Hartmut Wiest

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Hartmut Wiest

Hartmut Wiest

@Multiprofessor

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Smart Money Crypto
Smart Money Crypto@HugotoCrypto·
🇩🇪 Ich lebe seit über einem Jahr im Ausland. Ich zahle legal weniger Steuern als jeder Angestellte in Deutschland. Und ich bin nicht der Einzige, der gegangen ist. Und jetzt pass auf, was gerade am anderen Ende der Welt passiert. Bhutan — ein Land mit 800.000 Einwohnern — hat ein Digital-Nomad-Visum eingeführt. Die Bedingung: 10.000 USD in einen goldgedeckten Token auf der #Solana-Blockchain einzahlen. Ein souveräner Staat nutzt eine öffentliche, permissionless Blockchain für seine Einwanderungspolitik. Und Bhutan ist nicht allein. → Dubai: 0% Einkommensteuer für natürliche Personen → Georgien: 1% Flat Tax als Kleinunternehmer → Paraguay: Territorialbesteuerung — Auslandseinkünfte komplett steuerfrei → Portugal: Sonderstatus für zugezogene Fachkräfte → Thailand, Malaysia, Kolumbien — neue Digital-Nomad-Programme im Monatsrhythmus Diese Länder haben verstanden: Die klügsten Köpfe der Welt arbeiten remote. Sie sind mobil. Und sie gehen dahin, wo man sie haben will. Was macht Deutschland? 43% Abgabenlast als Selbstständiger. Kein Nomad-Visum. Kein Konzept für Remote Worker. Keine steuerlichen Anreize für Gründer (Außer Du bist arbeitslos). Dafür ein Staat, der dich wie ein Geldautomat behandelt Dich dich ständig unter Generalverdacht setzt. Und dann wundern sie sich über den Fachkräftemangel. Deutschland verliert nicht die Faulen. Deutschland verliert die Guten. Leistungsträger ist das Wort. Die Entwickler, die Gründer, die Freelancer, die Kreativen. Die Leute, die remote arbeiten können — und irgendwann merken, dass sie das auch von einem Land aus tun können, das sie nicht zur Hälfte enteignet. Ich kenne Leute, die 250.000€ im Jahr verdienen und in Deutschland 100.000€ davon abgeben. Während Bhutan eine Blockchain in die Regierungsinfrastruktur einbaut. Ich sag dir ehrlich: Auswandern ist kein Urlaub. Du bist weit weg von Familie. Von alten Freunden. Wegzugsbesteuerung existiert — das Finanzamt will seinen Anteil, bevor du gehst. Es ist nicht einfach. Auch mir hat man eine Betriebsprüfung eingedrückt. Aber wenn ein Land mit 800.000 Einwohnern schneller versteht, wohin die Welt sich dreht, als die viertgrößte Volkswirtschaft der Erde — dann ist das kein Bhutan-Problem. Dann ist das ein Deutschland-Problem. Solana als staatliche Infrastruktur. Goldgedeckte Token als Visa-Bedingung. Blockchain in der Einwanderungspolitik. Wir sind weiter, als die meisten in Berlin wahrhaben wollen. Und wer das jetzt noch nicht sieht, wird es spüren — wenn die nächste Generation einfach geht.
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Hartmut Wiest
Hartmut Wiest@Multiprofessor·
@udovetter Konnte man das Gericht nicht dazu "zwingen" (Beweisantrag o.ä.)?
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Udo Vetter
Udo Vetter@udovetter·
Richter schauen sich Angela Merkels Stasi-Akte nicht an Warum sich als Richter mühsam durch brisante Dokumente wühlen, wenn man auch einfach eine Behörde fragen kann? Und sich dann drauf verlässt, dass alles seine Richtigkeit hat. Genau so macht es das Verwaltungsgericht Berlin. Es geht mal wieder um die Frage, ob Ex-Kanzlerin Angela Merkel der Stasi näher stand als bislang bekannt. Ein Sachbuchautor wollte beweisen, dass die Altkanzlerin vom MfS zumindest „begünstigt" wurde – also Vorteile erhalten hat, ohne förmlich Inoffizielle Mitarbeiterin zu sein. Das könnte eine Öffnung der Akte ohne Merkels Einverständnis rechtfertigen. Aber wie klärt ein Gericht, ob sich aus den Unterlagen Anhaltspunkte für so eine Begünstigung ergeben. Dafür gibt es extra Fachrichter am Oberverwaltungsgericht, die dann als eine Art geheimes Gremium die Papiere prüfen und entscheiden, ob die Akten zu Recht zurückgehalten werden. Doch dazu kommt es im Fall Merkel nicht. Das Verwaltungsgericht Berlin begnügt sich mit der „amtlichen Auskunft" des Bundesarchivs. Die Behörde teilte dem Gericht schlicht mit, es lägen keine „herausgabefähigen" Unterlagen vor, die Merkel als Spitzel oder Begünstigte ausweisen. Ob, was und in welchem Umfang im zuständigen Bundesarchiv geprüft wurde, das interessiert den Richter nicht. Übertragen wir das mal auf einen Strafprozess. Die Polizei beschlangnahmt bei einem Beschuldigten Terabyte an Daten. Im Prozess reicht die Staatsanwaltschaft dann einen Aktenvermerk ein, auf dem der leitende Ermittler notiert hat: „Wir haben die Handys und Festplatten geprüft. Da ist absolut nichts Interessantes drauf." Bei den Stasi-Akten passiert genau das. Deshalb mutet es auch zumindest merkwürdig an, dass einige bekannte Details aus Merkels DDR-Leben partout nicht ausreichen sollen, eine Begünstigung zumindest in Erwägung zu ziehen und die Akten von den Fachrichtern in dem besonderen Verfahren - unter größter Geheimhaltung übrigens - überprüfen zu lassen. Deswege steht natürlich auch weiter die Möglichkeit im Raum, dass die befragten Archivare Indizien oder gar Beweise in den Akten behutsam weginterpretieren. Angela Merkel selbst könnte das juristische Trauerspiel jederzeit beenden. Ein Zweizeiler an das Archiv mit der Einwilligung zur Freigabe ihrer Akte würde genügen. Doch stattdessen nutzt sie das restriktive Stasi-Unterlagen-Gesetz seit jeher als Schutzschild. Das ist natürlich ihr gutes Recht. Wer aber als Regierungschefin 16 Jahre lang den Bürgern mit Einschränkungen im Strafprozess, im Datenschutz und vielen anderen Bereichen immer mehr an die Freiheit ging, muss sich schon sagen lassen können: Wenn Sie doch nichts zu verbergen haben... Aktenzeichen 1 K 297/23
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OrthopaeDenker
OrthopaeDenker@dokhollidays·
Und schon fängt der rechtsrechter Frauenhasser Pöbel an, das Ganze ins Lächerliche zu ziehen: Es sei „Clickbait“ und Fernandes wolle noch mehr Aufmerksamkeit. Hab ihr einen Sockenschuss? Es sind genau die Leute aus eurer Bubble, vor denen Frauen Angst haben. Zu Recht.
OrthopaeDenker tweet media
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Georg Pazderski
Georg Pazderski@Georg_Pazderski·
Was sind das nur für Bestien, die so etwas tun? Obwohl der Junge bereits auf dem Boden liegt, treten und schlagen sie weiter auf ihn ein. Undanstatt Hilfe zu holen, wird er zum Sterben auf den Flur gezerrt. Die Täter? RICHTIG!
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Alexander Schaumburg🇮🇱🇺🇦🇮🇷 این آخرین نبرده
»- Eine afghanische Frau wurde vergewaltigt. - Da ihr Angreifer verheiratet war... - Wurde sie wegen „Ehebruchs“ inhaftiert. - Sie brachte ihr Kind im Gefängnis zur Welt. - Dann willigte sie ein, ihn zu heiraten, um das Überleben ihrer Tochter zu sichern. Wo bleibt die Empörung der Linken darüber?«
Basil the Great@BasilTheGreat

- An Afghan woman was raped. - Because her attacker was married... - She was jailed for “adultery.” - She gave birth in prison. - Then agreed to marry him for her daughter’s survival. Where is the leftist outrage at this?

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Hartmut Wiest
Hartmut Wiest@Multiprofessor·
@HyperionCH @AnianLiebrand Die Unterzeichnung ist eine "Versuchshandlung", die Ratifizierung ist nur die Tatvollendung. Artikel 10 Abs. 4 des Vertrags (Protokolls) mit dem Titel "Verfahren bei Auslegungs- oder Anwendungsschwierigkeiten". Die EuGH-Entscheidung bindet das gemeinsame Schiedsgericht.
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Hyperion
Hyperion@HyperionCH·
@Multiprofessor @AnianLiebrand Nein, die Unterzeichnung ist dies aus mehreren Gründen kein Straftatsbestand. Zuerst einmal ist der Vertragsinhalt massgeblich. Haben Sie dort einen Punkt? Zum anderen gibt es die Klausel, dass der Vertrag durch eine Volksabstimmung bestätigt werden muss.
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Anian Liebrand
Anian Liebrand@AnianLiebrand·
Der Bundesrat unterzeichnet den EU-Vertrag in Brüssel, bevor Parlament und Volk entschieden haben. Das ist eine Missachtung unserer Volksrechte. Jetzt Widerstand leisten! unterwerfungsvertrag.ch
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Beatrix von Storch
Beatrix von Storch@Beatrix_vStorch·
Heute Morgen. Linksextremisten dringen offenbar auf das Grundstück des Kanzleramtes ein, besetzen einen Kran, seilen sich ab, demonstrieren mit Plakaten: wenn das „Rechte“ gewesen wäre, würde jetzt der Staatsnotstand ausgerufen. Aber bei Linksterroristen? Bei „richtiger“ Gesinnung gelten andere Gesetze? Sind wir ein Gesinnungsstaat also?
Beatrix von Storch tweet media
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Hartmut Wiest
Hartmut Wiest@Multiprofessor·
@HyperionCH @AnianLiebrand Die Vertragsunterzeichnung ist bereits eine solche Handlung, denn der Versuch ist schon strafbar! Die Unabhängigkeit des nationalen Gerichts wird durch den Vertrag eindeutig verletzt!
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Hartmut Wiest
Hartmut Wiest@Multiprofessor·
@Waldnebel2 @Georg_Pazderski Es gibt keine palästinensischen Soldaten und keine eindringenden Siedler auf israelischem Territorium! Die Hamas ist übrigens mit Unterstützung des Mossad gegründet worden.
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Birgit Kelle
Birgit Kelle@Birgit_Kelle·
Lesen! Und verstehen, warum dies Land nicht mit erneuerbaren Eneriequellen versorgt werden kann, weil es zu gefährlichen Netzschwankungen kommt, die wir zudem auch noch selbst verursachen, weil wir die Erneuerbaren auf bestimmte Tageszeiten einhegen. Konkret: Windanlagen müssen offenbar wegen Lärmschutzbedenken um 22 Uhr alle ausgeschaltet werden müssen. In der Nacht aber auch kein Solarstrom, Wind nehmen wir nicht nachts, denn das macht Lärm, Kohle und Gas machen CO2, Atomkraft macht Atomunfall. Wir machen Kerzen an.
HerbertSaurugg@herbertsaurugg

⚠️⚡ Wir haben gerade ein neues Eskalationslevel erreicht.😳 Innerhalb von 62 Sekunden kam es um 21 Uhr (UTC) zu einem Frequenzeinbruch um 193 mHz. Das entspricht einer Netzlastdifferenz von etwa 3.200 MW, was mehr ist, als die europäische Reserve für Störungen (3.000 MW). Aber das System hat die Störung (erstmals eine Level-5-Meldung) gut abgefangen und binnen 6 Minuten behoben. Dennoch ein riskantes Spiel … wo sonst nicht mehr viel schiefgehen sollte. 🙄 Danke an @_RG_CE für die Auswertung! #Vorsorge #krisenfit.jetzt

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Markus Haintz
Markus Haintz@Haintz_MediaLaw·
Von der Kampagne zur Gesetzgebung: Wie HateAid politische Prozesse beeinflusst Hinter der selbst zugeschriebenen Rolle als Schutzmacht steht ein Geflecht aus politischer Nähe, strategischer Kommunikation und institutioneller Einbindung, das sich im Fall Fernandes exemplarisch in konkrete Wirkung übersetzt.. Ein Kommentar von Janine Beicht, weiterlesen auf HAINTZmedia. Der Link zum Artikel befindet sich im ersten Kommentar. (JB)
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Pauline Voss
Pauline Voss@Pauline__Voss·
NIUS hat exklusiv die Hintergründe der Affäre Ulmen-Fernandes recherchiert. Es offenbart sich die Chronik eines medialen Staatsstreichs, an dessen Anfang ein manipulativer SPIEGEL-Text steht, an dessen Ende nach dem Willen der Beteiligten ein neues Gesetz zur digitalen Zensur stehen soll. Dabei spricht vieles dafür, dass es sich um eine orchestrierte Kampagne von Justizministerin Hubig, SPIEGEL und HateAid handelt - obwohl die Beteiligten es abstreiten. Die ganze Recherche: nius.de/articles/news/…
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