
⚖️ Das LAG Mainz hat die Berufung des FSV Mainz 05 im Fall Anwar El Ghazi zurückgewiesen.
Die Kündigung bleibt unwirksam, der Verein muss Lohn nachzahlen.
Die Posts des Spielers sind laut Gericht von der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) gedeckt.
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