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Das Ehegattensplitting wird vom BVerfG als an dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Ehepaare orientierte sachgerechte Besteuerung begründet, die den Ehegatten die freie Entscheidung über ihre Aufgabenverteilung ermöglicht, ohne sie durch den progressiven Steuertarif zu benachteiligen.
Susanne Baessler@SusanneBaessler
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