Oliver

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@whytea77

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Oliver
Oliver@whytea77·
und tschüss
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Ann-Katrin Müller
Ann-Katrin Müller@akm0803·
Wer verstehen will, warum der Rechtsstreit zwischen AfD-Mann Stephan Brandner und mir so ausgeufert ist: @AnnLei1 hat das mal aufgefächert. Und schreibt, dass viele in der AfD “kopfschüttelnd” auf die Angelegenheit blicken, Brandner habe sich "verrannt”: t-online.de/nachrichten/de…
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Annika Leister
Annika Leister@AnnLei1·
50.000 Euro soll AfD-Politiker Brandner im Rechtsstreit mit Journalistin @akm0803 schon zahlen, jetzt hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet – wegen Beleidigung & Anstiftung dazu. Hintergründe zum "Faschismus"-Streit @tonline: t-online.de/nachrichten/de…
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Ann-Katrin Müller
Ann-Katrin Müller@akm0803·
Nach unserem Widerspruch hat das Landgericht Hamburg das von AfD-Chef Tino Chrupalla hier erwähnte Verbot aufgehoben (noch nicht rechtskräftig). Der Artikel ist also wieder lesbar, über das wachsende Misstrauen & die Gründe dafür durften wir berichten: spiegel.de/politik/deutsc…
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Ann-Katrin Müller
Ann-Katrin Müller@akm0803·
AfD-Bundesvorstand und MdB Stephan Brandner hatte mich auf X ja mehrfach als „Faschistin“ bezeichnet. Ein Gericht verbot ihm das, doch er wiederholte die Beleidigung und versprach sogar eine großzügige Belohnung, wenn es ihm andere nachtun. Danach erstatteten wir Strafanzeige.
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Shed Seven
Shed Seven@shedseven·
Lost for words x
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Legal Tribune Online (LTO)
Der AfD-Mann hat nach Auffassung des LG Berlin II die Journalistin Ann-Katrin Müller erneut zu Unrecht als "Faschistin" bezeichnet. Es ist das dritte #Ordnungsgeld (30.000 Euro), insgesamt sind es damit 50.000 Euro: buff.ly/3yp9org
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Ann-Katrin Müller
Ann-Katrin Müller@akm0803·
Ihr erinnert euch vielleicht: AfD-Bundesvorstand und Jurist Stephan Brandner hatte mich auf X mehrfach als „Faschistin“ bezeichnet. Ein Gericht verbot ihm das, doch er löschte nicht alle Tweets. Insgesamt 20.000€ Ordnungsgeld muss er deswegen zahlen. Doch das ist nicht alles.
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SPIEGEL-Gruppe
SPIEGEL-Gruppe@SPIEGEL_Gruppe·
Das heute verkündete Urteil des Oberlandesgerichts im einstweiligen Verfügungsverfahren wegen unserer Rammstein-Berichterstattung markiert einen wichtigen Teilerfolg für den SPIEGEL. Aufgehoben wurde das Verbot des Landgerichts, den Verdacht zu erwecken,
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Georg Restle
Georg Restle@georgrestle·
Dem Berlin-Mann der NZZ ist offenbar gar nichts mehr peinlich. Schade um die NZZ, die mal Pflichtlektüre war. Lange her.
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Ann-Katrin Müller
Ann-Katrin Müller@akm0803·
Nicht „wahrscheinlich“, Herr Brandner, ein Vorermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft läuft. Haben Sie die 20.000 Euro Ordnungsgeld inzwischen ans Gericht überwiesen, die Sie wegen Ihrer Rechtsverstöße kassiert haben? Grüße vom „Mädel aus der SPIEGEL-Truppe“ #AfDBPT24 #e2906
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