Sabitlenmiş Tweet

Entgegen der Meinung des @innen_rlp ist der RD eben nicht teil Gefahrenabwehr, sondern viel mehr ein eigenständiger Teil der Gesundheitsversorgung. So sieht es auch der Wissenschaftliche Dienst. @janoschdahmen hat dazu vor einiger Zeit etwas geschrieben. x.com/janoschdahmen/…
Janosch Dahmen@janoschdahmen
1/🧵 Ein bemerkenswertes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages verdeutlicht: Der Bund hat nicht nur die Kompetenz, sondern die Pflicht (!) zur Gesetzgebung im Rettungswesen, basierend auf der GG-Zuständigkeit für die Sozialversicherung & den Schutz des Lebens.
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