
Frodo Biffmann
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Ulrich Siegmund, Spitzenkandidat der Alternative für Deutschland — eines Landesverbands, der vom Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft wurde — spricht offen darüber, nach einer möglichen Machtübernahme 150 bis 200 Stellen im Staatsapparat neu zu besetzen. Da sollte man sich ernsthaft die Frage stellen, ob diese Partei wirklich mit beiden Füßen auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht. Und wenn dieselbe Partei davon spricht, sie wolle die Demokratie „vom Kopf auf die Füße stellen“, dann muss man sich inzwischen fragen, was damit tatsächlich gemeint ist. Wer Beamte, Behördenleiter und unabhängige Institutionen offenbar dann zum Problem erklärt, wenn sie nicht auf Parteilinie funktionieren, der will keinen starken Rechtsstaat — der will einen gefügigen Staat. Wenn Kompetenz, Erfahrung und Verfassungstreue durch politische Linientreue ersetzt werden sollen, dann muss man das auch genau so benennen: Das ist der Versuch, demokratische Institutionen unter parteipolitische Kontrolle zu bringen. Und jeder, der in so einer Regierung als Minister, Staatssekretär oder Funktionsträger bereit wäre, diesen Kurs mitzutragen, trägt dafür politische Mitverantwortung. Demokratie bedeutet nicht, nach einem Wahlsieg den Staat zur Beute der eigenen Partei zu machen. Genau dort beginnt die Gefahr. #AfD #SachsenAnhalt #Rechtsstaat #DemokratieVerteidigen #NieWiederIstJetzt





Ich habe den Bundesvorsitzenden der Grünen, Felix Banaszak, bei der Staatsanwaltschaft Duisburg wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen § 16 Wehrstrafgesetz (Fahnenflucht) + § 89 StGB (Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane) angezeigt. Natürlich weiß ich, dass die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln und wie sie dies begründen wird. Würde ein Politiker der AfD eine solche Aussage in Bezug auf einen künftigen Verteidigungsminister aus einer Partei des "Unsere Demokratie"-Kartells äußern, wären Strafverfahren und Verurteilung sicher. PS: Der Verfassungsschutz und der MAD (militärischer Abschirmdienst der Bundeswehr) sollten sich den Grünen-Vorsitzenden genauer anschauen.



Grünen-Chef Felix Banaszak ruft Soldaten dazu auf, unter einem AfD-Verteidigungsminister zu desertieren. Fahnenflucht ist in Deutschland gemäß § 16 WStG eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet wird. Aber nicht nur Desertion selbst ist eine Straftat - auch der Aufruf zu einer Straftat kann nach § 111 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren belangt werden.
























