Julian Adrat@JulianAdrat
An:
Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstraße 91
10559 Berlin
Betreff:
Strafanzeige gegen den Musiker „Zartmann“ wegen Beleidigung (§185 StGB) sowie – unter erweiterter Auslegung – Störung des öffentlichen Friedens (§130 StGB), unter besonderer Berücksichtigung der politischen Gewaltlage in Deutschland
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen den Musiker „Zartmann“ aufgrund seiner öffentlichen Äußerung während der Bambi-Verleihung 2025, die vor einem Millionenpublikum sowie millionenfacher digitaler Weiterverbreitung fiel.
1. Sachverhalt
Der Beschuldigte äußerte am 14.11.2025 während der Live-Preisverleihung:
„Fick die AfD. Fick rechtspopulistische Scheiße!“
Die Aussage wurde von Medien und sozialen Plattformen massiv verstärkt und millionenfach ausgespielt.
Diese Herabwürdigung richtet sich faktisch gegen eine große, klar bestimmbare politische Bevölkerungsgruppe, die nach aktuellen Umfragen bis zu 26 Millionen Menschen umfasst.
2. Rechtliche Würdigung
2.1 Beleidigung (§185 StGB)
Dies stellt eine grobe Kollektivherabsetzung dar.
Die AfD und ihre Unterstützer sind eine klar identifizierbare Gruppe, deren Mitglieder namentlich, organisatorisch und politisch eindeutig zuordenbar sind.
Die Schmähung ist rein diffamierend und entbehrt jeder Sachbezogenheit.
2.2 Erweiterte Prüfung des §130 StGB – Schutz des öffentlichen politischen Friedens
Ich rege eine zeitgemäße Auslegung des öffentlichen Friedens an, gestützt auf zwei Elemente:
a) Politische Weltanschauungsgruppe als „Teil der Bevölkerung“
Eine Gruppe von bis zu 26 Millionen Bürgern, deren Identität wesentlich durch ihr politisches Bekenntnis geprägt ist, kann – analog zu weltanschaulichen Gruppen – als „Teil der Bevölkerung“ verstanden werden.
b) Realer Kontext: Politische Gewalt trifft AfD-Anhänger und Mandatsträger überproportional
Laut einer offiziellen Antwort der Bundesregierung (zitiert u. a. von Junge Freiheit und NIUS) im 1. Halbjahr 2025:
68 Angriffe auf AfD-Politiker
nur 9 auf SPD
7 auf CDU/CSU
6 auf FDP
4 auf Grüne
4 auf Linke
Damit entfielen fast 70 % aller politisch motivierten Angriffe auf Amtsträger auf Politiker der AfD.
Gleichzeitig stiegen die Gesamtangriffe auf politische Mandatsträger im 1. Halbjahr 2025 auf 98 Fälle an (Vorjahr: 75).
Dieser Kontext zeigt:
AfD-Politiker sind bereits mit Abstand am stärksten von körperlicher Gewalt betroffen.
In einer solchen Lage kann eine massenwirksam verbreitete pauschale Entmenschlichung politischer Anhänger geeignet sein, das ohnehin aufgeheizte Klima weiter zu verschärfen.
c) Demokratiebezogene Auslegung des „öffentlichen Friedens“
Unter Berücksichtigung der eskalierenden politischen Gewalt muss geprüft werden, ob folgende Formulierung auf den Tatbestand des §130 StGB anwendbar sein könnte:
Die pauschale Verächtlichmachung einer politisch klar abgrenzbaren Großgruppe ist geeignet, deren demokratische Teilhabe zu delegitimieren, Feindbilder zu verstärken und eine Atmosphäre politischer Feindseligkeit zu schaffen, die den öffentlichen Frieden gefährdet.
Angesichts der belegten Gewalt gegen AfD-Mandatsträger erscheint eine solche Prüfung geboten.
3. Beweismittel
Videomaterial der Bambi-Verleihung
Verbreitung der Rede in sozialen Netzwerken (TikTok, Instagram, X)
Presseberichte über den Vorfall
Offizielle Statistik der Bundesregierung zu Angriffen auf Politiker (1. Halbjahr 2025)
Berichte von Junge Freiheit und NIUS auf Basis dieser Regierungsdaten
4. Antrag
Ich beantrage:
Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen §185 StGB,
Prüfung einer zeitgemäßen demokratieorientierten Auslegung des §130 StGB, insbesondere im Hinblick auf die belegte, überproportionale Gewalt gegen AfD-Politiker,
die Mitteilung über Eingang, Aktenzeichen und Fortgang des Verfahrens.
Mit freundlichen Grüßen
oder?