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❌Bundeskartellamt untersagt #Amazon die Anwendung von sog. Preiskontrollmechanismen! Außerdem hat das Amt die Abschöpfung von zunächst 59 Mio. Euro wirtschaftlichen Vorteils festgesetzt. 👉 Was wurde Amazon untersagt? Untersagt wurde die Praxis von Amazon, die Preise von Händlern auf dem deutschen Amazon Marketplace mittels Preiskontrollmechanismen zu beeinflussen. Amazon darf Mechanismen zur Kontrolle der Händlerpreise künftig nur noch ausnahmsweise, insbes. für Fälle des Preiswuchers, nach Vorgaben des Bundeskartellamtes einsetzen. „Amazon tritt auf seiner Plattform in den direkten Wettbewerb zu den übrigen Marktplatzhändlern. Daher ist eine Einflussnahme auf die Preisgestaltung der Wettbewerber auch in Form von Preisobergrenzen nur in absoluten Ausnahmefällen wie z.B. bei Preiswucher zulässig. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Preisniveau auf der Handelsplattform nach den Vorstellungen von Amazon gelenkt und im Wettbewerb gegen den restlichen Onlinehandel außerhalb Amazons eingesetzt wird. Für die betroffenen Händler können die Eingriffe in die Preisgestaltung dazu führen, dass sie ihre eigenen Kosten nicht mehr decken können; mit der Konsequenz, vom Marktplatz verdrängt zu werden,“ so @AMundt_BKartA , Präsident des Bundeskartellamtes. ℹ️Amazon ist Betreiber eines umfassenden digitalen E-Commerce-Ökosystems, zu dem auch die Handelsplattform amazon.de gehört, die rund 60% des Umsatzes im deutschen Onlinehandel mit Waren auf sich vereint. 🔎Um was geht es bei den Preiskontrollmechanismen? Amazon setzt zur Überprüfung der Preise von Marktplatzhändlern verschiedene Preiskontrollmechanismen ein. Wenn diese Mechanismen die Händlerpreise als zu hoch bewerten, werden die entsprechenden Angebote entweder ganz vom Marktplatz entfernt oder sie werden nicht im hervorgehobenen Einkaufsfeld („Buy Box“) angezeigt. Solche Einschränkungen der Sichtbarkeit der Händlerangebote können erhebliche Umsatzeinbußen nach sich ziehen. Die Kontrollmechanismen beruhen darüber hinaus auf intransparenten Regeln und Benachrichtigungen. Für die Marktplatzhändler wird nicht hinreichend deutlich, nach welchen Grundsätzen die Preisgrenzen zustande kommen und wo diese ungefähr liegen. Es ist für die Marktplatzhändler zudem nicht vorhersehbar, unter welchen konkreten Umständen ihr Angebot auf Amazon nicht mehr oder nur noch eingeschränkt sichtbar ist. 👉 Das Bundeskartellamt hat das Verfahren eng mit der Europäischen Kommission koordiniert und die Transparenzvorgaben mit der Bundesnetzagentur @netzausbau abgestimmt, die für die Durchsetzung der sog. Platform-to-Business-Verordnung zuständig ist. Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist noch nicht bestandskräftig. Amazon hat die Möglichkeit innerhalb eines Monats Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen, über die dann der Bundesgerichtshof entscheiden würde. Alle Infos gibt es in den Slides im Überblick ⬇️ ➡️ Hier geht es zur deutschen PM/Fragen und Antworten: bundeskartellamt.de/SharedDocs/Mel… ➡️ English Version PR/Social Media Slides: bundeskartellamt.de/SharedDocs/Mel…






















