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Strafanzeige wegen Verleumdung (§ 187 StGB) und übler Nachrede (§ 186 StGB) zum Nachteil von Elon Musk und Tommy Robinson An die Staatsanwaltschaft Berlin (oder zuständige Staatsanwaltschaft am Sitz des ZDF – ggf. Mainz) Hiermit zeige ich als Dritter Strafanzeige an. Sachverhalt Am 12. Juni 2026 wurde in einer aktuellen Sendung des ZDF (öffentlich-rechtlicher Rundfunk) die Behauptung aufgestellt, Elon Musk und Tommy Robinson hätten zur „Jagd auf Migranten“ und zum „Bürgerkrieg“ aufgerufen. Diese Sendung wird in einem X-Post (ehemals Twitter) vom selben Tag unter dem folgenden Link dokumentiert und verbreitet: x.com/unblogd/status… Der Post enthält ein Video der fraglichen ZDF-Sendung (verfügbar unter: video.twimg.com/amplify_video/…). Darin wird den genannten Personen der Aufruf zu Gewalt gegen Migranten und zum Bürgerkrieg zugeschrieben. Nach meiner Auffassung handelt es sich bei diesen Aussagen um unwahre Tatsachenbehauptungen, die geeignet sind, Elon Musk und Tommy Robinson in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, ihren Ruf zu schädigen und sie der Gefahr auszusetzen, verächtlich gemacht oder verfolgt zu werden. Die Betroffenen haben nach meiner Kenntnis keine solchen Aufrufe getätigt. Die Darstellung durch das ZDF ist daher geeignet, den Tatbestand der Verleumdung bzw. üblen Nachrede zu erfüllen. Es handelt sich um eine Sendung eines öffentlich-rechtlichen Senders mit großer Reichweite. Die Behauptungen betreffen hochbrisante gesellschaftliche Themen (Migration, Gewalt, Bürgerkrieg). Ich sehe daher ein besonderes öffentliches Interesse an der Aufklärung und Strafverfolgung. Rechtliche Würdigung Die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen, die geeignet sind, einen anderen in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, erfüllt den Tatbestand der • Verleumdung gemäß § 187 StGB (wenn die Unwahrheit bekannt oder grob fahrlässig verkannt wurde) und/oder • üblen Nachrede gemäß § 186 StGB. Zusätzlich kommt eine Verletzung journalistischer Sorgfaltspflichten durch einen öffentlich-rechtlichen Sender in Betracht (Rundfunkstaatsvertrag). Als unbeteiligter Dritter zeige ich hiermit gemäß § 158 StPO an. Die genannten Delikte sind grundsätzlich Antragsdelikte (§ 194 StGB). Ich bitte jedoch, wegen des besonderen öffentlichen Interesses (falsche Berichterstattung eines öffentlich-rechtlichen Senders zu sicherheitsrelevanten Themen) auch von Amts wegen zu prüfen, ob Ermittlungen eingeleitet werden können. Beweismittel 1. X-Post vom 12.06.2026: x.com/unblogd/status… 2. Enthaltenes ZDF-Video (Link siehe oben) 3. Weitere öffentliche Äußerungen von Elon Musk und Tommy Robinson (können bei Bedarf beigezogen werden) Antrag Ich beantrage, 1. Ermittlungen wegen Verleumdung und übler Nachrede aufzunehmen, 2. die Verantwortlichen der Sendung (Redaktion, Moderator/in, Verantwortliche des ZDF) als Beschuldigte zu vernehmen und die Sendung vollständig auszuwerten, 3. die Betroffenen (Elon Musk und Tommy Robinson bzw. ihre Vertreter) zu kontaktieren und ggf. einen Strafantrag einzuholen, 4. mich über den Fortgang des Verfahrens und das Ergebnis schriftlich zu unterrichten, 5. mir nach Abschluss der Ermittlungen Akteneinsicht zu gewähren (§ 406e StPO analog). @elonmusk @TRobinsonNewEra bitte Strafantrag stellen.













