Piratenpartei Bern

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Die Sektion Bern der Piratenpartei. humanistisch. liberal. progressiv.

Bern 가입일 Ekim 2010
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Martin Sonneborn
Martin Sonneborn@MartinSonneborn·
Das Parlament hat die Chatkontrolle abgelehnt…
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Am 29. März wähle nicht nur links, rechts oder Mitte – wähle Fortschritt mit Haltung. Tu Gutes. Wähl Gute. Piratenpartei Bern 3/3
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wir Piraten machen das seit über 15 Jahren zum Kernthema. Wir wissen, wo Vendor-Lock-in, Überwachungswahn und Bevormundung im Netz wirklich wehtun. Wir stehen für: Pragmatische Digitalisierung statt teurer Fehlschläge Starke Bürgerrechte und Datenschutz im digitalen Alltag 2/3
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Komm zum Stammtisch in Zollikofen. Mit der RBS oder BLS in 8min ab Bern. Heute treffen wir uns im Casa Lana
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Alexis Roussel
Alexis Roussel@alexis_roussel·
Comment en partant d'une bonne volonté, des élus de tous bords veulent briser Internet en Suisse d'une manière jamais vue. Cette texte ouvre les portes à tous les abus possible. L'alternative? reconnaître le droit à l'intégrité numérique et développer le droit pénal correspondant
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Zollikofen (oder das EJPD) hostet das e-ID Partizipationsmeeting. Wir sind natürlich vor Ort
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Piratenpartei Schweiz
Piratenpartei Schweiz@ppsde·
+ Medienmitteilung + Medienmitteilung + Medienmitteilung + Die Piratenpartei hat ihre Stellungnahme zum Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) eingereicht. Das Gesetz enthält wichtige Ansätze zum Schutz der Nutzerinnen und Nutzer, schafft jedoch gleichzeitig strukturelle Anreize für vorauseilende Inhaltskontrolle und gefährdet damit die Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 16 BV). Die Piraten begrüssen prinzipiell das Ziel, die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer zu stärken und Risiken für Grundrechte sowie demokratische Prozesse frühzeitig zu erkennen. In der vorliegenden Form weist der Entwurf jedoch in zentralen Punkten erhebliche Mängel auf, die dringend korrigiert werden müssen. Insbesondere kritisieren wir folgende Punkte und regen entsprechende Verbesserungen an. 1. Empfehlungssysteme: Opt-In als Standard 2. Haftungsprivileg für Plattformen einfügen 3. Dauerhafter Ausschluss darf keine Massnahme sein 4. KI-generierte Inhalte müssen gekennzeichnet werden 5. Keine Verwendung schützenswerter Personendaten für Profiling und Werbung 6. Das Grundrecht auf Medienfreiheit ist gemäss Bundesverfassung auch auf Plattformen anzuwenden. 1. Empfehlungssysteme: Opt-In als Standard Empfehlungsalgorithmen strukturieren die Sichtbarkeit von Inhalten und begünstigen häufig die Entstehung von Filterblasen. Sie können die Polarisierung der Gesellschaft verstärken und den offenen Austausch unterschiedlicher Perspektiven behindern. Angesichts dieser Auswirkungen auf den gesellschaftlichen Diskurs fordert die Piratenpartei, dass Empfehlungssysteme erst nach expliziter Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer aktiviert werden dürfen. Der Standard muss Opt-In sein, nicht Opt-Out. Pat Mächler, Vorstand Piratenpartei Schweiz: "Empfehlungssysteme sind kein neutrales Werkzeug, sie prägen, was Menschen sehen und denken. Darüber müssen Nutzerïnnen und Nutzer selbst entscheiden können, nicht die Plattformen." 2. Haftungsprivileg für Plattformen einfügen Das Gesetz schafft in seiner aktuellen Form einen strukturellen Druck auf Plattformen, Inhalte vorsorglich und automatisiert zu entfernen, um regulatorische Nachteile zu vermeiden. Die Piratenpartei fordert die Wiedereinführung eines angemessenen Haftungsprivilegs: Plattformen sollen grundsätzlich nicht für Inhalte ihrer Nutzerinnen und Nutzer haften - mindestens solange sie keine Meldung nach Art. 4 erhalten haben. Erst das Web 2.0 mit nutzergeneriertem Content und dem damit verbundenen Haftungsprivileg ermöglichte das Internet, wie wir es heute kennen. Die Vorlage tangiert damit die elementare Funktionsweise des Internets. Der Schutz vor Overblocking ist dabei ebenso zentral wie die effektive Durchsetzung des geltenden Rechts. Jorgo Ananiadis, Präsident Piratenpartei: "Wer Plattformen für jeden Inhalt haftbar macht, zwingt sie zur vorauseilenden Zensur. Das schadet nicht den Konzernen, es schadet den Nutzerinnen und Nutzern." 3. Dauerhafter Ausschluss darf keine Massnahme sein Plattformen, die mindestens zehn Prozent der Bevölkerung erreichen, nehmen eine zentrale Rolle für den demokratischen Austausch ein. Einen Menschen dauerhaft von diesen Räumen auszuschliessen, entspricht keinem rechtsstaatlichen Prinzip. In unserem Rechtssystem wird niemand nach einer Verurteilung dauerhaft von der Gesellschaft ausgeschlossen. Die Piratenpartei fordert die Streichung des dauerhaften Ausschlusses als zulässige Massnahme (Art. 6 Abs. 2). Bei strafrechtlich relevanten Tatbeständen kann stattdessen ein System progressiver, temporärer Suspensionen zur Anwendung kommen. Renato Sigg, Vorstand Piratenpartei: "Wer einmal gegen die Nutzungsbedingungen verstösst, soll sanktioniert werden können, aber nicht für immer verbannt. Dieses Prinzip gilt im Rechtsstaat, es muss auch hier gelten." 4. KI-generierte Inhalte müssen gekennzeichnet werden Die Qualität von KI-generierten Inhalten nimmt stetig zu und ihre Verbreitung auf Plattformen ist bereits heute erheblich. Um die freie Meinungsbildung zu schützen und der Verbreitung von Falschinformationen entgegenzuwirken, ist eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte unerlässlich. Die Piratenpartei fordert, diese Pflicht ausdrücklich in Art. 13 aufzunehmen. Jorgo Ananiadis: "Wenn eine KI ein Bild oder ein Video generiert hat, haben Nutzerinnen und Nutzer ein Recht darauf, das zu wissen. Transparenz über den Ursprung von Inhalten ist kein Luxus, sondern Grundvoraussetzung für freie Meinungsbildung." 5. Keine Verwendung schützenswerter Personendaten für Profiling und Werbung Kommunikationsplattformen verarbeiten in erheblichem Umfang sensible Personendaten, wie politische Überzeugungen, Gesundheitsinformationen oder religiöse Ansichten. Die Nutzung dieser Daten für personalisierte Werbung stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Digitale Integrität der Menschen und die informationelle Selbstbestimmung (Art. 13 BV) und potenziell in die freie Meinungsbildung (Art. 16 BV) dar. Transparenzpflichten allein genügen hier nicht. Die Piratenpartei fordert ein ausdrückliches Verbot der Verwendung sensibler Personendaten im Sinne des Datenschutzgesetzes für Profiling und personalisierte Werbezwecke. Renato Sigg: "Sensible Personendaten gehören dem Menschen, dem sie entstammen, nicht den Algorithmen, die damit Profile bauen. Ein Verbot ihrer Verwendung zu Werbezwecken ist kein Eingriff in den Markt, sondern Schutz der Grundrechte." 6. Grundrecht auf Medienfreiheit gilt auch für Kommunikationsplattformen Der erläuternde Bericht zum Gesetzesentwurf übergeht das Grundrecht auf Medienfreiheit (Art. 17 BV) vollständig. Dabei garantiert die Bundesverfassung ausdrücklich: "Die Freiheit von [...] andere[n] Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von [...] Informationen ist gewährleistet." Die Piratenpartei vertritt die Auffassung, dass Kommunikationsplattformen nach dem Wortlaut dieser Bestimmung grundsätzlich in den Schutzbereich dieses Grundrechts einbezogen sein müssen. Jede staatliche Regulierung, die in die Verbreitung von Inhalten auf diesen Plattformen eingreift, hätte entsprechend zu begründen, weshalb dieser Eingriff verhältnismässig ist. Dies ist ein Mangel, der zwingend behoben werden muss. Selbst wenn die Anwendbarkeit der Medienfreiheit auf Kommunikationsplattformen rechtlich umstritten ist, wäre es der Vollständigkeit und Sorgfaltspflicht halber angezeigt gewesen, diese Frage im erläuternden Bericht zu thematisieren und zu prüfen. Melanie Hartmann, Vorstand Piratenpartei: "Wer ein Gesetz zur Regulierung von Kommunikationsplattformen schreibt und dabei Art. 17 der Bundesverfassung nicht einmal erwähnt, hat eine Hausaufgabe vergessen - eine grundrechtliche."
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Piratenpartei Schweiz
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Der massive Widerstand hat gewirkt! Der Bundesrat will die vorgeschlagene Revision des VÜPF grundlegend überarbeiten und es wird eine weitere Vernehmlassung geben! Danke an alle die an der Vernehmlassung kritisch teilgenommen haben!
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Morgen (Dienstags) trifft sich die Sektion Zollikofen wieder zum Stammtisch. Wie immer erwarten wir Jorgo und Pascal zu interessanten Diskussionen rund um die Berner Politik. Treffen ist ab 20:00 im Restaurant Bahnhof. Ab in den Zug, nächster Halt Zollikofen
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TWy@nwymat·
Ab an den ccc. Wir sind auf meshcore erreichbar EU/UK (narrow) channel #39c3
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Wir haben's gemütlich, planen die nächsten Monate der Piratenpartei und dabei insbesondere die Wahl in den Regierungsrat und Grossen Rat 2026. Komm auch, wir freuen uns!
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Morgen, Dienstag 9.12., findet der letzte Stammtisch dieses Jahres statt. Wir treffen uns um 20 Uhr im Restaurant Bahnhof in Zollikofen. Die erste Runde geht aufs Haus!
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Wie kann der Kanton Genf, der dank der Piratenpartei den Schutz der Digitalen Integrität bereits hat, die Daten unsere Kinder besser schützen? In Zürich kannst Du am 30. Nov JA zu einer menschenwürdigen Digitalisierung sagen: NEIN zum Gegenvorschlag JA zur Digitalen Integrität! #Abst25 #CHVote #Zürich
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Die E-ID wird als Lösung für die digitale Schweiz verkauft – dabei löst sie keines der eigentlichen Probleme, sondern schafft neue Risiken. Darum Nein zum E-ID Gesetz am 28.9.2025! referendum-eid.ch #Abst25 #CHVote
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Piratenpartei Schweiz
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Warum am 28.9.2025 das E-ID Gesetz abgelehnt werden muss: Es lässt den Unternehmen und Behörden freie Hand, ob sie neben der E-ID überhaupt noch alternative Verifikationsmethoden anbieten wollen, was auf Dauer zu einer schleichenden E-ID Pflicht führen kann: #E-ID #Nein referendum-eid.ch
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Piratenpartei Schweiz
Für die Online-Ausstellung musst du ein Gesichtsvideo einreichen. Daraus kann ein 3D-Gesichtsabdruck erstellt werden – eine besonders sensible biometrische Information, die – einmal entwendet – NICHT geändert werden kann wie ein Passwort. Und diese werden bis zu 15 Jahre gespeichert! Gleichzeitig können Unternehmen die Daten der E-ID verlangen. Wer Privatsphäre ernst nimmt, sagt Nein zu dieser E-ID. @Referendum_eID #Abst25 #chVote
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