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Vorkaufsrecht für Kommunen geplant: Dürfen bald nur noch gesinnungsfeste System-Mitläufer Immobilien erwerben?
Es ist wohl kein verspäteter Aprilscherz: Beim Erwerb bzw. Nichterwerb von Immobilien könnte künftig der Verfassungsschutz ein Wörtchen mitzureden haben, berichtet das Portal „NiUS“.
Bekannt war bislang nur, dass die Bundesregierung schon länger ein Vorkaufsrecht für Kommunen plant. Der Immobilienkauf könnte in Zukunft aber auch von der „richtigen“ Einstellung des Käufers abhängen. Wer vermeintlich „falsche“ Ansichten vertritt, könnte von der Kommune daran gehindert werden, Immobilien zu erwerben. Dies soll dem Bericht zufolge aus einem Referentenentwurf zur „Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“ im Bauministerium von Verena Hubertz (SPD) hervorgehen.
Demnach sollen Kommunen ein Vorkaufsrecht bekommen, wenn der potenzielle Käufer einer Immobilie „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ verfolgt. Um diese Bestrebungen zu überprüfen, wolle die Regierung sogar das Verfassungsschutzgesetz ändern, damit der Verfassungsschutz Daten über den potenziellen Käufer weitergeben darf.

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