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@GabrielRothsch3

Free Speech, Anti Woke, Defund ÖRR & NGOs, I love CO₂, Remigration, Capitalism, Afuera, Doge, MAGA/MEGA, Dexit, NuclearE, Hesperialism CHRIST IS KING

Durthang, Mordor Katılım Şubat 2022
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ZDF Himmler Leak – Eine Transparenzoffensive Wie sich der Intendant gegen inhaltliche Kritik immunisiert Liebe X Community, heute zeige ich euch anhand eines konkreten Fallbeispiels, warum fast 99 % aller förmlichen Programmbeschwerden beim ZDF abgelehnt werden. Ich habe einen längeren Schriftwechsel mit Intendant Dr. Norbert Himmler über den Themenabend „Eine bessere Welt – Hass im Netz“ (Spielfilm + Dokumentation) geführt. Unsere beiderseitigen Argumente liegen nun dem ZDF-Fernsehrat zur Entscheidung vor. Die Antworten des Intendanten sind dabei aufschlussreich – allerdings nicht im Sinne einer offenen, respektvollen Sachdiskussion. Deshalb mache ich den zugrunde liegenden Mechanismus öffentlich, der aus meiner Sicht dafür sorgt, dass nahezu jede Beschwerde systematisch und vollständig als „unbegründet“ zurückgewiesen werden kann. Dieser Themenabend vom 23. März 2026 war ein besonders anschauliches Beispiel für die einseitige und emotionalisierende Gestaltungspraxis des Senders: ein radikales Klimakonzept wurde sympathisch inszeniert, die Gegenposition als hasserfüllter Mob dargestellt, die polarisierende Dunja Hayali als Mahnerin gegen Hass als Schauspielerin besetzt, Hass im Netz fast ausschließlich gegenüber linken und grünen Akteuren gezeigt, die Organisation HateAid trotz redaktionellem Werbeverbot prominent beworben und ihr wurde einseitig die Deutungshoheit im Streit mit den USA um die Meinungsfreiheit auf den Plattformen überlassen. Sehr ausgewogen, wie man sieht. Wer den Themenabend nicht kennt oder bereits verdrängt hat: @shlomosapiens hatte zeitnah für @niusde_ eine Filmkritik geschrieben: nius.de/medien/dunja-h… Sobald man dem ZDF begründete Kritik an einem derart einseitigen Themenabend vorlegt, läuft stets dasselbe Schema ab: Statt sich inhaltlich mit den konkreten Verstößen gegen Ausgewogenheit, Objektivität und das redaktionelle Werbeverbot auseinanderzusetzen, flüchtet sich Intendant Himmler ausnahmslos in formale Standardfloskeln – es handele sich ja nur um Fiktion, es bestehe kein Vollständigkeitsanspruch, der Sendeplatz reiche nicht aus und dergleichen mehr. Ich erhebe nicht den Anspruch, in jedem einzelnen Punkt zu 100 % recht zu haben. Mir geht es vor allem um die Art und Weise, wie das ZDF mit berechtigter Kritik umgeht. Dabei blendet Himmler mitunter gezielt entscheidende Sachargumente aus, argumentiert teils widersprüchlich oder schweigt genau dort, wo er eigentlich sprechen müsste. Statt ihrer Kontrollfunktion gerecht zu werden, decken die Aufsichtsgremien diese Praxis durch wohlwollendes Abstimmungsverhalten. Der Sender erhält so faktisch einen Freifahrtschein für einseitige Programmgestaltung, löst sich schrittweise von seinen bindenden Grundsätzen und öffnet ideologischer Einflussnahme mit öffentlichen Mitteln Tür und Tor. In den folgenden Posts lade ich die Antworten von Intendant Himmler hoch und stelle ihnen jeweils meine Entgegnung gegenüber. Lest also bitte zuerst das Bild und erst danach meinen Antworttext darauf. Nach dem Schriftwechsel zeige ich euch, mit welchen rhetorischen Tricks sich Intendant Himmler systematisch von der Sachebene auf die Formebene zurückzieht, um jede inhaltliche Kritik pauschal abzuschmettern. Transparenzhinweis: Grundlage meiner förmlichen Programmbeschwerde ist dieser Übersichtsthread, in dem ich bereits zuvor von ZDF-Programmdirektorin Nadine Bilke vergleichbar ausweichende Antworten erhalten habe. Gegenüber Himmler wiederhole und präzisiere ich meine dort bereits ausgeführten Argumente. x.com/GabrielRothsch… Der ZDF-Fernsehrat wird in einer seiner nächsten Sitzungen über die Anerkennung oder Zurückweisung dieser Programmbeschwerde entscheiden. Wer möchte, dass aus dieser Fernsehratssitzung kein gemütliches Häppchen-Essen unter Freunden wird, sondern eine fetzige Auseinandersetzung, bei der unsere Seite das Popcorn knuspert, mag diesen Thread gerne teilen. Los geht’s! 1/10
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Christlicher Abendländer ✝ 🇩🇪 🇺🇸@GabrielRothsch3

Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Fernsehrats, hiermit wende ich mich erneut an Sie als zuständiges Gremium und bitte um förmliche Prüfung meiner Programmbeschwerde vom 25.03.2026 zum Themenabend „Eine bessere Welt“ (Spielfilm + Dokumentation) vom 23.03.2026. Die Programmdirektorin Nadine Bilke hat mir mit Schreiben vom 12.05.2026 geantwortet. Ich habe diese Stellungnahme sorgfältig geprüft und stelle fest, dass meine zentralen Kritikpunkte darin nicht substanziell widerlegt, sondern weitgehend mit formalen Argumenten umgangen wurden. Die Antwort behandelt die einzelnen Aspekte jeweils isoliert und geht nicht auf die kumulative Wirkung und die wechselseitige Verstärkung der beanstandeten Elemente ein, die in ihrer Gesamtschau ein einseitiges Narrativ erzeugen. Daher möchte ich meine wesentlichen Kritikpunkte noch einmal klar und präzise darlegen. 1. Einseitiges Framing durch emotionales Storytelling Die Argumentation, der Spielfilm nutze das individuell gedeckelte CO₂-Konto lediglich als dramaturgischen Auslöser, greift zu kurz. Gerade weil es sich um ein fiktionales Format handelt, entfaltet es eine besonders starke suggestive Wirkung bei der Vermittlung von Werten und Weltbildern. Der Film verknüpft die sympathisch gezeichnete Protagonistin Elena Stanat und ihr Plädoyer für ein individuelles CO₂-Konto unmittelbar mit einem männlich dominierten Hassmob, der von verbalen Angriffen rasch in reale Gewaltandrohungen und -handlungen übergeht. Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den freiheitseinschränkenden Konsequenzen eines solchen Instruments, das die staatliche Kontrolle des individuellen CO₂-Verbrauchs impliziert, findet nicht statt. Stattdessen wird der Zuschauer emotional eindeutig auf die Seite der Protagonistin gezogen. Auch wenn ein Spielfilm nicht die gleiche Ausgewogenheit wie eine Reportage leisten muss, verstößt die einseitige emotionale Aufladung eines gesellschaftspolitisch hochrelevanten Themas im Rahmen eines bewusst politischen ZDF-Themenabends gegen das Gebot der Objektivität und Ausgewogenheit gemäß § 26 Abs. 2 Medienstaatsvertrag. 2. Problematische Vermischung von Fiktion und Realität durch die Besetzung Dunja Hayalis Die Entscheidung des ZDF, Dunja Hayali sich selbst spielen zu lassen, verwischt bewusst die Grenze zwischen fiktionaler Darstellung und realer Person. Als öffentlich klar politisch positionierte Moderatorin, die sich wiederholt für ambitionierte klimapolitische Maßnahmen stark gemacht hat, verleiht sie der Protagonistin und deren Forderung nach einem individuell gedeckelten CO₂-Konto durch ihre journalistische Autorität erhebliches Gewicht. Besonders widersprüchlich wirkt dies, weil Hayali selbst für eine polarisierende Haltung bekannt ist – etwa durch ihre wertende Anmoderation zur Ermordung von Charlie Kirk. Ihre Mitwirkung in einem Film, der vorgeblich „Hass im Netz“ kritisch thematisieren will, erzeugt den Eindruck einer inhaltlichen Kontinuität statt der gebotenen journalistischen Distanz. Auch wenn die Wahl der Besetzung grundsätzlich unter die künstlerische Freiheit fällt, verstößt die unkritische Einbindung einer derart klar positionierten realen Person in einen bewusst gesellschaftspolitischen Themenabend gegen das Gebot der Unparteilichkeit gemäß § 26 Abs. 2 Medienstaatsvertrag. 3. Selektive Auswahl der Betroffenenbiografien Die Formulierung „kein Anspruch auf Vollständigkeit“ und „exemplarische Einzelbiografien“ reicht nicht aus, wenn die konkrete Auswahl der gezeigten Fälle ein klares, einseitiges Narrativ erzeugt. Die Dokumentation porträtiert ausschließlich Personen aus dem progressiven Spektrum: die Klimawissenschaftlerin Claudia Kemfert, die Drag Queen Vicky Voyage, den LGBTQ-Aktivisten Riccardo Simonetti sowie den ehemaligen Fußballprofi Kevin Plath, der rassistisch angegriffen wurde. Diese Auswahl erweckt den Eindruck, Hass im Netz komme überwiegend von rechts und richte sich vor allem gegen progressive oder marginalisierte Personen. Vollständig ausgeblendet bleiben hingegen die massiven und langjährigen Bedrohungen gegen Islamkritiker wie Hamed Abdel-Samad, Ahmad Mansour und Seyran Ateş, die seit Jahren unter ständigem Polizeischutz stehen, sowie die laut BKA-Daten im ersten Halbjahr 2025 bei weitem häufigsten Opfer politisch motivierter Gewalt: AfD-Politiker (68 von 98 Gewaltdelikten gegen Parteirepräsentanten). Diese selektive Darstellung schafft ein verzerrtes Gesamtbild und verstößt gegen das Gebot der Ausgewogenheit gemäß § 26 Abs. 2 Medienstaatsvertrag. 4. Unkritische Präsentation und Werbewirkung für HateAid Die prominente und durchweg positive Darstellung von HateAid geht deutlich über eine neutrale Orientierungshilfe hinaus. Filmfiguren empfehlen die Organisation explizit, sie wird in der Dokumentation ausführlich und unkritisch porträtiert, und im Abspann des Spielfilms wird direkt auf sie verlinkt. Auch wenn keine direkten finanziellen Zuwendungen geflossen sind, profitiert HateAid erheblich vom positiven Framing und der großen Reichweite eines ZDF-Themenabends zur besten Sendezeit. Gleichzeitig wurde die bekannte einseitige Unterstützungspraxis der Organisation vollständig verschwiegen: HateAid unterstützt vor allem Personen aus dem links-grünen Spektrum – zuweilen sogar auf eigene Initiative hin –, während Hilfeanfragen von liberalen, konservativen oder islamkritischen Betroffenen (u. a. Karoline Preisler, Marie-Luise Vollbrecht, Ali Utlu) wiederholt ignoriert oder abgelehnt wurden. Diese einseitige und unkritische Präsentation einer politisch aktiven NGO verstößt gegen das Verbot redaktioneller Werbung sowie gegen die Gebote der Neutralität und Ausgewogenheit gemäß § 26 Abs. 2 Medienstaatsvertrag. 5. Ausblendung der transatlantischen Konfliktlinie Der Themenabend kritisiert das Diskussionsklima auf US-amerikanischen Plattformen und präsentiert den Digital Services Act als notwendigen Fortschritt. Gleichzeitig darf Josephine Ballon von HateAid unkommentiert als Opfer „amerikanischer Einschüchterung“ auftreten. Dabei wird ein zentraler Aspekt vollständig ausgeblendet: Der sogenannte „Brussels Effect“, also die weltweite Durchsetzung europäischer Regulierungsstandards über globale Plattformen, gerät zwangsläufig in ein erhebliches Spannungsverhältnis zum First Amendment der US-Verfassung. Genau in diesem Kontext stehen auch die US-Visa Sanktionen gegen die beiden HateAid-Geschäftsführerinnen vom Dezember 2025, die nach US-Auffassung dem Schutz amerikanischer Grundrechte vor extraterritorialer Einflussnahme dienen. Diese Gegenperspektive vollständig auszulassen, während einer Seite die Deutungshoheit überlassen wird, verletzt den Auftrag des ZDF, internationales Geschehen umfassend und ausgewogen darzustellen gemäß § 26 Abs. 1 Medienstaatsvertrag. In der Gesamtschau erzeugt der Themenabend durch die Kombination mehrerer Gestaltungsmittel ein einseitiges Narrativ. Das emotionale Framing im Spielfilm, die Besetzung einer klar politisch positionierten Moderatorin, die selektive Auswahl der Betroffenenbiografien in der Dokumentation, die unkritische Präsentation von HateAid sowie die einseitige Übernahme der Position Josephine Ballons ohne jede Gegenperspektive ergänzen und verstärken sich gegenseitig. Dies widerspricht nicht nur § 26 Medienstaatsvertrag, sondern auch den Qualitäts- und Programmrichtlinien des ZDF vom 30. Juni 2023, die ausdrücklich fordern, dass die Angebote die eigene Urteilsbildung erleichtern und eine freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung fördern sollen. Angesichts der Stellungnahme der Programmdirektorin, die meine Kritikpunkte jeweils isoliert behandelt und die Gesamtwirkung des Themenabends nicht berücksichtigt hat, bitte ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren des Fernsehrats, ausdrücklich um eine förmliche und umfassende Prüfung meiner Beschwerde. Insbesondere bitte ich Sie zu klären, welchen Qualitätsmaßstäben fiktionale Formate im Rahmen eines gesellschaftspolitischen Themenabends beim ZDF unterliegen und ob der beanstandete Abend in seiner Gesamtheit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag gemäß § 26 Medienstaatsvertrag entspricht. Mit freundlichen Grüßen,

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Kolja Barghoorn
Kolja Barghoorn@MitAktien·
Nächster AfD-Abgeordneter bekommt von einem nicht unabhängigen Wahlausschuss das passive Wahlrecht entzogen! Das ist übrigens genau das, was im UN-Bericht kritisiert wurde. Verfassungsschutz hat keine rechtlich verbindliche Definition von "Extremismus", die z.B. an Vorstrafen oder andere konkrete Dinge verknüpft ist. Tatsächlich könnte JEDER aktuell tätige Verfassungsschutz JEDEN Menschen als "extremistisch" einstufen. Und genau auf diese Empfehlungen baut der Wahlausschuss, indem irgendwelche Hansel sitzen, die brav umsetzen, was ihnen vorgekaut wird! Das ist keine Demokratie mehr. Es wäre eine Demokratie, wenn hier ein Gericht per Eilantrag diesen Schwachsinn sofort stoppen würde. Aber das ist bereits bei Joachim Paul nicht passiert. Und wird auch bei Martin Sichert mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht passieren.
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Beatrice Achterberg
Beatrice Achterberg@BeaBovary·
Vor Sichert gab es den fragwürdigen Ausschluss von Joachim Paul (Ludgwigshafen). Die SPD hat in Rheinland-Pfalz direkt Fakten geschaffen – AfD-Mitglieder gelten automatisch als extremistisch und damit nicht als verfassungstreu.
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Beatrice Achterberg
Beatrice Achterberg@BeaBovary·
Fall Martin Sichert: Es drängt sich der Eindruck auf, dass der Vorwurf der „fehlenden Verfassungstreue“ zur Allzweckwaffe wird, um AfD-Kandidaten systematisch von Wahlen auszuschließen. (1/3)
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Kolja Barghoorn
Kolja Barghoorn@MitAktien·
Nochmal zum Thema Zivilrecht: Meine wundervolle Freundin hat über fast 2 Jahre mehrere Verfahren gegen linksextreme Cancel-Influencer geführt. Natürlich braucht man dafür Geduld, ja auch Geld und Nerven. Aber es lohnt sich. Sie hat alle Verfahren ausnahmslos gewonnen und die Gegenseiten (es sind mehrere) dürfen jetzt schön zahlen und zahlen und zahlen. Es läuft bereits die erste Zwangsvollstreckung, da einige wohl einfach dachten, dass man auch einfach nicht zahlen kann, lol. Warum schreibe ich das? Hört auf damit, euch als Opfer darzustellen. Erst recht in der Öffentlichkeit. Kämpft stattdessen mit voller Power und unbändiger Geduld und Einsatz für euer Recht. Dann werden sie verlieren und ihr werdet gewinnen! apollo-news.net/cancel-sturm-g…
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Key Pousttchi 🇪🇺
Key Pousttchi 🇪🇺@keypousttchi·
Es mag in der AfD einzelne Leute geben, denen man aufgrund rechtsstaatlicher Bedenken kein staatliches Amt anvertrauen sollte. Mir würde da der ein oder andere einfallen. Das hat aber nichts mit diesem neuartigen Vorgehen hier zu tun, denn Sichert oder Joachim Paul (beide öD) gehören wohl kaum dazu. Hier passiert etwas anderes: Die politische Konkurrenz, namentlich SPD und CDU, fischt aussischtsreiche AfD-Kandidaten heraus, erfindet Vorwürfe gegen sie und schließt sie von der Wahl aus. Im Endeffekt ist die Argumentation stets vorgeschoben und geht wie folgt: Der politisch gesteuerte Verfassungsschutz (der dem jeweiligen Innenminister untersteht) sagt, die AfD sei verfassungsfeindlich, weil es Äußerungen von Parteimitgliedern gebe, meist lautet die Hauptbegründung "ethnisch-kultureller Volksbegriff", das impliziere Deutsche 1.+2. Klasse und daraus ergebe sich ein Verstoß gegen die Menschenwürde, also Art 1 GG und also Verfassungsfeindlichkeit. Das ist schon übelst fadenscheinig, da das deutsche Recht nicht nur bis zum Jahr 2000 vollständig auf diesen Begriff aufbaute, sondern das GG ihn bis heute selbst vertritt (mal in Art 116 schauen). Im Endeffekt wird hier eine GG-Änderung von 2000 fingiert, die es nie gegeben hat, denn das Staatsbürgerschaftsrecht konnte von 🔴🟢 damals zwar durch eine Gesetzeslücke mit einfacher Mehrheit geändert werden – das GG aber nicht, denn dafür gab es niemals eine Mehrheit. Und jetzt leitet man es so her, als habe diese Änderung quasi Verfassungsrang gehabt, und wer dagegen sei, Verfassungsfeind. Und dann wird durch angebliche logische Ableitung haltlos unterstellt, man unterteile Deutsche danach. Hanebüchen. Noch hanebüchener, aber dafür umso simpler, ist aber der Trick, der nun hier bei Landrats- und OB-Wahlen angewendet wird: Wenn die AfD verfassungsfeindlich sei, so lautet der Zirkelschluß, dann sei ja auch jeder, der für sie antritt, unzuverlässig. Selbst wenn er vorher untadeliger Polizist war, wie Sichert, bis heute Lehrer, wie Paul in Ludwigshafen, oder sogar hoher Bundeswehroffizier, wie einige AfD-ler im Bundestag. Im Endeffekt reduziert sich die Argumentation auf: "Alles Nazis, also ist auch der hier einer." Das ist zwar schwachsinnig. Aber wenn eine SPD, wie in Rheinland-Pfalz, seit Jahrzehnten bestimmt hat, wer die Richterposten im Land bekommt, kommt man vor Gerichten inzwischen ernsthaft damit durch. Soweit sind wir in diesem Land: Der Rechtsstaat in Parteienhand. Lassen wir die juristischen Tricks mal beiseite und schauen mal, was hier wirklich passiert: Hier passiert nichts anderes, als daß die politische Konkurrenz sich herausnimmt, zu bestimmen, wer gegen sie antreten darf. Und sobald der womöglich Chancen haben könnte, verbietet man ihm eben, zur Wahl anzutreten. Ziehen wir mal die Schlußfolgerung daraus, denn die ist eigentlich ziemlich einfach: Nicht diese Kandidaten sind Verfassungsfeinde. Sondern, wer sie mit fadenscheinigen Vorwürfen von der Wahl ausschließt. Denn wenn jemand seine Ämter und seine Unterstützer in Verwaltung und Justiz nutzt, um allgemeine, freie und gleiche Wahlen zu verhindern, handelt er nicht nur perfide, sondern ist selbst der Verfassungsfeind. Und übrigens: Die das vor Ort tun, sind keine abstrakten Gremien, sondern jeweils ganz konkrete Leute. Der erste Schritt für die Bürger vor Ort sollte sein, die sichtbar zu machen und denen das ins Gesicht zu sagen.
Markus Haintz@Haintz_MediaLaw

Pressemitteilung: @Martin_Sichert als erster Kandidat in Niedersachsen nicht als Landrat zugelassen Der Kreiswahlausschuss des Landkreises Friesland hat am heutigen Abend beschlossen, den AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert nicht zur Wahl zum Landrat zuzulassen. Der Ausschluss hatte sich schon in der vergangenen Woche mit einer Anfrage der Kreiswahlleiterin beim Niedersächsischen Verfassungsschutz angedeutet, welches sie ausschließlich mit seiner Mitgliedschaft in der AfD begründet hatte. Martin Sichert dazu: „Ich bin fassungslos. Es ist ein schwerer Verstoß gegen das Grundprinzip der freien und gleichen Wahl, einen Bewerber vor der Wahl auszuschließen. Offensichtlich war in den anderen Parteien die Angst zu groß, dass ich die Wahl gewinnen könnte und Friesland einen freiheitlichen Landrat bekommt. Ich werde dagegen selbstverständlich alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ergreifen, denn es geht hierbei nicht um mich, es geht um die Demokratie als solches. Wer heute Bewerber von Kandidaturen um das Amt des Landrats oder Bürgermeisters ausschließt, der schließt morgen dann auch unbequeme Bewerber von Bundestags- und Landtagswahlen aus. Für diesen Angriff auf die Demokratie der anderen Parteien, die die Mehrheit im Kreiswahlausschuss stellen, kann es nur eine vernünftige Antwort der Bürger geben: die beteiligten Parteien maximal bei den kommenden Wahlen abzustrafen. Ich rufe daher alle Bürger auf, zur Wahl zu gehen, und ihr Kreuz bei der AfD zu machen, um die Demokratiefeinde abzustrafen.“

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Apollo News
Apollo News@apollo_news_de·
Die britische Traditionszeitung The Telegraph zeigte sich in einem Artikel schockiert über den Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland. In einem ausführlichen Bericht schildert die Zeitung Hausdurchsuchungen, Strafverfahren und den wachsenden Einfluss staatlicher Behörden auf öffentliche Debatten. apollo-news.net/denunzieren-si…
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Peter Borbe
Peter Borbe@PeterBorbe·
Ihr müsst eine Woche lang jeden Tag das Gleiche essen. Für welches dieser 6 Gerichte entscheidet Ihr Euch?🙂
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Stefan Homburg
Stefan Homburg@SHomburg·
Niedersächsische Medienanstalt: Private Gratiskanäle müssen dieselbe „Wahrheit” über Klima, Krieg und Corona kundtun wie ÖRR und Leitmedien, aber das ist keine Zensur! Hintergrund: Rotgrüne „journalistische Sorgfaltspflicht” verlangt, Regierungsfake wie Fremdschutz oder Wassermangel zu verbreiten, als wäre man die @SZ. Wer sich weigert, bekommt Post von Zensoren oder Hass-Staatsanwälten oder verliert sein Bankkonto. Die Rechtsprechung hat Art. 5 GG eingekocht und „Zensur” auf Verbote VOR Veröffentlichung reduziert. Sanktionieren Behörden jemanden wie @AlexWallasch DANACH, ist das laut @BVerfG ok, obwohl es abschreckend und insofern wie Zensur wirkt. Es kann jeden von Ihnen treffen, liebe Follower, ein paar regierungskritische Posts genügen! Originalvideo: youtube.com/watch?v=9qTdAe…
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@GtzFrmming Weder das BfV Gutachten (S.697) noch das GFF Gutachten (S. 1507) attestieren der AfD eine Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus. Beide sind sicherlich keine Freunde der AfD. Erstaunlich, wie die Propaganda fernab der Fakten trotzdem kickt.
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Götz Frömming, MdB
Götz Frömming, MdB@GtzFrmming·
Man stelle sich einmal vor, die AfD-Fraktion würde als einzige Fraktion nicht der Opfer und Gegner des NS-Regimes gedenken… Es gab keine Instrumentalisierung. Das einzige, was es gab, war die persönliche Inszenierung dieses Herrn.
Apollo News@apollo_news_de

Nach dem Eklat um den AfD-Gedenkkranz erhält der Bonhoeffer-Großneffe Tobias Korenke prominente Unterstützung. Der Leiter der Gedenkstätte Buchenwald verteidigt seine Aktion und wirft der AfD vor, den Widerstand gegen den Nationalsozialismus zu instrumentalisieren. apollo-news.net/hat-einen-prei…

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@AlexSchaumburg Ich habe Monitor hierzu mit einer überlangen Programmbeschwerde getrollt @AlexSchaumburg. 10 Fehler in 15 Minuten muss man auch erstmal bringen. Bin auf deren Antwort gespannt! x.com/GabrielRothsch…
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Programmbeschwerde zu WDR Monitor: „Das Netzwerk um Felix Nmecha: Fußball-WM zwischen Gott und Satan“ Sehr geehrte Damen und Herren der WDR-Publikumsstelle, Sehr geehrte Damen und Herren der Monitor-Redaktion und des Rundfunkrates, hiermit reiche ich eine förmliche Programmbeschwerde zur Reportage „Das Netzwerk um Felix Nmecha: Fußball-WM zwischen Gott und Satan“ ein (Ausstrahlung am 09.07.2026). Die Reportage befasst sich mit dem öffentlichen Glaubensbekenntnis von Felix Nmecha und dessen Verbindungen zu einem evangelikalen Netzwerk. Ich erkenne ausdrücklich an, dass das Thema relevant ist und kritisch beleuchtet werden darf und soll - insbesondere dann, wenn das Christentum rein instrumentell zu Werbezwecken oder zur Imagepflege missbraucht wird oder wenn Christen gemessen an ihren eigenen Glaubensüberzeugungen daran scheitern, zwischen der Nächstenliebe zum Sünder und der Verurteilung der Sünde klar zu unterscheiden. Weiterhin erkenne ich an, dass ein investigatives Format wie Monitor einen klaren Untersuchungsgegenstand hat und nicht jede Aufdeckung und jede Expertenmeinung mit kritischen Gegenpositionen konfrontieren kann, weil dies das Format sprengen und die investigative Kernaussage verwässern würde. In einer 15-minütigen Reportage wäre dies ohnehin nicht leistbar. Dies vorausgeschickt, bin ich gleichwohl der Auffassung, dass diese Reportage inhaltlich, handwerklich und hinsichtlich der satzungsgemäßen Programmgrundsätze zahlreiche Mängel und Versäumnisse aufweist. Sie hätte in der vorliegenden Form nicht ausgestrahlt werden sollen, da die vielfachen verkürzten und irreführenden Darstellungen einen deutlich größeren Einfluss auf die Meinungsbildung ausüben dürften, als die Reportage an faktischem Erkenntnisgewinn zutage fördert. Ich bitte um Verständnis, dass diese Programmbeschwerde einen überdurchschnittlichen Umfang hat. Dies liegt einerseits an den kopierten Transkripen der Sendung und andererseits an den von mir angeführten kontextbezogenen Bibelstellen, um meine Kritikpunkte in einen leichter nachvollziehbaren Sinnzusammenhang zu stellen. Der Umfang erklärt sich auch daraus, dass ich in der nur 15-minütigen Reportage auf insgesamt zehn kritikwürdige Passagen gestoßen bin: (1/13)

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Programmbeschwerde zu WDR Monitor: „Das Netzwerk um Felix Nmecha: Fußball-WM zwischen Gott und Satan“ Sehr geehrte Damen und Herren der WDR-Publikumsstelle, Sehr geehrte Damen und Herren der Monitor-Redaktion und des Rundfunkrates, hiermit reiche ich eine förmliche Programmbeschwerde zur Reportage „Das Netzwerk um Felix Nmecha: Fußball-WM zwischen Gott und Satan“ ein (Ausstrahlung am 09.07.2026). Die Reportage befasst sich mit dem öffentlichen Glaubensbekenntnis von Felix Nmecha und dessen Verbindungen zu einem evangelikalen Netzwerk. Ich erkenne ausdrücklich an, dass das Thema relevant ist und kritisch beleuchtet werden darf und soll - insbesondere dann, wenn das Christentum rein instrumentell zu Werbezwecken oder zur Imagepflege missbraucht wird oder wenn Christen gemessen an ihren eigenen Glaubensüberzeugungen daran scheitern, zwischen der Nächstenliebe zum Sünder und der Verurteilung der Sünde klar zu unterscheiden. Weiterhin erkenne ich an, dass ein investigatives Format wie Monitor einen klaren Untersuchungsgegenstand hat und nicht jede Aufdeckung und jede Expertenmeinung mit kritischen Gegenpositionen konfrontieren kann, weil dies das Format sprengen und die investigative Kernaussage verwässern würde. In einer 15-minütigen Reportage wäre dies ohnehin nicht leistbar. Dies vorausgeschickt, bin ich gleichwohl der Auffassung, dass diese Reportage inhaltlich, handwerklich und hinsichtlich der satzungsgemäßen Programmgrundsätze zahlreiche Mängel und Versäumnisse aufweist. Sie hätte in der vorliegenden Form nicht ausgestrahlt werden sollen, da die vielfachen verkürzten und irreführenden Darstellungen einen deutlich größeren Einfluss auf die Meinungsbildung ausüben dürften, als die Reportage an faktischem Erkenntnisgewinn zutage fördert. Ich bitte um Verständnis, dass diese Programmbeschwerde einen überdurchschnittlichen Umfang hat. Dies liegt einerseits an den kopierten Transkripen der Sendung und andererseits an den von mir angeführten kontextbezogenen Bibelstellen, um meine Kritikpunkte in einen leichter nachvollziehbaren Sinnzusammenhang zu stellen. Der Umfang erklärt sich auch daraus, dass ich in der nur 15-minütigen Reportage auf insgesamt zehn kritikwürdige Passagen gestoßen bin: (1/13)
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Fazit: Journalistische Voreingenommenheit und Delegitimierung bibeltreuer Christen Die Reportage leidet unter einem Bestätigungs-Bias: Sie sucht und präsentiert Material, das das vorgefasste Bild eines gefährlichen, strategisch agierenden evangelikalen Netzwerks stützt. Dadurch entsteht ein verzerrtes Gesamtbild, das die Komplexität des Themas nicht angemessen abbildet und vor allem Objektivität und Unparteilichkeit vermissen lässt. Obwohl in Deutschland die Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 4 GG) sowie die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) als unveräußerliche Menschenrechte geschützt sind, spricht Monitor bibeltreuen Christen faktisch die normative Legitimität ihrer Glaubensinhalte ab: Insbesondere die fälschlich vorgenommene Gleichsetzung von Gesinnung und Verhalten verweigert bibeltreuen Christen letztlich das Recht, ihre Überzeugungen öffentlich und ohne Stigmatisierung zu vertreten. Der Gegenseite wird dieses Recht nicht nur eingeräumt: ihr Standpunkt wird zusätzlich gegenüber weltanschaulicher Kritik protegiert. Das Kernproblem ist nicht, dass die Reportage kritisch ist - Kritik ist legitim. Das Kernproblem ist, dass sie strukturell einseitig konzipiert wurde und dadurch gegen Kernpflichten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verstößt: Ausgewogenheit, Sachlichkeit und Fairness. Darüber hinaus verletzt sie das Verbot, religiöse und weltanschauliche Gruppen (hier evangelikale Christen) einseitig ablehnend oder stigmatisierend darzustellen. Eine solche Berichterstattung trägt weniger zur Aufklärung bei, als sie zur Vertiefung gesellschaftlicher Gräben beiträgt – und widerspricht damit dem gesetzlichen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern und zur Integration in die Gesellschaft beizutragen. (13/13)
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Nach kritischer Durchsicht aller zehn genannten Punkte wird deutlich, dass es sich nicht um einzelne handwerkliche Schwächen handelt, sondern um systematische und strukturelle Versäumnisse. Die Reportage folgt einem klar erkennbaren Muster, das die journalistische Qualität und die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Standards erheblich beeinträchtigt. Die zentralen strukturellen Mängel sind folgende: 1) Einseitiges Framing als roter Faden Die gesamte Reportage ist auf ein einziges Narrativ ausgerichtet: „Evangelikaler Glaube = strategischer, ausgrenzender Fundamentalismus, der zudem den modernen Fußball bedroht“. Fast jede Szene (Postings, Chats, Expertenmeinungen, Interview mit Urban) wird so ausgewählt und gerahmt, dass sie dieses Narrativ stützt. Dies ist kein investigativer Journalismus mehr, sondern eine These, die sich ihre Belege sucht. 2) Systematische Verkürzung und selektive Darstellung - Theologische Zusammenhänge werden stark verkürzt (Matthäus 6 ohne Matthäus 5, biblischer Dualismus als „billiges Schwarz-Weiß-Denken“). - Chatverläufe werden gekürzt und isoliert präsentiert, ohne Gesamtkontext oder weitere Verlaufsinformationen. - Harte, ungeschickte Formulierungen werden hervorgehoben, während mögliche nuancierte oder hilfreiche Anteile ausgeblendet bleiben. 3) Fehlende Ausgewogenheit und Gegenperspektive Es gibt praktisch keine echte Gegenstimme. Als theologischer Experte wird Prof. Palaver als katholischer Vertreter mit klar progressiv-liberaler Färbung präsentiert. Weder Nmecha noch „Ballers in God“ noch ein evangelikaler Theologe kommen ausführlich zu Wort. Die Ablehnung von Interviewanfragen wird erwähnt, aber nicht als Hinweis auf die eigene journalistische Voreingenommenheit reflektiert. 4) Suggestive Sprache und manipulative Rhetorik Formulierungen wie „wütet gegen Transsexuelle“, „Einschüchterung mit Satan“, „Gegen die eigenen Freunde entscheiden, nur weil sie Muslime sind?“ oder die abschließende Suggestivfrage "Ist das wirklich Religion als Privatsache? Und steht das für Menschlichkeit?" zeigen ein klares Wertungsmuster. Die Grenze zwischen Berichterstattung und Kommentierung wird systematisch überschritten. 5) Vermischung von Gesinnung und Verhalten Die Reportage gleitet wiederholt von der Kritik an konkreten Äußerungen oder Netzwerkstrukturen in die pauschale Verurteilung einer religiösen Gesinnung ab. Es fehlt die klare Trennung zwischen „diese Überzeugung ist konservativ“ und „dieses Verhalten ist diskriminierend“. Sobald sich evangelikale Christen theologisch gegen die Pride-Ideologie oder gelebte Homosexualität als Ausdrucksformen sündhafter Gottesabkehr positionieren, werden sie bereits aufgrund ihrer Meinung als diskriminierend gelabelt, obwohl sie sich keiner konkreten diskriminierenden Handlung schuldig gemacht haben. (12/13)
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