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Der EuGH hat in Zusammenwirkung mit der EU-Kommission fast unbemerkt von der Öffentlichkeit mal eben die souveränen Rechte der Mitgliedsstaaten beendet. In einem Urteil (Urt. v. 21.04.2026, Az. C-769/22)hat der EuGH der EU-Kommission eine Generalermächtigung erteilt, die Programmsätze des Art. 2 EU-Vertrag als Eingriffsgrundlage für Sanktionsverfahren zu nutzen. Die Beteiligungsverpflichtungen des EU-Parlamentes und des Europäischen Staates wurden weggewischt, ebenso wie die Quoten (Einstimmigkeit)Die Verfassungsidentität des Art. 4 wurde mitbeerdig. Die EU-Kommission kann jetzt mit diesen unbestimmten Rechtsbegriffen des Art. 2, deren Auslegung dem EuGH obliegt, jedes Gesetz und jede Wahl in den Mitgliedsstaaten verbieten. Das ist ein Quantensprung in Richtung eines totalitären europäischen Superstaats – ein europäischer Richterstaat, in dem die Demokratie zur Farce wird.
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