
Vor rund einem Jahr hat der 20. Bundestag per Grundgesetzänderung eine Reform der Schuldenbremse beschlossen, um mehr Geld in die Landesverteidigung, die Infrastruktur und den Klimaschutz investieren zu können. Ein Jahr später schlägt unter anderem das Ifo-Institut Alarm: Ein Großteil der Mittel sei von der Bundesregierung anderweitig verwendet, sprich zweckentfremdet worden. Was ist dran an dem Vorwurf? Und weshalb ist das (finanz-)verfassungs- und haushaltsrechtlich problematisch? Fragen an Prof. Dr. Henning Tappe, Inhaber des neu eingerichteten Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Finanzverfassungs- und Haushaltsrecht an der Universität zu Köln.
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