Herstellen solcher Fotomontagen als geschmacklos empfinden. Geschmacklos kann man aber auch viele andere Handlungen finden, die im privaten Bereich stattfinden, die aber mangels Außenwirkung niemanden in seinen Rechten verletzen. Umgekehrt kann man auch sagen: In einem freien Staat ist es eine Errungenschaft, im Privaten auch aus Sicht anderer Personen Geschmackloses tun zu können, wenn man damit keinen in seinen Rechten verletzt. Es gibt keinen Grund dafür, nun das Kind mit dem Bade auszuschütten und derartige typisch private Handlungen, also das Herstellen von Fotos, die dann nie an andere weitergegeben oder gar veröffentlicht werden, mit erheblichen Strafen zu bedrohen. Hier schwingt sich der Staat mit der strafrechtlichen Keule zum Moralwächter auf, der versucht, rein private Handlungen, die niemanden schädigen, unter Strafe zu stellen, weil man das, was ein Mensch privat macht, für moralisch verwerflich hält. Das ist nicht die Aufgabe des Strafrechts. Es ist vielleicht kein Zufall, dass die Forderungen nach nach einer Vorverlagerung der Strafbarkeit aus den Kreisen kommt, die versuchen, mit diffusen Begriffen wie "Hass und Hetze" unliebsame aber zulässige Meinungsäußerungen zu kriminalisieren oder anderweitig zu bekämpfen. Hier wird ein geschichtlicher Irrweg reaktualisiert. Denn zur Erinnerung: Es gab bereits früher den Versuch, private Handlungen, die Moralwächtern nicht gefallen haben, mit der strafrechtlichen Keule zu bekämpfen. Ein Beispiel? Homosexuelle Handlungen waren einmal strafbar. Dass der Staat versucht, mit Mitteln des Strafrechts in unsere private Moral hinein zu regieren, das hatten wir eigentlich überwunden...


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