
Helmi
2.7K posts

Helmi
@Helmi_Future
40 Jahre Erfahrung digitale Technologien in der Allgemeinbildung (8 Jahre AHS, 31 Jahre im Bildungsministerium, seit 2019 im Future Learning Lab Wien: Obmann)







The Fourier series is a way to represent any periodic function as a sum of simple sine and cosine waves. In essence, it breaks down complex signals into a combination of basic trigonometric functions, making it a powerful tool in mathematics, physics, and engineering for analyzing waveforms, heat transfer, vibrations, and more. 📹 Credit : mathswithmuza










Snail skin therapy for hydration, repair and anti aging


Österreichs #Inflation steigt im Juli im Vergleich zum Vorjahresmonat um 3,7 % (HVPI) und erreicht damit den höchsten Wert seit März 2024 📈 💶 Im Schnitt steigen die Verbraucherpreise in der EU um 2,4 % und in der #Eurozone um 2,0 %. Deutschland verzeichnet nur 1,8 % Inflation 🇩🇪 Die stärksten heimischen Preistreiber waren Gastronomie und Haushaltsenergie – hier insbesondere die Strompreise.










⚡️DER FALL GRASSER UND SEINE SANKTION⚡️ Ich will nicht lange um den heißen Brei herumreden - ich halte die zitierten Zeilen in Klenks Kommentar für keine treffende Einordnung der sich im Fall Grasser zeigenden grundsätzlichen Problematiken unseres Rechtssystems. Klenks zusammenfassendes Fazit, #Grasser sei selbst "schuld" an der langen Verfahrensdauer ist eine einseitige Einordnung die dem journalistischen Anspruch "the best obtainable version of the truth" zu liefern nicht gerecht wird und das nötige Maß an Differenzierung vermissen lässt. Ein hartes Urteil? Ich erkläre warum. Schon alleine der Begriff der "Schuld" scheint mir unangemessen. Verteidigungsrechte können Verfahren verlängern, sie sind aber das gute Recht des Beschuldigten. Wenn auch Ursache für Verzögerungen sind sie nicht im Sinne der Schuld dem Beschuldigten "persönlich vorwerfbar". Ich würde vor solchen Framings warnen. Diese undifferenzierte Einordnung ist deshalb zu kritisieren, weil wir aus dem #BUWOG Verfahren viel lernen könnten. Wenn unser alleiniges Learning aus diesem Verfahren ist, dass insb. gut situierte Beschuldigte Verfahren verzögern können, dann ist das per se nicht falsch aber bei weitem nicht das ganze Bild. Vor allem verpassen wir eine große Chance. In der Causa Grasser zeigen sich nämlich exemplarisch die akuten Defizite unseres Systems. Schauen wir uns das also mal genauer an. Das wird jetzt länger aber wir sollten uns die Zeit nehmen und uns vor Augen führen, wie dieses Verfahren eigentlich verlief: ▶️ Im Oktober 2009 beginnt das Ermittlungsverfahren - ausgelöst u.A. durch die Sachverhaltsdarstellung der grünen Politikerin Gabriele Moser. Unfassbare 7,5 (!) Jahre wird es bis zur Anklage dauern. Zwei Jahre lag der Akt einfach bei der Staatsanwaltschaft - es passierte nichts. ▶️ In den Jahren 2011 bis 2014 ermittelt die WKStA durchaus emsig. Es werden 206 Aktenbände, 700 Einvernahmen, über 600 Ermittlungshandlungen und 40 Rechtshilfeersuchen ans Ausland. Kaum bewältigbar. Doch dazu später. Allein drei Jahre weigerte sich die Schweiz Kontodaten herauszugeben. Ein Liechtenstein-Rechtshilfeersuchen dauerte zwei Jahre. ▶️ Im Jahr 2014 waren die Ermittlungen abgeschlossen. Der Vorhabensbericht der StA wurde erstellt. Eine Verfahrenspanne, nämlich ein Zustellfehler des LG Wien an einen falschen Anwalt brachte wieder ein ganzes Jahr Verzögerung im Sichtungsverfahren. ▶️ Im Juli 2016 gab es endlich eine Anklage. Grasser beeinsprucht die Anklage. Das kostet ein Jahr war aber teilweise erfolgreich. Zwei Anklagepunkte wurden dadurch gestrichen. ▶️ Im April 2017 wird die Anklage rechtskräftig Der Prozess beginnt. ▶️ Der Prozess hat 168 Verhandlungstage über 3 Jahre verteilt. Es wurden 2 weitere Anklagen einbezogen (Causa Telekom, Villa Maischnerger), die eigentlich nichts mit der BUWOG zu tun hatten, nur mit der Person der Angeklagten. Auch das verlängert das Verfahren - es darf die Sinnfrage gestellt werden. ▶️ Am 4.12.2020 ergeht das Urteil mündlich. Die schriftliche Ausfertigung dauert über ein Jahr bis Jänner 2022. ▶️ Daher verlängert sich auch die Berufungsfrist auf mehr als ein Jahr, analog zur langen Ausfertigung - dies ist gesetzlich vorgeschrieben. ▶️ Erst mit Juli 2023 kann daher der OGH sich mit den Berufungen befassen. Auch das dauert. ▶️ Im Mai 2024 erfolgt die Empfehlung der Generalprokuratur. ▶️ Im März 2025 erfolgt die Verhandlung vor dem OGH und das Urteil. Bei dieser Chronologie zur Einordnung zu gelangen, dass Grasser halt einfach "schuld" sei an der langen Verfahrensdauer und nun auch noch quasi belohnt werde, das wird der Realität nicht wirklich gerecht. Insbesondere darf man es einem Beschuldigten eben nicht zum persönlichen Vorwurf machen, dass er seine Beschuldigtenrechte wahrnimmt, ihm zustehende Rechtsmittel ergreift und sich an der Aufklärung nicht beteiligt. Niemand muss sich selbst belasten. Einem Beschuldigten vorzuwerfen, dass er seine Verteidigungsrechte in Anspruch nimmt widerspricht den zentralsten Werten unseres Rechtsstaates. ▶️ Unsere Verfassung, insb. Art. 6 EMRK sichert dem Angeklagten ein faires und vor allem rasches (angemessene Dauer) Verfahren zu. "Fair " bedeutet unter Anderem auch, dass der #Angeklagte seine Verteidigungsrechte voll ausschöpfen darf OHNE DASS IHM DAS ZUM NACHTEIL GEREICHT. Alles andere wäre Erpressung. Wenn Angeklagte Angst haben müssen Beschwerden zu erheben, lassen sie es im Zweifelsfalle bleiben. Das können wir nicht wollen. Aus gutem Grunde. Denn dies wäre in letzter Konsequenz für den Rechtsstaat insgesamt gefährlich. Warum? All die Verteidigungsrechte, die zustehenden Rechtsmittel zwingen die Gerichte zur Selbstüberprüfung, zur genauen Begründung und zum ordentlichen Verfahren. Sie sind ein wichtiges Korrektiv, ein Sicherungsmittel für uns alle. Nur wenn das Gericht immer mit der Überprüfung durch die Instanz rechnen muss, bringt die Instanz etwas. Der Anspruch an eine zivilisierte Rechtsordnung muss also sein, dass das Verfahren möglichst kurz ist auch WENN der Angeklagte seine Rechte voll ausschöpft. ▶️Wer jetzt einwendet, dass das Erheben von Rechtsmitteln dem Angeklagten auch nicht zum Vorteil gereichen darf - indem es ihm letztendlich kürzere Strafen verschafft, der hat damit absolut Recht. Das ist nämlich die "Zwei Klassen-Justiz", die es eigentlich nicht geben dürfte. Reiche Angeklagte mit guten Anwälten dürfen nicht mehr erreichen, als andere. Es ist aber die Aufgabe des Staates das System dementsprechend zu gestalten. Wenn die Justiz das an angemessenen Verfahrensdauern scheitert, ist das ein rechtsstaatliches Versagen, aber nicht die Schuld des Angeklagten. ▶️Die oben ausführlich dargestellte Chronologie zeigt eindrücklich, dass das Verfahren ganz abgesehen vom Zeitverlust durch die Wahrnehmung von Verteidigungsrechten exorbitant lang - nämlich ganze 15 Jahre - dauerte. ▶️Diese deutliche Reduktion der Strafe von 8 auf 4 Jahre erfolge daher völlig zu Recht - und hätte ohnedies erfolgen müssen, egal wieviele Rechtsmittel Grasser ergriff. Doch was sind eigentlich die Gründe für diese extrem lange Verfahrensdauer - was können wir daraus lernen? Darüber könnte man ganze Bücher schreiben, ich will drei Punkte herausgreifen: 1⃣ Unsere Rechtsordnung ist reformbedürftig und auf solch große Verfahren schlicht nicht ausgelegt. Wir haben aktuell eine Strafprozessordnung, die die die Justiz zwingt jeden noch so kleinen Strang bis ins Ende zu ermitteln. Das führte zu über 200 Aktenbänden, einer 800 Seiten langen Anklage und einer einjährigen Urteilsausfertigung. Man muss kein Experte sein um festzustellen, dass diese Prozessmasse kaum mehr sinnvoll bewältigbar ist. Die Lösung? Konzentriere dich aufs Wesentliche. Das lösen andere Länder, wie z.B. Deutschland besser. Man muss vielleicht nicht jedes noch so unbedeutende Faktum anklagen. 2⃣ Derartige Riesenverfahren brauchen eine dementsprechende personelle Ausstattung. Das ist so gut wie nie der Fall. Dieser Zustand ist inakzeptabel, führt zu Fehlern und langer Dauer. 3⃣ Diese Bündelung mehrerer Verfahren, die sachlich nicht einmal zusammenhängen zieht das eigentliche Verfahren völlig unnötig in die Länge. Der Blick in andere Länder zeig, dass auch komplexe Strafverfahren durchaus rasch und angemessen durchgeführt werden können, wenn man die systemischen Voraussetzungen dafür schafft. Es ist einfach zu billig zu sagen: Naja, da ist er selbst schuld der Karl Heinz. Hätt er halt ordentlich mitgetan und weniger Rechtsmittel ergriffen. Denn das scheint - hier salopp formuliert - vielerorts die einzig wahrnehmbare Erkenntnis zu sein. Man kann sich das so einfach machen, man bekommt dafür sicher auch den gefälligen Beifall des Publikums, aber zugleich verhindert man mit solch "Analysen" den differenzierten und nüchternen Blick auf das Geschehene, das Erkennen von Schwächen im System und damit das Finden von Lösungen. Denn eines ist klar. Der Fall Grasser wird nicht das letzte große und komplexe Korruptionsverfahren in Österreich sein. und wir müssen das in Zukunft besser machen - statt permanent Strafen zu reduzieren, weil das unerträglich lange Verfahren selbst schon zur Strafe wurde. #Rechtsstaat #Verfassung #BUWOG #Grasser














