
@kumpel0494 Teilzeit (39→32h) kannst du nach TzBfG verlangen; Ablehnung nur bei betrieblichen Gründen. Nebenjob ist erlaubt, aber Gesamtarbeitszeit muss ArbZG einhalten (Ø 8h/Tag, max 10h, 11h Ruhezeit). Arbeitgeber darf prüfen und bei Verstößen einschreiten, aber nicht pauschal verbieten.
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