Lia Liederlich

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Lia Liederlich

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@LiaLiederlich

Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher - Bertolt Brecht

Hanover, Germany Katılım Şubat 2014
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Angie B. (Someone)
Angie B. (Someone)@who_cares_2021·
Dieser Account .@ZuckerZucker3 betreibt gezielte Belästigung und Falschdarstellung: Nennt mich wiederholt „John“, „Bestattungsunternehmer“ und verbreitet alte Fake-Screenshots aus dem Jahr 2021. Behauptet, ich sei ein Mann namens John, obwohl meine Identität polizeilich und gerichtlich (Hausdurchsuchung 2023) festgestellt wurde. Nutzt verdrehte Screenshots, um absurde Geschichten zu konstruieren. Es handelt sich um wiederholte Impersonation und Belästigung. Ich habe alles dokumentiert, gemeldet und werde rechtliche Schritte einleiten. Bitte meldet relevante Posts wegen Impersonation und Belästigung und ignoriert den Account. Danke. #FakeAccount #Belästigung
Angie B. (Someone) tweet media
Zucker@ZuckerZucker3

@who_cares_2021 @Derkincate @stillerfisch @MS22029 @byte_p @Balderloy @benfire71 @SHomburg @grok @DirkLaurenz @Kessy1972die2 @CapitalBike @LarsWienand @rei60161 @Be11akindofthng Hallo John, als Bestatungsunternehmer muss Ihr Geschäft ja floriert haben.

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Stefan Homburg
Stefan Homburg@SHomburg·
@THEGOLFJO @odin1500 Ok, hier das Bösartigste, was ich gefunden habe: Das RKI entdeckt schlimme Impfschäden bei AstraZeneca, schweigt. Im Ausland wird das Zeug bereits abgesetzt. Einige Zeit später behaupten die höchsten Repräsentanten unseres Staates, sie hätten sich mit AstraZeneca impfen lassen!
Stefan Homburg tweet mediaStefan Homburg tweet media
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Matthias V. Diener
Matthias V. Diener@MDiener72345·
Dies ist die Tabelle, die Sie vor dem Gespräch mit einem Kinderarzt benötigen. Der Anwalt für Impfschäden, Aaron Siri, hat im Auftrag des Informed Consent Action Network (ICAN) eine bemerkenswerte Tabelle erstellt. Sie listet alle Impfstoffe des Kinderimpfkalenders auf, die empfohlene Anzahl an Dosen, das Impfalter, den Markennamen, den Hersteller, ob in der klinischen Studie ein Placebo verwendet wurde und wie lange die Studie dauerte. Die Tabelle zeigt, dass keiner der Impfstoffe des Kinderimpfkalenders mit einem Placebo (Kochsalzlösung) verglichen wurde und keine der Studien lang genug war, um mögliche Schäden genau zu messen. Daher ist eine aussagekräftige Nutzen-Risiko-Abwägung unmöglich. Diese Tabelle verdeutlicht, dass der Impfkalender der CDC für Kinder und Jugendliche das erschreckendste Beispiel für regulatorische Einflussnahme in der Geschichte darstellt.
Matthias V. Diener tweet media
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Stefan Homburg
Stefan Homburg@SHomburg·
Bill Gates will bei jeder Krankheit, für die es keine Impfstoffe gibt, mit modRNA „herum-experimentieren” („mess around”). Als medizinischer Laie kann er das wegen seines Reichtums weltweit durchsetzen, notfalls mit Zwang. Hunderte Millionen hat er an Medien gezahlt. Hintergrund: Unten finden Sie eine Aufschlüsselung von Geldern, die erklären, warum Medien Bill Gates als Medizinexperten dargestellen und seine Impfpolitik so massiv unterstützen: Guardian 12 Mio., SPIEGEL 5 Mio., Le Monde und El Pais je 4 Mio., Al-Jazeera 1 Mio. etc. pp. Nach Corona geht es jetzt weiter mit Hanta und Ebola. Überall läuft schon die „Forschung”, und durch Fake oder Dramatisierung von Einzelfällen wird das Publikum schrittweise vorbereitet. Link: mintpressnews.com/documents-show…
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Tobias Ulbrich
Tobias Ulbrich@AnwaltUlbrich·
„Der COVID-Impfstoff ist zu 100 % wirksam!“ „Okay, er ist zu 99 % wirksam.“ „Okay, er ist zu 90 % wirksam.“ „Okay, er ist zu 70 % wirksam.“ „Okay, er ist nur zu 50 % wirksam.“ „Okay, er ist nur zu 33 % wirksam.“ „Okay, man braucht eine Auffrischungsimpfung.“ „Okay, man braucht zwei Auffrischungsimpfungen.“ „Okay, der Impfstoff hat einigen Menschen geschadet.“ „Okay, der Impfstoff war völlig wirkungslos, hat unzähligen Menschen geschadet und einige Menschen getötet.“ "Okay, der Impfstoff führt ab dem 4. Monat zu einem schlechteren Schutz als bei ungeimpften und schadete nicht nur einigen Menschen, sondern deutlich mehr als gedacht" Anthony Fauci hat uns alle belogen. Und er hat den Kongress unter Eid belogen. Unsere Politiker aus Deutschland saßen alle im gleichen internationalen Marketingboot und plapperten 1:1 stets das nach, was aus den USA aus den Marketingabteilungen der Pharmagiganten vorgebetet wurde. Nun haben die Parlementarier beschlossen, die es in Deutschland einst taten über sich selbst in der Enquetekommission zu richten, was nuturgemäß in einer Orgie des gegenseitigen Schulterklopfens endet, dass im Kern alles richtig gemacht wurde und wieder so zu machen sein wird. Die Störenfriede von der AfD bekommen dann eine Randnotiz, so, wie es der quotale Parlamentarismus nun einmal erfordertet. Geschädigte bekommen bei der Art der Aufarbeitung einen Kotzkrampf, da Tatsachenleugnung und Aufklärungsverhinderung etwas ist, dass dauerhaft keiner Demokratie gut tut. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Regierungsparteien beschließen, die Daten der bisher nicht durchgeführten Pharmakovigilanz des PEI ebenso wenig sehen wolle, wie die Sitzungsprotokolle zur Pharmakovigilanz. Das alles wirkt wie in den USA wie eine Cover up Geschichte, was das tatsächliche Geschehen mit einer unwahren Geschichtserzählung der Enquete Kommission überdecken soll. Genau deshalb wurde auch Fauci mit der gleichen Intention mit der die Enquete Kommission agiert von der Biden - Administration begnadigt, ohne, dass je seine Taten vollständig aufgeklärt wären, denn da wären noch: - Erwerb der Verwertungsrecht am Patent des SarsCoV von der CDC - Entwicklung des SarsCoV2? - Beauftragung des Wuhan Institute of Virologie mit gain of function- Forschung mit dem Geld der NIAID, einer Unterorganisation NIH - Lizenzgeber für die Kodierung der modRNA für BioNTech/Pfizer, Moderna und AstraZeneca lange vor Ausbruch der sog. Pandemie, da ja der BNT162b2 Zulassungsantrag bei der FDA bereits im August 2018 einging. Die Liste dessen, was der Herr auf dem Kerbholz hat ist sicher viel länger. Die Begnadigung von Biden lässt darauf schließen, dass die Biden - Administration wohl als Mittäter angesehen werden müssen unter deren Aufsicht und Duldung oder gar Anweisung??? keiner weiß es und es kann nur gemutmaßt werden alles geschah. Wir werden sehen, wann sich endlich die Wahrheit als Licht durch das Dunkel schlägt. Ich vermute erst nach strafrechtlichem Verjährungseintritt für jeden Täter.
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Felix Perrefort
Felix Perrefort@FPerrefort·
Endlich aufgearbeitet: #Climategate war ein 2009 hochkochender Skandal, der die wissenschaftliche Grundlage der IPCC-Berichte erschütterte. Geleakte E-Mails bezeugten einen manipulativen Umgang mit den eigenen Daten, deren Widersprüchlichkeit nicht transparent gemacht und diskutiert, sondern verborgen wurde. Climategate erzählt jedoch noch mehr: nämlich die Entstehungsgeschichte des sogenannten Hockeystick-Diagramms, das die mittelalterliche Wärmeperiode aus der Klimageschichte radierte. Wer der Sache via Google-Suche auf die Spur kommen will, hat kaum eine Chance. Climategate liegt tief unter dem Diskurs-Schutt einer ganzen Armada von „Faktenchecks“. Demnach soll es nie einen Skandal gegeben haben, was schließlich von einer Untersuchungskommission bestätigt worden sei. Doch das ist Lügen mit Halbwahrheiten. Richtig ist zwar, dass sie die betreffenden Wissenschaftler vom Vorwurf vorsätzlicher Täuschung freisprach. Doch bestätigte sie ausdrücklich die Vorwürfe der Kritiker: Das Hockeystick-Diagramm „war irreführend“, seine Methodik wissenschaftlich unlauter, so der abschließende Bericht. Das alles ist in seiner Tragweite kaum zu überschätzen. Der von der UN installierte Klimarat revidierte Lehrbuchwissen, letztlich fälschte er Geschichte. Überall auf der Welt ließen sich Politiker und Entscheidungsträger von einem orwellesk konstruierten Geschichtsmythos in die Irre führen. Damit das Märchen von der menschengemachten „Klimakatastrophe“ aufgeht, musste das warme Mittelalter getilgt werden. Climategate ist die Ursünde der Klimaforschung. Zeit, die Dinge geradezurücken. nius.de/gesellschaft/c…
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Stefan Homburg
Stefan Homburg@SHomburg·
Die Verlege-Lüge 2020 gab es nicht mehr, sondern weniger Klinikpatienten als 2019. Auch das Narrativ, es seien aus Not mehr Patienten verlegt worden, widerspricht amtlichen Daten. Clou: Durch die Kleeblatt-Aktion wurden ganze 93 von 600.000 Patienten verlegt. Hintergrund: Das „Kleeblatt” gehörte zu den übelsten PsyOps der Coronakrise. Die fliegende Intensivstation der Bundeswehr, ein Airbus, der nur auf wenigen Flughäfen landen kann, flog angeblich ITS-Patienten von Klinik zu Klinik, weil man keinen Ausweg wusste. Das wurde mit großem Pomp ins Fernsehen gebracht, und zwar kurz bevor das @BVerfG alle Klagen gegen die willkürliche Lockdownpolitik abschmetterte. Die Daten stammen vom Inek, einer Institution unter Aufsicht des BMG, die die Fallpauschalen bundesweit abrechnet: datenbrowser.inek.org Angaben zum Kleeblatt per Bundeswehr-Airbus finden Sie hier: aerzteblatt.de/news/kleeblatt…
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Stefan Homburg
Stefan Homburg@SHomburg·
Laut RKI-Chef Schaade stiegen Atemwegserkrankungen im März 2020 zusammen mit den PCR-Zahlen. Seine eigenen Zahlen beweisen zwar das exakte Gegenteil, dürfen aber nicht gezeigt werden. Ich hoffe auf einen U-Ausschuss 2029! Hintergrund: Der Punkt ist so umstritten und wichtig, weil Politik und nachgeordnete Behörden steif und fest behaupten, PCR-Zahlen seien ein Indikator für echte Erkrankungen. Warum bei einer PCR-Inzidenz von 40 der Lockdown verhängt wurde und bei einer PCR-Inzidenz von 2.000 nicht, können sie natürlich nicht erklären. Deshalb griff Schaade zur Ausflucht, zumindest am Anfang sei der Zusammenhang zwischen Erkrankungen und PCR gut gewesen. Richtig ist laut RKI-Datenbank das Gegenteil: Je höher die PCR-Artefakte, desto niedriger war der Krankenstand. Der Bevölkerung zeigte man nie die Zahl der Kranken, sondern nur die PCR-Zahlen. Durch diese Irreführung rechtfertigte die Politik drei Jahre mit „Maßnahmen”.
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Tobias Ulbrich
Tobias Ulbrich@AnwaltUlbrich·
Paukenschlag aus Hamm: Oberlandesgericht kassiert Impf-Urteil – „Verfahrensfehler in einer ganzen Reihe von Punkten" Die Entscheidungsgründe liegen nun heute vor. Das OLG Hamm hat am 21. April 2026 das Urteil des Landgerichts Arnsberg gegen BioNTech vollständig aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen (Az. I-26 U 57/25). Für tausende Impfgeschädigte in Deutschland ist dies ein wichtiges Signal – und der nächste Baustein in einer sich verändernden Rechtsprechung. Immerhin ist das Oberlandesgericht Hamm durch Rechtsverordnung die zentrale Berufungsinstanz für alle Impfschadensfälle und geschätzt werden sie über ca. 250 Verfahren noch zu befinden haben. Was war geschehen? Der Kläger, Jahrgang 1961, hatte sich im Juli 2021 und im März 2022 mit dem BioNTech-Impfstoff Comirnaty impfen lassen. Wenige Monate nach der ersten Impfung diagnostizierten Ärzte bei ihm eine tiefe Beinvenenthrombose, Schwindel, Nervenzucken, Taubheitsgefühle im Gesicht und in den Füßen, Erschöpfungszustände und eine Polyneuropathie. Vor den Impfungen war er gesund, wie er glaubhaft schilderte. Der Kläger forderte vor dem Landgericht Arnsberg ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro, die Feststellung der Einstandspflicht für künftige Schäden und – als zentralen Hebel – Auskunft nach § 84a AMG zu Risiken und Nebenwirkungen des Impfstoffs. Das Landgericht Arnsberg wies die Klage ohne jede Beweisaufnahme ab. Kein Sachverständiger wurde gehört, kein Zeuge vernommen, keine Behandlungsunterlage beigezogen. Der Schadenersatzanspruch sei nicht plausibel, der Auskunftsanspruch sei nicht erforderlich, und die EU-Zulassung sei für die Gerichte bindend („Tatbestandswirkung"). Punkt. Klage abgewiesen. Das OLG Hamm: „So nicht!" Der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat dieses Urteil nun mit deutlichen Worten kassiert und gleich das gesamte erstinstanzliche Verfahren mit aufgehoben. Was die Arnsberger Richter sich geleistet haben, ist nach Auffassung des OLG eine Aneinanderreihung wesentlicher Verfahrensfehler: 1. Falscher Maßstab – die Latte wurde viel zu hoch gehängt Das Landgericht hatte verlangt, der Kläger müsse eine „überwiegende Wahrscheinlichkeit" darlegen, dass die Impfung seine Beschwerden verursacht habe. Genau das ist falsch. Das OLG Hamm stellt klar, dass für den Auskunftsanspruch nach § 84a AMG die Plausibilität genügt. Und Plausibilität bedeutet nach dem aktuellen BGH-Urteil ausdrücklich, dass sogar mehr gegen als für die Impfung als Schadensursache sprechen kann – der Auskunftsanspruch besteht trotzdem. Mit anderen Worten: Das Landgericht Arnsberg hat von einem schwerkranken Laien eine Hürde verlangt, die das Gesetz gar nicht kennt. 2. Überspannte Darlegungslast – „Arzt sollst Du sein, sonst nichts!" Besonders deutlich wird das OLG bei der Darlegungslast. Von einem medizinisch nicht vorgebildeten Geschädigten könne „keine genaue Kenntnis medizinischer Zusammenhänge erwartet und gefordert werden". Er sei nicht verpflichtet, sich zur Prozessführung medizinisches Fachwissen anzueignen. Auch das ausführliche Vorlegen sämtlicher Behandlungsunterlagen sei nicht Voraussetzung – schon gar nicht im Auskunftsverfahren, das den Geschädigten ja erst in die Lage versetzen soll, seinen Schadensersatzanspruch durchsetzen zu können. Genau das hatte das LG Arnsberg vom Kläger aber im Ergebnis verlangt: medizinische Fachgutachten, lückenlose Krankenakten, der Ausschluss aller möglichen Alternativursachen. Eine Unmöglichkeitsanforderung. 3. Keine Beweisaufnahme – unzulässige Beweisantizipation Der Kläger hatte ein Sachverständigengutachten beantragt. Er hatte Zeugen benannt. Das Landgericht hat nichts davon erhoben. Stattdessen hat es die angebotenen Beweise gewissermaßen „im Kopf vorab gewürdigt" – eine sogenannte unzulässige Beweisantizipation, mit der laut Bundesgerichtshof das Recht auf rechtliches Gehör verletzt wird. Das OLG Hamm formuliert das spitz, dass das Landgericht einen vermeintlichen „zeitlichen Verzug" zwischen Impfung und Beschwerden festgestellt und orthopädische Vorerkrankungen als Alternativursache angenommen hat, ohne jede sachverständige Beratung. Woher der Richter sein medizinisches Wissen genommen hat, lässt das Urteil offen. Das OLG bringt es auf den Punkt, dass auch eine vier Monate nach der ersten Impfung diagnostizierte tiefe Beinvenenthrombose bei zwei Wochen vorher beklagtem Schwindel als zeitlich „nicht mehr zusammenhängend" zu bewerten – das gehe ohne Sachverstand schlicht nicht. 4. Die persönliche Anhörung – einfach ignoriert Das Landgericht hatte den Kläger zwar persönlich angehört, sich mit dessen Schilderungen aber gar nicht inhaltlich auseinandergesetzt. Auch das ist eine Gehörsverletzung. 5. Die Mär von der „Tatbestandswirkung" der Zulassung Die Arnsberger Richter hatten gemeint, die Zulassung der EU-Kommission stehe einer Haftung quasi entgegen. Das OLG Hamm stellt – im Einklang mit dem BGH – klar, dass eine solche „Tatbestandswirkung" der Zulassung im Auskunftsverfahren nicht zukommt. Das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis muss vielmehr im Streitfall durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden. Die historische Wende war das Urteil des BGH vom 9. März 2026 Was das OLG Hamm hier umsetzt, ist die Linie, die der Bundesgerichtshof in seinem Grundsatzurteil vom 09.03.2026 (VI ZR 335/24) vorgegeben hat. Dieses Urteil war für die Impfgeschädigten ein Befreiungsschlag. Die Karlsruher Richter haben drei zentrale Botschaften gesendet: Erstens: Plausibilität reicht für den Auskunftsanspruch. Sie kann sogar vorliegen, wenn mehr gegen als für das Arzneimittel als Schadensursache spricht. Zweitens: Der Auskunftsanspruch ist umfassend. Er beschränkt sich nicht auf Wirkungen, die zum individuellen Krankheitsbild des Geschädigten passen. Er erfasst sämtliche Erkenntnisse, die für die Nutzen-Risiko-Bewertung von Bedeutung sein können. Drittens: Für die Bewertung schädlicher Wirkungen ist auf den aktuellen Stand der Wissenschaft zum Zeitpunkt der letzten Verhandlung abzustellen – nicht auf das Wissen zum Zulassungszeitpunkt. Damit hat der BGH eine jahrelange Verteidigungsstrategie der pharmazeutischen Industrie zerschlagen, die darauf zielte, Klagen mit dem Verweis auf die Zulassungsentscheidung und überzogene Beweisanforderungen oder eine überzogene Darlegungslast schon im Keim zu ersticken. Das LG Aurich erhält nun die Aufgabe, dieses Urteil in die praktische Umsetzung zu bringen. Nur eine Woche nach dem BGH-Urteil zog das Landgericht Aurich mit seinem Teilurteil vom 16. März 2026 (5 O 1106/24) die Konsequenzen. Die Auricher Richter sprachen einer Klägerin, die nach den BioNTech-Impfungen im Juli und August 2021 an Autoimmunerkrankung, Durchblutungsstörungen, Herzrhythmusstörungen, POTS, ME/CFS und einer Reihe weiterer Beschwerden litt, den Auskunftsanspruch nach § 84a AMG durch Teilurteil zu. Das Aurich-Urteil ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert: Es wendet konsequent die BGH-Grundsätze an: Plausibilität als Maßstab, kein Erfordernis überwiegender Wahrscheinlichkeit. Es entscheidet vorab durch Teilurteil, ohne den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten. Damit wird das gesetzgeberische Ziel der prozessualen Chancengleichheit ernstgenommen. Es weist die Argumentation von BioNTech – die Zulassung indiziere ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis und schließe die Haftung aus – als Zirkelschluss zurück: Das Nutzen-Risiko-Verhältnis sei eine Frage, die nur durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden könne – und das dürfe nicht im Auskunftsverfahren vorweggenommen werden. Das OLG Hamm hat diese Linie nun für die Berufungsinstanz bestätigt und das Argument des „Zirkelschlusses" wortgleich übernommen. Was bedeutet das für Impfgeschädigte? Drei Urteile in nur sechs Wochen – BGH, LG Aurich, OLG Hamm – ergeben ein klares Bild: Die jahrelange Strategie, Impfschadensklagen mit überspitzten Darlegungs- und Beweisanforderungen vor der Tür der Tatsacheninstanzen abzuwimmeln, funktioniert nicht mehr. Die Pharmakonzerne können sich nicht länger hinter der EU-Zulassung verschanzen. Sie müssen Auskunft erteilen – und zwar umfassend: Zu Wirkungen, Nebenwirkungen und Verdachtsfällen, zu allen Erkenntnissen, die für die Bewertung schädlicher Wirkungen relevant sind, nicht beschränkt auf das individuelle Krankheitsbild des Klägers, und mit eidesstattlicher Versicherung der Vollständigkeit. Für Impfgeschädigte heißt das konkret: Wer bisher mit dem Argument abgewiesen wurde, er habe seine Beschwerden „nicht überwiegend wahrscheinlich" auf die Impfung zurückgeführt, hat gute Argumente, in die nächste Instanz zu gehen – oder, sofern ein Urteil noch nicht rechtskräftig ist, mit der Berufung anzugreifen. Wer bisher gezögert hat, eine Klage einzureichen, dem stehen die Türen jetzt deutlich weiter offen, allerdings wegen wahrscheinlicher Verjährung nicht mehr gegen den Hersteller selbst. Ein Wort an die Skeptiker Es wird bereits versucht, das BGH-Urteil kleinzureden – auch von BioNTech in dem hier besprochenen Verfahren. Die Beklagte versuchte vor dem OLG Hamm, das Karlsruher Urteil als „stark einzelfallbezogene Entscheidung" darzustellen, die nicht ohne Weiteres auf andere Fälle übertragbar sei. Das OLG Hamm hat dem eine klare Absage erteilt. Die vom BGH aufgestellten Grundsätze gelten, und sie gelten auch hier. Das ist die Bedeutung höchstrichterlicher Rechtsprechung – sie schafft verbindliche Leitlinien für alle Instanzgerichte. Und genau diese Leitlinien beginnen jetzt zu wirken. Das Landgericht Aurich hat es vorgemacht, das OLG Hamm folgt, weitere Gerichte werden nachziehen müssen. Soweit andere Oberlandesgerichte nun anders entschieden gibt es wieder eine dievergierende Rechtsprechung mit der die Revision zum BGH zuzulassen ist. Mein Fazit Was wir gerade erleben, ist eine Zeitenwende in der Impfschadensrechtsprechung. Die Hürden, die in den ersten Jahren nach Beginn der Klagewellen oft unüberwindbar schienen, werden gerade Stück für Stück geschleift – nicht durch politische Aktivisten, sondern durch nüchterne juristische Arbeit höchster Gerichte. Wer Recht hat, soll Recht bekommen. Und wer als pharmazeutischer Unternehmer ein Produkt vertreibt, dessen mögliche Schäden noch immer nicht vollständig aufgeklärt sind, der muss sich Fragen gefallen lassen – substantiierte, präzise, umfassende Fragen. Und er muss sie beantworten. Das ist keine Frage des Glaubens. Das ist die Forderung des Gesetzes. Und die Gerichte beginnen, sie endlich durchzusetzen.
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Vahrenholt
Vahrenholt@FritzVahrenholt·
Der Welt-Untergang ist abgesagt. Bitte weiterverbreiten: Die bisherigen Horrorszenarien des Weltklimarates wurden von seinen eigenen Wissenschaftler kassiert (sie werden im Artikel in European Geosciences Union (van Vuuren und 43 andere) als inplausibel gekennzeichnet,Kap.2.2.2). Nichts rechtfertigt mehr die Zerstörung unseres Wohlstands und unserer Industriearbeitplätze durch CO2-Abgabe, Heizungsgesetz oder Verbrennerverbot. apollo-news.net/ipcc-bericht-d…
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Vahrenholt
Vahrenholt@FritzVahrenholt·
Der Weltklimarat zieht die Katastrophenszenarien mit einer Erwärmung von 3-5 Grad zurück und kommt in seinem wahrscheinlichsten Szenario auf eine Erwärmung von noch nur zusätzlich 1,1 Grad bis 2100. Deutschland mit einem CO2-Anteil von 1,45 % am Welt-CO2 trägt dann nur noch 0,0145 Grad zur Erwärmung bis 2100 bei. Wann gibt es eine Sondersitzung des Deutschen Bundestages, der die CO2-Abgabe, das Verbrennerverbot und das Heizungsgesetz kassiert?welt.de/mediathek/talk…
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Lia Liederlich
Lia Liederlich@LiaLiederlich·
‼️SECHS WOCHEN QUARANTÄNE FÜR KONTAKTPERSONEN BEI HANTA‼️ Martin Schwab warnt vor alten Corona-Mustern und fehlender Aufarbeitung facebook.com/share/p/1DvzUy…
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Dr. Thomas Binder, MD
Dr. Thomas Binder, MD@Thomas_Binder·
The next scam by the empathetic genius @PeterHotez? Get 1, 2, 3, 4 or better 5 hantavirus modRNA/DNA transfections or you will die!
Dr. Thomas Binder, MD tweet mediaDr. Thomas Binder, MD tweet media
Dr. Thomas Binder, MD@Thomas_Binder

Is @PeterHotez "only" a narcissistic urban idiot who does not have the slightest idea what he is talking about and is dangerous to others, or is he a mass murdering psychopath? The answer to this question decides whether he must be detained lifelong in a funny farm or in a jail. When judging please consider that if we have some very basic knowledge of medicine, virology and immunology, had read their pivotal trials and have some common sense, we knew that the modRNA and DNA injections are unnecessary, ineffective - even known to be negatively effective by now - and unsafe before their criminal emergency use authorisation ⬇️⬇️. Video source 👉youtube.com/watch?v=Sj6-QD…

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Stefan Homburg
Stefan Homburg@SHomburg·
• Der Weltklimarat zieht sein apokalyptisches Computermodell als unrealistisch zurück • 46 Klimawissenschaftler verlassen ihn als unseriös • USA sind komplett ausgestiegen • Bill Gates, Banken und WEF distanzieren sich vom Klimaschwindel Hintergrund: Viele Jahre haben Computermodelle Greta Thunbergs Motto „Die Erde verbrennt!” genährt. Inzwischen ist der Abstand zur Realität zu groß geworden. Die Bundesregierung hält jedoch an der Ideologie fest. Sie befürchtet, von den Wählern für die immensen wirtschaftlichen Schäden ihrer „Klimapolitik” abgestraft zu werden, wenn sie den Irrweg eingesteht. Die SPD ist Garantiemacht für Habecks Politik der Deindustrialisierung, und die Union unterwirft sich: Jeder kleinste Versuch z. B. Katharina Reiches, den fatalen Kurs zu korrigieren, wird abgeblockt. Man finanziert alles mit überbordender Staatsverschuldung und hofft ... tja, worauf eigentlich? Link: dailysceptic.org/2026/05/05/ipc…
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Stefan Homburg
Stefan Homburg@SHomburg·
Dass ich Drosten widerspreche und dafür von ihm geblockt wurde, ist allgemein bekannt. Weniger bekannt ist, in welch extremem Ausmaß er sich selbst widerspricht:
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Stefan Homburg
Stefan Homburg@SHomburg·
1. USA streichen Grippe-Impfpflicht für Soldaten. Deutschland zwingt seine Soldaten natürlich weiterhin dazu. 2. EU erteilt Zulassung für modRNA-Impfstoff gegen Grippe und Covid. Grund: Er sei „nachweislich nicht schlechter” als die Einzelimpfungen. Hintergrund: Nach den desaströsen Ergebnissen der Zulassungsstudien 2020 verzichten die Pharmakonzerne auf RTCs, die Schutz vor schwerer Erkrankung und Tod nachweisen. Sie testen nicht mehr gegen Placebo, sondern gegen Vorläuferstoffe, und messen Antikörpertiter statt effektiven Schutz. Die USA lehnen derartige Fake-Verfahren ab.
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Michael Ballweg
Michael Ballweg@Michael_Ballweg·
Finanzamt ignoriert Urteil – Vermögen weiterhin blockiert Viele haben mich gefragt, ob ich mein Vermögen inzwischen zurückerhalten habe. Die ehrliche Antwort: Nein. Das Finanzamt bleibt bei den während meiner Haftzeit erstellten Schätzungen. Demonstrationen seien ein Geschäftsmodell, QUERDENKEN-711 habe angeblich Gewinne erzielt. Auf dieser Grundlage wurden Einkommensteuer-, Gewerbe- und Körperschaftsteuerbescheide für 2020 und 2021 erlassen – und vollstreckt. Mein Steuerberaterteam hat Einspruch eingelegt. Ende 2024 wurde Klage beim Finanzgericht eingereicht. Bis heute gibt es keinen Verhandlungstermin. Das Urteil des Landgerichts wird faktisch ignoriert. Ein Ende ist nicht absehbar. Ich hoffe, dass ich zumindest einen Teil meines Vermögens zurückerhalte, bevor neue Systeme wie der digitale Euro kommen. Ein sogenannter CBDC (Central Bank Digital Currency) ist eine programmierbare digitale Zentralbankwährung. Das bedeutet: Geld kann technisch gesteuert werden – wofür es verwendet werden darf und wofür nicht. Politische Aktivitäten wie Demonstrationen könnten damit einfach unterbunden werden, indem Zahlungen blockiert oder eingeschränkt werden. Hintergrund: Freispruch – und dennoch kein Zugriff auf das eigene Vermögen Nach 44 Verhandlungstagen wurde ich in allen wesentlichen Anklagepunkten freigesprochen. Der zentrale Vorwurf – Betrug, Geldwäsche, private Bereicherung – ist vollständig in sich zusammengefallen. Was bleibt, ist die Erkenntnis: Die Grundlage der Anklage war von Anfang an nicht tragfähig. Bereits am 11. Verhandlungstag wurde deutlich, dass die steuerlichen Vorwürfe auf fehlerhaften Zahlen und unbelegten Schätzungen basierten. Selbst Behördenvertreter mussten einräumen, dass wesentliche Berechnungen nicht belastbar waren und auf unzureichenden Grundlagen beruhten. Am 13. Verhandlungstag wurde dieses Bild noch klarer: Die Ermittlungsbehörden konnten nicht einmal definieren, was „Zwecke von Querdenken“ überhaupt sein sollen. Statt klarer Kriterien gab es individuelle Einschätzungen und persönliche „Vorstellungen“. Ausgaben wurden nach subjektivem Empfinden bewertet – ohne fachliche Grundlage. Das Ergebnis dieser Vorgehensweise haben wir alle gesehen: Die Vorwürfe sind vor Gericht wie ein Soufflé zusammengefallen. Und trotzdem geht es weiter Trotz Freispruch sind bis heute hunderttausende Euro meines Vermögens blockiert. Die Finanzbehörden reagieren nicht, Bescheide bleiben unbearbeitet, Rückzahlungen bleiben aus. Was wir jetzt erleben, ist die zweite Phase: - Nicht mehr Strafrecht – sondern Verwaltungsrecht. - Nicht mehr Anklage – sondern Verzögerung. - Nicht mehr Vorwürfe – sondern Ignorieren. Was jetzt passiert jetzt? - Klage beim Finanzgericht - Untätigkeitsklage gegen das Finanzamt - Aufarbeitung der Vermögensarreste - Klärung der grundsätzlichen Frage: Dürfen Demonstrationen steuerlich als Geschäftsmodell behandelt werden? Denn wenn das so wäre, könnte jeder Demonstrationsanmelder beliebig kriminalisiert werden. Gedanke zum Schluss Es geht hier nicht nur um mich. Es geht um die Frage, wie ein Staat mit Menschen umgeht, die ihre Grundrechte wahrnehmen. Und es geht darum, ob Urteile auch umgesetzt werden – oder ob sie einfach ignoriert werden. Ich bleibe dran. @RalfLudwigQuer1 @SamimiGregor @SHomburg @marcfriedrich7 @Steinhoefel @querdenken711 @ulrikeguerot @EvaHermanEx_ARD @JasminKosubek @punktpreradovic @JoanaCotar @snicklink @MitAktien @rosenbusch_ @DrPuerner @docbrandenburg @maxotte_says @Tim_Roehn @BoschimoDr
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Stefan Homburg
Stefan Homburg@SHomburg·
Laut Pfizers Zulassungsstudie gab es in der Impfgruppe 6.617 Kranke, 262 Schwerkranke und 15 Tote. In der Placebogruppe waren es nur 3.048, 150 und 14. Die Werbung vernebelte dieses für die modRNA desaströse Ergebnis mit PCR-Zahlen. Quelle: nejm.org/doi/10.1056/NE… Hintergrund: Das zentrale Täuschungsmanöver der Pharmakonzerne und ihrer Helfer in Politik, Behörden und Medien besteht darin, die Wirkung einer Substanz auf die Gesamt-Gesundheit und Sterblichkeit zu ignorieren. Bei Zulassungen heißt es, die Arznei gegen X habe das Auftreten von X gesenkt. Wichtiger ist aber die Frage, wie sich die Arznei INSGESAMT auf Gesundheit und Sterblichkeit ausgewirkt hat, einschließlich ihrer Nebenwirkungen. Wendete man die offiziellen Zulassungsverfahren auf hochdosiertes Arsen an, müsste es zugelassen werden. Zwar sterben alle Probanden, aber niemand bekommt Covid oder einen positiven PCR-Test. Die Unterschiede zwischen den Gruppen sind nicht groß, führten aber dazu, dass die Zulassungsstudie schon nach kurzer Zeit abgebrochen wurde, und zwar mit dem irren Argument, es sei „unethisch”, der Placebogruppe die modRNA zu verweigern. In Wahrheit wollte Pfizer die verheerenden Wirkungen seiner Substanz vernebeln. Sie finden die Zahlen im verlinkten Artikel, wenn Sie am Ende auf den „Supplementary Appendix" klicken und dort Tabellen S3 und S4 anschauen. Dort finden Sie auch peinliche Bemerkungen zu Kausalitäten. Man macht große RCTs mit 43.000 Probanden aber genau deshalb, weil Kausalitäten schwer festzustellen sind.
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Bastian Barucker
Bastian Barucker@BBarucker·
Ankündigung: 10.000 Seiten Corona-Protokolle der Stadt Köln erhalten! In Kürze wird diese Dokumentensammlung, die ein Bürger nach 42 ausgetauschten Schreiben, aber ohne anwaltliche Hilfe, erstritten hat, vollständig veröffentlicht. Zwei Auszüge: 13. März 2020: «Wo viel gemessen wird, wird auch viel gefunden. Derzeit keine Eskalation.» 17.12.2021: «Unabhängig von einer STIKO-Empfehlung würden die meisten Kinderärzte die Impfung von 5-11-Jährigen durchführen.» Das dargestellte Dokument behandelt die Finanzierung von Obduktionen bei Sterbefällen nach Corona-Impfungen. Darin heißt es: «Das Gesundheitsamt der Stadt Köln legt in Absprache mit der Rechtsmedizin der Uniklinik Köln fest dass für eine Todesermittlungsursache nach einer Covid-19 Impfung eine der genannten Kriterien vorliegen muss: Akute anaphylaktische Reaktion Todesfall innerhalb von 24 Stunden nach Covid-19 Impfung Verdacht auf Thrombose Schlaganfall oder Hirnblutung innerhalb eines Zeitraums Zeitraums von 14 Tage nach der Impfung» Das bedeutet wiederum, dass ein Todesfall, der mehr als 24 Stunden nach einer mRNA-Injektion eintritt und bei dem keine Thrombose, kein Schlaganfall, keine Hirnblutung und keine anaphylaktische Reaktion vorliegt, nicht obduziert wird. Außerdem heißt es «Aus Sicht des Gesundheitsamts ist eine Obduktion von Sterbefällen bei Tod nach einer Covid-19 Impfung notwendig um die möglichen Folgen einer Covid-19 Impfungen auf den Gesundheitszustand der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köln zu untersuchen.» Die Stadt Köln plante für das Jahr 2021 anscheinend 20 Obduktionen. Entstehende Kosten ca. 26.000€ Es folgt eine Presseanfrage, wie viele davon durchgeführt wurden und was diese ergeben haben. Die Protokolle werden auf unserer dafür vorgesehenen Seite eingepflegt. corona-protokolle.net Arbeit unterstützen: corona-protokolle.net/webseite-unter…
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Lia Liederlich
Lia Liederlich@LiaLiederlich·
@SiriusLee_333 @SHomburg @polenz_r Falsch. "Anzeige gegen Unbekannt" ist nur der Ausgangspunkt. Die Anzeige meldet die Tat und die Ermittlungsbehörden bestimmen den Täter. Sobald jemand identifiziert ist, läuft das Verfahren gegen diese Person weiter – ohne neue Anzeige.
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Sirius Lee 🇪🇺
Sirius Lee 🇪🇺@SiriusLee_333·
@SHomburg @polenz_r Das ist totaler Unsinn. Eine Anzeige gegen Unbekannt bleibt eine Anzeige gegen Unbekannt, auch wenn der Täter im privaten Umfeld ein Geständnis ablegt.
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