Peter - 🇩🇪 🇮🇱 🎗️ 🇺🇦
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@pdr2002
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Man muss sich vorstellen, dass dem G-BA BEWUSST ist, dass eine Nutzenüberprüfung genderaffirmativer Hormoneingriffe negativ ausfallen würde. Daher will man einfach keine machen. Und es wird immer noch davon geschrieben, dass solcherlei Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit NOTWENDIG seien. 🤦♀️ „Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2023. Dieses hatte geschlechtsangleichende Hormontherapien rechtlich als „neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“ eingestuft und somit die Notwendigkeit einer Regelung der Kostenerstattung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geschaffen. Der G-BA wiederum verwies in der Vergangenheit darauf, dass eine klassische Nutzenbewertung zu einem negativen Ergebnis führen könne und es deshalb einer gesetzlichen Ausnahme bedürfe. Der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken, schickte im Juni 2024 einen Gesetzesvorschlag an das Bundesgesundheitsministerium. Ein weiterer Vorschlag wurde in einem Artikel der Jurist:innen Anke Harney, Stefan Huster und Friederike Kohlenbach gemacht: Die Ausnahme könne analog zur künstlichen Befruchtung geregelt werden. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) argumentiert dagegen, dass er nach dem BSG-Urteil diese Behandlungen gar nicht übernehmen dürfe, da es sich eben um eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode gemäß § 135 SGB V handele. Zwischenzeitlich habe der G-BA aber die Beratungen zur Versorgung aufgenommen, heißt es auf Anfrage.“ background.tagesspiegel.de/gesundheit-und…

Unfassbar: Hendrik Hoppenstedt (CDU) hat gerade im Bundestag antimuslimischen Rassismus als „Kampfbegriff“ bezeichnet. Die CDU verleugnet Rassismus.






Die Bundesregierung stellt die Förderung des identitätsideologischen Projekts „Unterschiedlich und doch stark: Intersektionalität im Frauenhaus begegnen“ im Rahmen der Kürzungen und Umstrukturierungen des Programms Demokratie leben zum Ende dieses Jahres ein. Das Projekt der Frauenhauskoordinierung war erst 2024 gestartet und sollte Frauenhausmitarbeiterinnen unter anderem darin beeinflussen, Männer ("Transfrauen") aufzunehmen. Das Grundgesetz, die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW und die Istanbulkonvention verpflichten Deutschland dazu, Frauen vor geschlechtsbasierter Gewalt zu schützen. Dazu gehört, exklusive Frauenräume vorzuhalten für Frauen und Kinder, die vor schwerer Männergewalt fliehen. Wir begrüßen diesen Schritt ausdrücklich und bedanken uns beim @BMBFSFJ und @PrienKarin sich im Sinne gewaltbetroffener Frauen gegen identitätsideologische Unterwanderungen zu positionieren. Aus der Projektbeschreibung auf der Website der Frauenhauskoordinierung. "Das Projekt bietet Raum für Reflexion und Weiterbildung zu Themen wie Rassismus, Ableismus, Klassismus, Queer- und Transfeindlichkeit. Durch Workshops, Fachimpulse und kollegialen Austausch werden Handlungskompetenzen gestärkt, die einen diskriminierungssensiblen Zugang für alle von Gewalt betroffenen Frauen sowie TIN[1]-Personen ermöglichen. Langfristiges Ziel ist es, Frauenhäuser als sichere Schutzräume für alle Frauen und TIN-Personen zu gestalten – unabhängig von Hautfarbe, Herkunft, körperlichen Fähigkeiten, Religion, sozialem Status, Alter oder anderen Merkmalen und Diskriminierungserfahrungen. Das Projekt richtet sich an Fachkräfte der beteiligten Modellstandorte. Sie stehen im Zentrum der Fortbildungs- und Reflexionsangebote und gestalten aktiv die Projektinhalte mit. Indirekt profitieren auch gewaltbetroffene Frauen, vor allem jene mit intersektionalen Diskriminierungserfahrungen – also beispielsweise Schwarze Frauen, Frauen mit Behinderung, trans* Frauen oder wohnungslose Frauen. Durch eine diversitätssensible Ausrichtung der Arbeit sollen ihre Bedarfe künftig besser erkannt und berücksichtigt werden."












