Gerd Buurmann@Buurmann
Das Publix-Haus, Sitz von Correctiv und HateAid, hat am Dienstagabend während einer Podiumsdiskussion mit Familienministerin Karin Prien (CDU) ein Hausverbot gegen einen NIUS-Reporter ausgesprochen. Bei einer Nachfrage während der Diskussion wurde eine abenteuerliche Begründung formuliert:
„Wissen Sie, das ist hier ein Haus, das unter anderem sich dafür einsetzt, gemeinwohlorientierten Journalismus zu fördern. Die Prinzipien haben wir gerade ganz klar noch mal in einem Papier veröffentlicht. Wenn man die Kriterien des gemeinwohlorientierten Journalismus an NIUS anlegt, fällt das Portal einfach klar durch. Aus meiner persönlichen Perspektive, aber auch aus einer wissenschaftlichen Perspektive, ist das, was sie machen, kein Journalismus und ganz gewiss kein gemeinwohlorientierter.“
Als ich das Wort „gemeinwohlorientierter Journalismus“ hörte, gingen bei mir alle Alarmglocken los, denn ich wusste, dass ich diesen Begriff schon einmal in einem sehr berüchtigten historischen Dokument gelesen hatte, nämlich im 25-Punkte-Programm der Nationalsozialisten. Dort steht unter Punkt 23:
„Wir fordern den gesetzlichen Kampf gegen die bewusste politische Lüge und ihre Verbreitung durch die Presse. Um die Schaffung einer deutschen Presse zu ermöglichen, fordern wir, Zeitungen, die gegen das Gemeinwohl verstoßen, sind zu verbieten. Wir fordern den gesetzlichen Kampf gegen eine Kunst- und Literaturrichtung, die einen zersetzenden Einfluss auf unser Volksleben ausübt und die Schließung von Veranstaltungen, die gegen vorstehende Forderungen verstoßen.“
Aufgrund des „Gemeinwohls“, Meinungen kriminalisieren, Veranstaltungen schließen, Bücher verbieten und Zeitungen abschaffen. Das ist die Gedankenwelt der Nationalsozialisten.
Das „Gemeinwohl“ war der Begriff, den die Nationalsozialisten als Begründung für ihre Eingriffe nutzten, für die Einschränkung von Meinungen, für das Verbot von Zeitungen und für die Kontrolle von Kunst und Öffentlichkeit.
Besonders irritierend ist zudem die Selbstverständlichkeit, mit der hier festgelegt wird, was Journalismus sein soll und was nicht, denn genau an dieser Stelle berührt die Diskussion einen sensiblen Kern der Pressefreiheit.
Es ist nicht Aufgabe von Institutionen, Stiftungen oder Veranstaltern, verbindlich darüber zu entscheiden, welche Medien als „echter Journalismus“ gelten und welche nicht, denn auch das hat böse Parallelen zu den Nationalsozialisten.
Die Presse wurde im nationalsozialistischen Deutschland systematisch gleichgeschaltet und in ein politisch kontrolliertes System überführt. Dabei ging es auch um die Frage, wer überhaupt als Journalist gelten durfte und unter welchen Bedingungen Journalismus ausgeübt werden konnte. Es wurde festgelegt, wer journalistisch tätig sein durfte und welche politische Zuverlässigkeit dafür erforderlich war.
Journalismus wurde nicht als unabhängige Kontrollinstanz verstanden, sondern als Teil staatlich gesteuerter Kommunikation. Die Unterscheidung zwischen „erlaubter“ und „unerwünschter“ Presse wurde politisch definiert und administrativ durchgesetzt. Medien, die nicht im Sinne dieser Vorgaben arbeiteten, wurden ausgeschlossen, verboten oder gleichgeschaltet.
Parallel dazu wurde auch der Anspruch erhoben, zentrale gesellschaftliche und wissenschaftliche Begriffe als fachlich oder „wissenschaftlich begründet“ darzustellen. Die Wissenschaft wurde im NS-Staat gleichgeschaltet, kritische Wissenschaftler wurden entfernt und ganze Forschungsfelder ideologisch umgeformt. Dadurch entstand ein System, in dem politische Vorgaben als vermeintlich objektive oder wissenschaftlich abgesicherte Erkenntnisse erscheinen konnten.
Genau deshalb ist die Behauptung, NIUS sei „aus einer wissenschaftlichen Perspektive (…) kein Journalismus und ganz gewiss kein gemeinwohlorientierter“ besonders heikel.