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@Helmi_Future

40 Jahre Erfahrung digitale Technologien in der Allgemeinbildung (8 Jahre AHS, 31 Jahre im Bildungsministerium, seit 2019 im Future Learning Lab Wien: Obmann)

Vienna, Austria Bergabung Şubat 2020
83 Mengikuti76 Pengikut
Helmi
Helmi@Helmi_Future·
@falter_at Eine (sehr individuelle) Mischung ist erforderlich (Wer definiert diese??? ==> erfordert jedenfalls enge Kooperation Eltern und Bildungssystem) von - Lernen mit KI - Lernen ohne KI - Lernen trotz KI - Lernen über KI - Lernen durch KI thomasfelzmann.at/lernen-im-zeit…
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@falter_at
@falter_at@falter_at·
Alle wichtigen Infos rund um das Thema Kinder und Erziehung – kompakt und prägnant per Mail. Hier könnt ihr den "Kind in Wien"-Newsletter kostenlos abonnieren: falter.at/kinder
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Helmi
Helmi@Helmi_Future·
Immer wieder überzeugend, dass auch kleine Änderungen große Auswirkungen haben können!
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Helmi
Helmi@Helmi_Future·
@FuerstRoli Sehr ästhetisch die neuen gebogenen Flügel
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Roland Fürst
Roland Fürst@FuerstRoli·
Gerade die Repowering Anlage in Weiden/Neusiedl am See & der größten Agri-PV Anlage in Tadten besichtigt, sehr imposant, was hier im Burgenland passiert😎
Roland Fürst tweet media
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Helmi
Helmi@Helmi_Future·
@ThomasWalach Ich sehe eine liegende Kopfskulptur (links beginnend eine Art Hut, dann Stirn Augen bis zum Mund und Kinn weiter rechts)
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TW 🇪🇺
TW 🇪🇺@motihari1903go·
Nächstes Projekt? Das Holzstück ist gewaltig. Und es ist Eiche - schwer zu bearbeiten. Ein Jahr lang getrocknet und jetzt bereit. Ich fürcht mich aber ein bisserl.
TW 🇪🇺 tweet media
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Helmi
Helmi@Helmi_Future·
@MartinThuer Gesehen, aber "unfassbar"es Gequassel
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Martin Thür
Martin Thür@MartinThuer·
Werner Fasslabend vom ÖVP-Ethikrat ist zur Causa Wöginger heute in der #zib2 bei Margit Laufer. Ich glaube, das sollte man gesehen haben.
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Helmi
Helmi@Helmi_Future·
@fiwbi4820 @LandauDaniel Einfach genial, Beauty of Math!!! Schade, dass dieses Fach in der Schule so gefürchtet wird ... Habe es immer gerne unterrichtet
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Helmi
Helmi@Helmi_Future·
@BgmLudwig Ein Politiker bzw Mensch (!) mit Verantwortung, der noch ein Gespür hat. Danke - so geht Politik!
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Michael Ludwig
Michael Ludwig@BgmLudwig·
Die Gratis-Jahreskarte für stark Sehbehinderte, Blinde & Gehörlose bleibt! Zusätzlich erweitern wir mit der „Jahreskarte Spezial“ das Angebot, damit künftig mehr Menschen mit Behinderungen von leistbarer Mobilität profitieren. /1
Michael Ludwig tweet media
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Helmi
Helmi@Helmi_Future·
@rudifussi Ein Politiker bzw Mensch (mit Verantwortung), der noch ein Gespür hat
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Helmi
Helmi@Helmi_Future·
@art18bvg @msulzbacher Nebenschauplatz mit ebenfalls "Kopfschütteln": "Was tatsächlich absurd ist, ist die Tatsache, dass daneben ein Supermarkt leersteht. Gutes Beispiel für sinnlose Bodenversiegelung"
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Legalitätsprinzip
Legalitätsprinzip@art18bvg·
Vielleicht sollte man aber auch dazu sagen, dass das Bundesdenkmalamt geprüft hat mit Historikern und Archäologen und dass die Amtssachverständigen als Experten zu dem Schluss kamen, dass die noch vorhandenen Überreste in der Substanz zu gering waren, als dass man aus fachlicher Sicht die Bewertung als "Denkmal" noch vornehmen könnte. In den letzten Jahren wurden einige Außenlager auch Waldlager des KZ Mauthausen unter Denkmalschutz gestellt - auch gegen den Widerstand der Wirtschaft etc. Das ist auch gut und extrem wichtig. Gleiches gilt für die in Ö. befindlichen Außenlager von Dachau und Sachsenhausen. Da wurde viel getan, samt archäologischen Surveys etc. Aber wenn etwas nach dem Gesetz kein Denkmal mehr ist, dann ist es keines mehr. Und die Kriterien dafür werden von der Fachwelt festgelegt. In diesem Fall war eben einfach zu wenig mehr da, als dass das Gesetz eine Unterschutzstellung als Denkmal zuließe. Das ist ein Fakt den man halt auch dazusagen muß, dann wird die Geschichte schon um einiges weniger skandalös. Zur Einordnung wär das wichtig. Und korrekte Einordnung ist ja die zentrale Aufgabe des Journalismus Was tatsächlich absurd ist, ist die Tatsache, dass daneben ein Supermarkt leersteht. Gutes Beispiel für sinnlose Bodenversiegelung. Aber einfach zu sagen, dass das "zweitgrößte KZ in Österreich " überbaut wird, das wird dem Sachverhalt nicht gerecht. Es ist kaum mehr etwas davon vorhanden. Jedenfalls zu wenig, als dass nach dem Gesetz ein öffentliches Interesse an der Erhaltung bestünde. Das ist eben die Abwägung, die in einem funktionierenden Rechtsstaat zu treffen ist. Und die sollte man den Menschen auch korrekt erklären.
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Markus Sulzbacher
Markus Sulzbacher@msulzbacher·
Auf dem Areal von Österreichs zweitgrößtem Konzentrationslager für Frauen wird ein Gewerbepark errichtet. Ich war heute in Leobersdorf, um mir die Baustelle anzusehen. Meine Anwesenheit fanden die Arbeiter (1/3)
Markus Sulzbacher tweet media
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Helmi
Helmi@Helmi_Future·
@LandauDaniel Faszinierend beschrieben; deine Begeisterung spricht Bände, springt deutlich rüber. Mal schauen wo die Burg liegt ...
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Daniel Landau
Daniel Landau@LandauDaniel·
#LandausSchnellkritik, „Don Giovanni“, Mozart, gestern Abend war die Premiere der (überhaupt allerersten) Oper auf der Heunburg, Heunburg Theater, Musiktheater Intendanz Johanna Kräuter (und ihr vorweg die allergrößten Kredits, dieser Traum schien mir gestern aber sowas von aufgegangen 🙏👍😢) Aber der Reihe nach. Also schon alleine diese Burg, ihre geniale Geschichte, das Theater, das dort (nachdem quasi der ganze Ort Haimburg mit aufbauen half) auch schon seit 30(!) Jahren gespielt werden kann. Immer im Sommer, denn klar, beheizen lässt sich so eine Burg nicht. Dafür ist’s halt herrlich kühl 😍 …und überhaupt, du kommst dort rauf (etwa 10-15 Minuten, recht steil, aber wer gar nicht kann, bekommt sogar einen Shuttle), und dann, dieser Ausblick, dieser einzigartige Karawankenblick, ma, ist das herrlich ❤️ Und dann, dieser skurril geniale Turm der Burg, wo alle(!) gut auf die Bühne runter sehen können, der einzigartige Zugang durch den quasi Bühnenboden (siehe Foto bzw. Video) 👍😊 Ja, und dann, dieser für mich geradezu perfekt an den Ort und an die Situation adaptierte Don Giovanni. Eine reduzierte Fassung von 90 Minuten, Leporello, der die Oper wahnsinnig geschickt erklärt/dokumentiert (und Credit, Gregor Eisenhut singt den Leporello nicht „nur“ ganz hervorragend, sondern spielt das alles auch noch perfekt 🙏) Alleine schon diese Fassung, so gut, ich sagte es im Video, auch für seine Inszenierung, für den perfekt adaptierten Raum. Lieber Alexander Kuchinka, das ist unbezahlbar genial 🙏😊 Und dann sitzen da noch gerade einmal nur acht(!) Menschen im Orchester, siehe unten, und legen dann aber so einen schön schlanken perfekten Mozart hin, toll (Credit, musikalische Leitung, Laszlo Gyüker 🙏) Und da war ich noch nicht einmal auf der Bühne, oder nur bissi, wo die Besetzung, alle sieben, einfach passt. Neben der bereits erwähnten Johanna Kräuter (außer der künstlerischen Gesamtleitung auch noch eine perfekte Zerlina) bzw. Leporello glänzt Thomas Tatzl als Don Giovanni, Jasmina Sakr singt eine fabelhafte Donna Anna (ich vernahm ihre erste(?), umso mehr 👍), Verena Gunz singt und spielt eine herrlich auch frauenkämpferische Donna Elvira, George Kounoupias ist ein wunderbarer Don Ottavio (auch schauspielerisch!) und last, not least, Maximilian Klakow, großartig als Masetto, und auch noch mit der Aufgabe des Komturs gefordert 👍👏 Also auch die Besetzung, insgesamt äußerst erfreulich. Dieser Abend gestern, der hat mich persönlich im wahrsten Sinne des Wortes voll erwischt. Der Raum (meine persönliche Premiere in diesem, würde sagen, Österreich-Unikat), aber auch dieser so ganz spezielle Don Giovanni. Leute, fahrt hin (ja, es ist ned ums Eck), und gebt euch das bitte! PS: liebe Johanna, ich gehe davon aus, der Grundstein für (hoffentlich) viele Jahre Oper auf der Heunburg, den habt ihr perfekt gelegt! Alles Gute für jetzt, gespielt wird noch heute und morgen (und dann noch vom 4.-6. September), und auch für die Zukunft 💪👍 Orchester: Shira Epstein, Konzertmeisterin, 1. Geige Elena Krylova, 2. Geige Aliona Komarovskaia, Bratsche Peter Baran, Violoncello Artem Chirkov, Kontrabass Manja Pančur, Querflöte Samuel Neubauer, Klarinette Maximilian Feyertag, Fagott
Daniel Landau tweet mediaDaniel Landau tweet mediaDaniel Landau tweet media
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Helmi
Helmi@Helmi_Future·
@LandauDaniel Genau meine erste Reaktion ...
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Helmi
Helmi@Helmi_Future·
@i_am_fabs ... und ich dachte sofort an den heutigen Geldwäschebericht und das Ranking auf Niveau Syriens, Kongo etc. ... falsch gelegen! ... oder doch nicht, weil auch hier eine bestimmte Partei ...
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Fabian Pimminger
Fabian Pimminger@i_am_fabs·
Es ist leider komplett irre was da abgeht. Jahrelanges Komplettversagen der ÖVP. Und nein, irgendwann kann sie es einfach nichtmehr an allen Koalitionspartnern abputzen. Die ÖVP ist die einzige Konstante am (wirtschaftlichen) Untergang Österreichs.
Selektiv@SelektivMedia

Österreichs #Inflation steigt im Juli im Vergleich zum Vorjahresmonat um 3,7 % (HVPI) und erreicht damit den höchsten Wert seit März 2024 📈 💶 Im Schnitt steigen die Verbraucherpreise in der EU um 2,4 % und in der #Eurozone um 2,0 %. Deutschland verzeichnet nur 1,8 % Inflation 🇩🇪 Die stärksten heimischen Preistreiber waren Gastronomie und Haushaltsenergie – hier insbesondere die Strompreise.

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Helmi
Helmi@Helmi_Future·
@khohensinner @winter_jakob Einkommen nach Abzug aller Kosten (Praxis, Angestellte); Wahlärzten ist das zu wenig!: Vertragsärzte gehörten mit € brutto Medianverdienst (2015) zur Berufsgruppe mit dem höchsten Einkommen in Österreich, 2022 steigerte sich der durchschnittliche Jahresverdienst auf 201.000 €
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Klaus Hohensinner
Klaus Hohensinner@khohensinner·
@winter_jakob Sind die angegebenen Beträge tatsächlich Jahresverdienste der Kassenärzte? Oder eher doch Jahresumsätze?
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Jakob Winter
Jakob Winter@winter_jakob·
Exklusiv: Der Rechnungshof hat das Gesundheitssystem geprüft, es ist teuer und ineffizient. Ein Grund: Die Einkommen von Kassenärzten sind seit 2018 doppelt so stark gestiegen wie die von unselbstständig Beschäftigten. Ein Lösungsvorschlag ist brisant: profil.at/oesterreich/re…
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Nameless
Nameless@Reggerneu·
Diese Buchungsplattformen sind schnell ausgebremst: Auf deren Plattformen ein Zimmer suchen, beim betreffenden Hotel anrufen, "geben Sie mir das Zimmer zu dem Preis, der da drinnen steht?" in 99 % der Fälle sage die ja. Win-win-Situation: der Hotelier erspart sich 15 %, die ihm diese ....... abknöpfen und ich kriege ein besseres Zimmer.
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Helmi
Helmi@Helmi_Future·
@profilonline die KI fährt aber, wie Marshall McLuhan sagen würde, immer mit Blick in den Rückspiegel. Was den Menschen auszeichnet, ist seine Fähigkeit, die Zukunft erahnen zu können. Eine Intuition zu haben für das, was als Nächstes relevant sein könnte ..., sehr klug argumentiert!
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profil
profil@profilonline·
Die Informatikerin Sarah Spiekermann glaubt keineswegs an eine baldige Auslöschung der Menschheit durch Computer. Dennoch sieht sie „Apokalyptisches“ voraus. Ein Gespräch über tote Intelligenz, die neue Bildungsmisere und die Notwendigkeit digitaler Ethik. profil.at/kultur/sind-wi…
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Helmi
Helmi@Helmi_Future·
@Martin_Moder Super formuliert! Ohne "erhobenem" Zeigefinger! Das hat Qualität
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Martin Moder
Martin Moder@Martin_Moder·
Ich bekam eine Mail von jemandem, der mit einer Frau intim werden möchte. Sie will aber nur mit ihm schlafen, wenn er vorher die Impfungen ausleiten lässt. Nennt mich Dr. Sommer 💉
Martin Moder tweet media
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Helmi
Helmi@Helmi_Future·
@ThomasWalach "Kids zum zukünftigen Arbeitgeber hinschleifen" Das ist Kümmern auf hohem Niveau! Meine Hochachtung!!! Chapeau
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TW 🇪🇺
TW 🇪🇺@motihari1903go·
Die paar bringen wir auch noch an. Dann geht keiner "AMS" oder Dealen. Den Klassenvorstand hat das fast den letzten Nerv gekostet. Wir haben die Kinder buchstäblich zu ihren künftigen Arbeitgebern geschleift. Aber es hat sich ausgezahlt. Ich freu mich so für die Gfraster! 2/2
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TW 🇪🇺
TW 🇪🇺@motihari1903go·
Möchte etwas Tolles aus der Schule berichten: Wir hatten eine selbst für Brennpunktschulverhältnisse herausfordernde Klasse. Viele Leute haben sich in gemeinsamer Anstrengung sehr um diese Schüler bemüht. Und jetzt haben fast alle eine Lehrstelle oder einen Schulplatz. 1/2
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Helmi
Helmi@Helmi_Future·
Cool und nüchtern analysiert mit dem Blick aufs Wesentliche Bei dieser Länge des Verfahrens verliert man leicht den Überblick!
Legalitätsprinzip@art18bvg

⚡️DER FALL GRASSER UND SEINE SANKTION⚡️ Ich will nicht lange um den heißen Brei herumreden - ich halte die zitierten Zeilen in Klenks Kommentar für keine treffende Einordnung der sich im Fall Grasser zeigenden grundsätzlichen Problematiken unseres Rechtssystems. Klenks zusammenfassendes Fazit, #Grasser sei selbst "schuld" an der langen Verfahrensdauer ist eine einseitige Einordnung die dem journalistischen Anspruch "the best obtainable version of the truth" zu liefern nicht gerecht wird und das nötige Maß an Differenzierung vermissen lässt. Ein hartes Urteil? Ich erkläre warum. Schon alleine der Begriff der "Schuld" scheint mir unangemessen. Verteidigungsrechte können Verfahren verlängern, sie sind aber das gute Recht des Beschuldigten. Wenn auch Ursache für Verzögerungen sind sie nicht im Sinne der Schuld dem Beschuldigten "persönlich vorwerfbar". Ich würde vor solchen Framings warnen. Diese undifferenzierte Einordnung ist deshalb zu kritisieren, weil wir aus dem #BUWOG Verfahren viel lernen könnten. Wenn unser alleiniges Learning aus diesem Verfahren ist, dass insb. gut situierte Beschuldigte Verfahren verzögern können, dann ist das per se nicht falsch aber bei weitem nicht das ganze Bild. Vor allem verpassen wir eine große Chance. In der Causa Grasser zeigen sich nämlich exemplarisch die akuten Defizite unseres Systems. Schauen wir uns das also mal genauer an. Das wird jetzt länger aber wir sollten uns die Zeit nehmen und uns vor Augen führen, wie dieses Verfahren eigentlich verlief: ▶️ Im Oktober 2009 beginnt das Ermittlungsverfahren - ausgelöst u.A. durch die Sachverhaltsdarstellung der grünen Politikerin Gabriele Moser. Unfassbare 7,5 (!) Jahre wird es bis zur Anklage dauern. Zwei Jahre lag der Akt einfach bei der Staatsanwaltschaft - es passierte nichts. ▶️ In den Jahren 2011 bis 2014 ermittelt die WKStA durchaus emsig. Es werden 206 Aktenbände, 700 Einvernahmen, über 600 Ermittlungshandlungen und 40 Rechtshilfeersuchen ans Ausland. Kaum bewältigbar. Doch dazu später. Allein drei Jahre weigerte sich die Schweiz Kontodaten herauszugeben. Ein Liechtenstein-Rechtshilfeersuchen dauerte zwei Jahre. ▶️ Im Jahr 2014 waren die Ermittlungen abgeschlossen. Der Vorhabensbericht der StA wurde erstellt. Eine Verfahrenspanne, nämlich ein Zustellfehler des LG Wien an einen falschen Anwalt brachte wieder ein ganzes Jahr Verzögerung im Sichtungsverfahren. ▶️ Im Juli 2016 gab es endlich eine Anklage. Grasser beeinsprucht die Anklage. Das kostet ein Jahr war aber teilweise erfolgreich. Zwei Anklagepunkte wurden dadurch gestrichen. ▶️ Im April 2017 wird die Anklage rechtskräftig Der Prozess beginnt. ▶️ Der Prozess hat 168 Verhandlungstage über 3 Jahre verteilt. Es wurden 2 weitere Anklagen einbezogen (Causa Telekom, Villa Maischnerger), die eigentlich nichts mit der BUWOG zu tun hatten, nur mit der Person der Angeklagten. Auch das verlängert das Verfahren - es darf die Sinnfrage gestellt werden. ▶️ Am 4.12.2020 ergeht das Urteil mündlich. Die schriftliche Ausfertigung dauert über ein Jahr bis Jänner 2022. ▶️ Daher verlängert sich auch die Berufungsfrist auf mehr als ein Jahr, analog zur langen Ausfertigung - dies ist gesetzlich vorgeschrieben. ▶️ Erst mit Juli 2023 kann daher der OGH sich mit den Berufungen befassen. Auch das dauert. ▶️ Im Mai 2024 erfolgt die Empfehlung der Generalprokuratur. ▶️ Im März 2025 erfolgt die Verhandlung vor dem OGH und das Urteil. Bei dieser Chronologie zur Einordnung zu gelangen, dass Grasser halt einfach "schuld" sei an der langen Verfahrensdauer und nun auch noch quasi belohnt werde, das wird der Realität nicht wirklich gerecht. Insbesondere darf man es einem Beschuldigten eben nicht zum persönlichen Vorwurf machen, dass er seine Beschuldigtenrechte wahrnimmt, ihm zustehende Rechtsmittel ergreift und sich an der Aufklärung nicht beteiligt. Niemand muss sich selbst belasten. Einem Beschuldigten vorzuwerfen, dass er seine Verteidigungsrechte in Anspruch nimmt widerspricht den zentralsten Werten unseres Rechtsstaates. ▶️ Unsere Verfassung, insb. Art. 6 EMRK sichert dem Angeklagten ein faires und vor allem rasches (angemessene Dauer) Verfahren zu. "Fair " bedeutet unter Anderem auch, dass der #Angeklagte seine Verteidigungsrechte voll ausschöpfen darf OHNE DASS IHM DAS ZUM NACHTEIL GEREICHT. Alles andere wäre Erpressung. Wenn Angeklagte Angst haben müssen Beschwerden zu erheben, lassen sie es im Zweifelsfalle bleiben. Das können wir nicht wollen. Aus gutem Grunde. Denn dies wäre in letzter Konsequenz für den Rechtsstaat insgesamt gefährlich. Warum? All die Verteidigungsrechte, die zustehenden Rechtsmittel zwingen die Gerichte zur Selbstüberprüfung, zur genauen Begründung und zum ordentlichen Verfahren. Sie sind ein wichtiges Korrektiv, ein Sicherungsmittel für uns alle. Nur wenn das Gericht immer mit der Überprüfung durch die Instanz rechnen muss, bringt die Instanz etwas. Der Anspruch an eine zivilisierte Rechtsordnung muss also sein, dass das Verfahren möglichst kurz ist auch WENN der Angeklagte seine Rechte voll ausschöpft. ▶️Wer jetzt einwendet, dass das Erheben von Rechtsmitteln dem Angeklagten auch nicht zum Vorteil gereichen darf - indem es ihm letztendlich kürzere Strafen verschafft, der hat damit absolut Recht. Das ist nämlich die "Zwei Klassen-Justiz", die es eigentlich nicht geben dürfte. Reiche Angeklagte mit guten Anwälten dürfen nicht mehr erreichen, als andere. Es ist aber die Aufgabe des Staates das System dementsprechend zu gestalten. Wenn die Justiz das an angemessenen Verfahrensdauern scheitert, ist das ein rechtsstaatliches Versagen, aber nicht die Schuld des Angeklagten. ▶️Die oben ausführlich dargestellte Chronologie zeigt eindrücklich, dass das Verfahren ganz abgesehen vom Zeitverlust durch die Wahrnehmung von Verteidigungsrechten exorbitant lang - nämlich ganze 15 Jahre - dauerte. ▶️Diese deutliche Reduktion der Strafe von 8 auf 4 Jahre erfolge daher völlig zu Recht - und hätte ohnedies erfolgen müssen, egal wieviele Rechtsmittel Grasser ergriff. Doch was sind eigentlich die Gründe für diese extrem lange Verfahrensdauer - was können wir daraus lernen? Darüber könnte man ganze Bücher schreiben, ich will drei Punkte herausgreifen: 1⃣ Unsere Rechtsordnung ist reformbedürftig und auf solch große Verfahren schlicht nicht ausgelegt. Wir haben aktuell eine Strafprozessordnung, die die die Justiz zwingt jeden noch so kleinen Strang bis ins Ende zu ermitteln. Das führte zu über 200 Aktenbänden, einer 800 Seiten langen Anklage und einer einjährigen Urteilsausfertigung. Man muss kein Experte sein um festzustellen, dass diese Prozessmasse kaum mehr sinnvoll bewältigbar ist. Die Lösung? Konzentriere dich aufs Wesentliche. Das lösen andere Länder, wie z.B. Deutschland besser. Man muss vielleicht nicht jedes noch so unbedeutende Faktum anklagen. 2⃣ Derartige Riesenverfahren brauchen eine dementsprechende personelle Ausstattung. Das ist so gut wie nie der Fall. Dieser Zustand ist inakzeptabel, führt zu Fehlern und langer Dauer. 3⃣ Diese Bündelung mehrerer Verfahren, die sachlich nicht einmal zusammenhängen zieht das eigentliche Verfahren völlig unnötig in die Länge. Der Blick in andere Länder zeig, dass auch komplexe Strafverfahren durchaus rasch und angemessen durchgeführt werden können, wenn man die systemischen Voraussetzungen dafür schafft. Es ist einfach zu billig zu sagen: Naja, da ist er selbst schuld der Karl Heinz. Hätt er halt ordentlich mitgetan und weniger Rechtsmittel ergriffen. Denn das scheint - hier salopp formuliert - vielerorts die einzig wahrnehmbare Erkenntnis zu sein. Man kann sich das so einfach machen, man bekommt dafür sicher auch den gefälligen Beifall des Publikums, aber zugleich verhindert man mit solch "Analysen" den differenzierten und nüchternen Blick auf das Geschehene, das Erkennen von Schwächen im System und damit das Finden von Lösungen. Denn eines ist klar. Der Fall Grasser wird nicht das letzte große und komplexe Korruptionsverfahren in Österreich sein. und wir müssen das in Zukunft besser machen - statt permanent Strafen zu reduzieren, weil das unerträglich lange Verfahren selbst schon zur Strafe wurde. #Rechtsstaat #Verfassung #BUWOG #Grasser

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Helmi
Helmi@Helmi_Future·
@art18bvg Jeden retweet wert, danke
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Legalitätsprinzip
Legalitätsprinzip@art18bvg·
⚡️DER FALL GRASSER UND SEINE SANKTION⚡️ Ich will nicht lange um den heißen Brei herumreden - ich halte die zitierten Zeilen in Klenks Kommentar für keine treffende Einordnung der sich im Fall Grasser zeigenden grundsätzlichen Problematiken unseres Rechtssystems. Klenks zusammenfassendes Fazit, #Grasser sei selbst "schuld" an der langen Verfahrensdauer ist eine einseitige Einordnung die dem journalistischen Anspruch "the best obtainable version of the truth" zu liefern nicht gerecht wird und das nötige Maß an Differenzierung vermissen lässt. Ein hartes Urteil? Ich erkläre warum. Schon alleine der Begriff der "Schuld" scheint mir unangemessen. Verteidigungsrechte können Verfahren verlängern, sie sind aber das gute Recht des Beschuldigten. Wenn auch Ursache für Verzögerungen sind sie nicht im Sinne der Schuld dem Beschuldigten "persönlich vorwerfbar". Ich würde vor solchen Framings warnen. Diese undifferenzierte Einordnung ist deshalb zu kritisieren, weil wir aus dem #BUWOG Verfahren viel lernen könnten. Wenn unser alleiniges Learning aus diesem Verfahren ist, dass insb. gut situierte Beschuldigte Verfahren verzögern können, dann ist das per se nicht falsch aber bei weitem nicht das ganze Bild. Vor allem verpassen wir eine große Chance. In der Causa Grasser zeigen sich nämlich exemplarisch die akuten Defizite unseres Systems. Schauen wir uns das also mal genauer an. Das wird jetzt länger aber wir sollten uns die Zeit nehmen und uns vor Augen führen, wie dieses Verfahren eigentlich verlief: ▶️ Im Oktober 2009 beginnt das Ermittlungsverfahren - ausgelöst u.A. durch die Sachverhaltsdarstellung der grünen Politikerin Gabriele Moser. Unfassbare 7,5 (!) Jahre wird es bis zur Anklage dauern. Zwei Jahre lag der Akt einfach bei der Staatsanwaltschaft - es passierte nichts. ▶️ In den Jahren 2011 bis 2014 ermittelt die WKStA durchaus emsig. Es werden 206 Aktenbände, 700 Einvernahmen, über 600 Ermittlungshandlungen und 40 Rechtshilfeersuchen ans Ausland. Kaum bewältigbar. Doch dazu später. Allein drei Jahre weigerte sich die Schweiz Kontodaten herauszugeben. Ein Liechtenstein-Rechtshilfeersuchen dauerte zwei Jahre. ▶️ Im Jahr 2014 waren die Ermittlungen abgeschlossen. Der Vorhabensbericht der StA wurde erstellt. Eine Verfahrenspanne, nämlich ein Zustellfehler des LG Wien an einen falschen Anwalt brachte wieder ein ganzes Jahr Verzögerung im Sichtungsverfahren. ▶️ Im Juli 2016 gab es endlich eine Anklage. Grasser beeinsprucht die Anklage. Das kostet ein Jahr war aber teilweise erfolgreich. Zwei Anklagepunkte wurden dadurch gestrichen. ▶️ Im April 2017 wird die Anklage rechtskräftig Der Prozess beginnt. ▶️ Der Prozess hat 168 Verhandlungstage über 3 Jahre verteilt. Es wurden 2 weitere Anklagen einbezogen (Causa Telekom, Villa Maischnerger), die eigentlich nichts mit der BUWOG zu tun hatten, nur mit der Person der Angeklagten. Auch das verlängert das Verfahren - es darf die Sinnfrage gestellt werden. ▶️ Am 4.12.2020 ergeht das Urteil mündlich. Die schriftliche Ausfertigung dauert über ein Jahr bis Jänner 2022. ▶️ Daher verlängert sich auch die Berufungsfrist auf mehr als ein Jahr, analog zur langen Ausfertigung - dies ist gesetzlich vorgeschrieben. ▶️ Erst mit Juli 2023 kann daher der OGH sich mit den Berufungen befassen. Auch das dauert. ▶️ Im Mai 2024 erfolgt die Empfehlung der Generalprokuratur. ▶️ Im März 2025 erfolgt die Verhandlung vor dem OGH und das Urteil. Bei dieser Chronologie zur Einordnung zu gelangen, dass Grasser halt einfach "schuld" sei an der langen Verfahrensdauer und nun auch noch quasi belohnt werde, das wird der Realität nicht wirklich gerecht. Insbesondere darf man es einem Beschuldigten eben nicht zum persönlichen Vorwurf machen, dass er seine Beschuldigtenrechte wahrnimmt, ihm zustehende Rechtsmittel ergreift und sich an der Aufklärung nicht beteiligt. Niemand muss sich selbst belasten. Einem Beschuldigten vorzuwerfen, dass er seine Verteidigungsrechte in Anspruch nimmt widerspricht den zentralsten Werten unseres Rechtsstaates. ▶️ Unsere Verfassung, insb. Art. 6 EMRK sichert dem Angeklagten ein faires und vor allem rasches (angemessene Dauer) Verfahren zu. "Fair " bedeutet unter Anderem auch, dass der #Angeklagte seine Verteidigungsrechte voll ausschöpfen darf OHNE DASS IHM DAS ZUM NACHTEIL GEREICHT. Alles andere wäre Erpressung. Wenn Angeklagte Angst haben müssen Beschwerden zu erheben, lassen sie es im Zweifelsfalle bleiben. Das können wir nicht wollen. Aus gutem Grunde. Denn dies wäre in letzter Konsequenz für den Rechtsstaat insgesamt gefährlich. Warum? All die Verteidigungsrechte, die zustehenden Rechtsmittel zwingen die Gerichte zur Selbstüberprüfung, zur genauen Begründung und zum ordentlichen Verfahren. Sie sind ein wichtiges Korrektiv, ein Sicherungsmittel für uns alle. Nur wenn das Gericht immer mit der Überprüfung durch die Instanz rechnen muss, bringt die Instanz etwas. Der Anspruch an eine zivilisierte Rechtsordnung muss also sein, dass das Verfahren möglichst kurz ist auch WENN der Angeklagte seine Rechte voll ausschöpft. ▶️Wer jetzt einwendet, dass das Erheben von Rechtsmitteln dem Angeklagten auch nicht zum Vorteil gereichen darf - indem es ihm letztendlich kürzere Strafen verschafft, der hat damit absolut Recht. Das ist nämlich die "Zwei Klassen-Justiz", die es eigentlich nicht geben dürfte. Reiche Angeklagte mit guten Anwälten dürfen nicht mehr erreichen, als andere. Es ist aber die Aufgabe des Staates das System dementsprechend zu gestalten. Wenn die Justiz das an angemessenen Verfahrensdauern scheitert, ist das ein rechtsstaatliches Versagen, aber nicht die Schuld des Angeklagten. ▶️Die oben ausführlich dargestellte Chronologie zeigt eindrücklich, dass das Verfahren ganz abgesehen vom Zeitverlust durch die Wahrnehmung von Verteidigungsrechten exorbitant lang - nämlich ganze 15 Jahre - dauerte. ▶️Diese deutliche Reduktion der Strafe von 8 auf 4 Jahre erfolge daher völlig zu Recht - und hätte ohnedies erfolgen müssen, egal wieviele Rechtsmittel Grasser ergriff. Doch was sind eigentlich die Gründe für diese extrem lange Verfahrensdauer - was können wir daraus lernen? Darüber könnte man ganze Bücher schreiben, ich will drei Punkte herausgreifen: 1⃣ Unsere Rechtsordnung ist reformbedürftig und auf solch große Verfahren schlicht nicht ausgelegt. Wir haben aktuell eine Strafprozessordnung, die die die Justiz zwingt jeden noch so kleinen Strang bis ins Ende zu ermitteln. Das führte zu über 200 Aktenbänden, einer 800 Seiten langen Anklage und einer einjährigen Urteilsausfertigung. Man muss kein Experte sein um festzustellen, dass diese Prozessmasse kaum mehr sinnvoll bewältigbar ist. Die Lösung? Konzentriere dich aufs Wesentliche. Das lösen andere Länder, wie z.B. Deutschland besser. Man muss vielleicht nicht jedes noch so unbedeutende Faktum anklagen. 2⃣ Derartige Riesenverfahren brauchen eine dementsprechende personelle Ausstattung. Das ist so gut wie nie der Fall. Dieser Zustand ist inakzeptabel, führt zu Fehlern und langer Dauer. 3⃣ Diese Bündelung mehrerer Verfahren, die sachlich nicht einmal zusammenhängen zieht das eigentliche Verfahren völlig unnötig in die Länge. Der Blick in andere Länder zeig, dass auch komplexe Strafverfahren durchaus rasch und angemessen durchgeführt werden können, wenn man die systemischen Voraussetzungen dafür schafft. Es ist einfach zu billig zu sagen: Naja, da ist er selbst schuld der Karl Heinz. Hätt er halt ordentlich mitgetan und weniger Rechtsmittel ergriffen. Denn das scheint - hier salopp formuliert - vielerorts die einzig wahrnehmbare Erkenntnis zu sein. Man kann sich das so einfach machen, man bekommt dafür sicher auch den gefälligen Beifall des Publikums, aber zugleich verhindert man mit solch "Analysen" den differenzierten und nüchternen Blick auf das Geschehene, das Erkennen von Schwächen im System und damit das Finden von Lösungen. Denn eines ist klar. Der Fall Grasser wird nicht das letzte große und komplexe Korruptionsverfahren in Österreich sein. und wir müssen das in Zukunft besser machen - statt permanent Strafen zu reduzieren, weil das unerträglich lange Verfahren selbst schon zur Strafe wurde. #Rechtsstaat #Verfassung #BUWOG #Grasser
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