@xzer0ooo@drecksuser@KrawattenManni@Crenoox@Chefstrobel § 217 StGB
(1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
:smile:
Irgendwelche Knechte haben sich auf die Autobahn geklebt, brauch jetzt anstatt 20-30 min, 1.30h zum Event 🤡
Wie kann man so wenig am leben hängen und sich auf die Autobahn setzen und sich festkleben