Kevin Capito - NihonGo@Capito_Nihongo
Die Deutschen sind keine deutschen Staatsbürger.
Das ist zumindest ein Schluss der naheliegt, wenn man meine Erfahrungen mit Deutschland ansieht, die ich im Rahmen meines Einbürgerungsverfahrens in Japan gemacht habe. Ich möchte hier mal eine kleine Zusammenfassung geben, da ich denke, dass es jeder Deutsche wissen sollte.
Die japanischen Behörden verlangen von einem bei der Einbürgerung einen Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit. Bei den meisten anderen Ländern stellt diese Bescheinigung die Botschaft oder das Generalkonsulat aus.
Als ich bei der deutschen Botschaft in Tokyo und dem Generalkonsulat in Osaka angefragt habe, hat man mir gesagt, dass derartige Bescheinigungen nicht mehr für japanische Behörden ausgestellt werden können. Stattdessen solle ich einen Antrag auf "Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit" beim BVA in Köln stellen.
Ich habe also geschaut, wie das geht und herausgefunden, dass ich meine Vorfahren bis mindestens 1914 nachweisen muss durch Geburtsurkunden, Ahnenbücher oder sonstige Dokumente. Nachdem ich dies gemacht habe, muss der Antrag mit Originalen oder beglaubigten Kopien beim Generalkonsulat eingereicht werden und dauert dann 2 bis 3 Jahre in der Bearbeitung.
Es gibt für mich aus Japan heraus auch keinen anderen Weg. Der Beamte beim BVA hat mir deutlich gesagt, dass ich meine Vorfahren bis 1914 nachweisen muss.
Dies habe ich den japanischen Behörden mitgeteilt, welche daraufhin antworteten, dass dies zu lange dauern würde und ich stattdessen bei der Botschaft fragen soll, ob ich eine beglaubigte Kopie des Reisepasses bekommen kann und ein Schriftstück, dass bestätigt, dass ich diesen Reisepass besitze.
Die Botschaft antwortete mir, dass beglaubigte Kopien des Reisepasses nur für die Vorlage bei deutschen Behörden ausgestellt werden, aber nicht für die Vorlage bei japanischen Behörden. Ein Schriftstück, welches angibt, dass ich den Reisepass besitze könne man ebenfalls nicht ausstellen. Auch wäre es nicht möglich eine Unterschrift von mir zu beglaubigen für ein Schriftstück, in welchem ich selbst versichere, dass ich meinen Reisepass besitze.
Es ist wirklich vollkommen absurd, aber Realität. Auf die Nachfrage hin, ob denn der Reisepass oder Personalausweis als Nachweis meiner Staatsangehörigkeit reichen, wurde mir gesagt, dass diese Dokumente nur die Vermutung nahelegen, dass man Deutscher sei, aber kein Nachweis sind.
Reisepass und Personalausweis sind also kein Nachweis über die deutsche Staatsbürgerschaft und auch eine Geburtsurkunde ist dies nicht. Das einzige Dokument, welches die deutsche Staatsbürgerschaft wirklich nachweist ist der Staatsangehörigkeitsausweis, so wurde es mir zumindest von Beamten der Botschaft und des BVA mitgeteilt.
Das ist doch wirklich verrückt, oder nicht? Auch interessant ist, dass es sich um ein "Feststellungsverfahren" handelt beim Staatsangehörigkeitsausweis. Das heißt, dass das BVA nur feststellt, dass man die deutsche Staatsangehörigkeit hat, man es aber selbst nachweisen muss. Deutschland kann einem also nicht sagen, ob man die deutsche Staatsangehörigkeit hat oder nicht. Sie wissen also selbst nicht?
Natürlich habe ich weiterrecherchiert und auch einiges verstanden und erfahren, aber das wird in der Öffentlichkeit in Deutschland nicht gerne gehört.
Ich habe mein ganzes Leben lang gedacht, dass ich deutscher Staatsbürger bin nur um dann bei der Einbürgerung in Japan festzustellen, dass ich es offiziell eigentlich nie wirklich war.
Einfach komplett verrückt.