Gert Wöllmann@Gert_Woellmann
#Ehegattensplitting Mythen Teil 56.091
Das Thema kommt regelmäßig wieder, wenn irgendwer nach einer möglichen Steuererhöhung sucht (diese läge bei ca. 10 Mrd. €). Anbei ein paar Fakten bzw. Irrtümer zusammengestellt:
1⃣ Der Splittingtarif (§32a EStG) sorgt dafür, dass Ehepartner, die aufgrund der Ehe gesetzlich füreinander einstehen müssen (und damit den Staat entlasten), nicht durch die Progression des ESt-Tarifs benachteiligt werden. So zahlen Paare die gleiche ESt, egal wie sich das Einkommen auf beide verteilt. Egal ob 20/80, 30/70, 40/60 oder 50/50, die Steuer ist in Summe immer, als würden sie beide das gleiche Einkommen haben (50/50).