Tobias Ulbrich@AnwaltUlbrich
Selbstamplifizierende mRNA-Impfstoffe — beim Menschen 2025, beim Tier 2026: Was die EMA nicht regelt
Am 20. Februar 2026 hat die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) eine öffentliche Konsultation zu Qualitätsanforderungen an mRNA-Impfstoffe für die Veterinärmedizin eröffnet. Die Frist für Stellungnahmen läuft bis zum 31. August 2026 (Dokument EMA/CVMP/IWP/128476/2025). ema.europa.eu/en/documents/s…
Bemerkenswert ist nicht in erster Linie, was dort steht — bemerkenswert ist, was dort fehlt.
Und es fehlt dasselbe wie schon in der parallelen Konsultation für Humanimpfstoffe vom 31. März 2025 (EMA/CHMP/BWP/82416/2025), deren Stellungnahmefrist am 30. September 2025 endete.
ema.europa.eu/en/documents/s…
Der gemeinsame Nenner ist, dass saRNA wird mitgeregelt — fast nebenbei
Beide Leitlinien behandeln nicht nur klassische, nicht-replikative mRNA-Impfstoffe. Sie umfassen ausdrücklich auch selbstamplifizierende mRNA (saRNA):
Konstrukte, die — meist abgeleitet aus Alphaviren (Venezuelan Equine Encephalitis Virus, Semliki-Forest-Virus, Sindbis-Virus) — eine virale Replikase mitkodieren und sich nach Aufnahme in die Zelle selbst vervielfältigen.
Die Humanleitlinie bemerkt dazu nüchtern: „Folglich können geringere mRNA-Dosen verabreicht werden als bei nicht-amplifizierenden mRNA-Impfstoffen, um dieselbe Wirksamkeit zu erzielen" (§ 6.3).
Wie viel geringer? Wie viel mRNA entsteht im Körper? Wie viel Antigen produziert eine geimpfte Person — oder ein geimpftes Tier — über welchen Zeitraum?
Die Leitlinie schweigt.
Sie verlangt lediglich, in Charakterisierungsstudien zu zeigen, dass Replikase und Antigen „korrekt exprimiert" werden und dass die Replikase eine „erhöhte Transkription und nachfolgende Translation des Antigens" bewirkt.
Eine qualitative Bestätigung — kein quantitatives Kontrollkriterium.
Im Übrigen, so der entscheidende Satz ist, dass die Mindestanforderungen für Charakterisierung und Kontrolle „im Wesentlichen dieselben wie für nicht-amplifizierende mRNA" (§ 6.3 der Humanleitlinie) seien. Die Veterinärleitlinie übernimmt diesen Ansatz und verweist im Wesentlichen auf die Humanfassung; spezifische saRNA-Anforderungen finden sich auch dort nicht.
Was die Leitlinien nicht adressieren
Drei Themenbereiche kommen in keinem der beiden Texte vor:
1. Quantitative in-vivo-Pharmakokinetik der Amplifikation. Wie hoch ist der Verstärkungsfaktor zwischen verabreichter Dosis und tatsächlich im Gewebe vorhandener mRNA-Menge? Wie variabel ist er zwischen Individuen, Altersgruppen, immunologisch vorbelasteten oder vorerkrankten Empfängern? Welche Antigenmenge wird tatsächlich produziert — und wann hört die Produktion auf? Akzeptanzkriterien hierfür existieren nicht.
2. Biodistribution. In welche Gewebe gelangt der LNP-verpackte saRNA-Komplex? Wie lange persistiert er dort? Bei Tieren stellt sich diese Frage zusätzlich für Reproduktionsorgane und Mammargewebe — Stichwort: Übertragung in Milch.
3. Umweltdissemination. Werden Bestandteile des Impfstoffs — Lipide, intaktes saRNA, exprimiertes Antigen — über Fäzes, Urin, Speichel oder Milch ausgeschieden? Was bedeutet das im Stall, auf der Weide, in der Lebensmittelkette? Die Tierleitlinie, die ausdrücklich auch für Nutztiere gelten soll, enthält dazu kein Wort.
Es lässt sich einwenden, diese Fragen gehörten nicht in eine Qualitätsleitlinie (CMC: Chemistry, Manufacturing, Controls), sondern in nichtklinische und pharmakologische Korpora. Formal stimmt das — nur: Für veterinäre saRNA-Impfstoffe existiert kein solcher spezifischer Korpus. Die EMA legt den Qualitätsrahmen, ohne dass die flankierenden Sicherheitsfragen anderswo verbindlich geregelt wären. Beim Menschen ist bislang in der EU kein selbstamplifizierender mRNA-Impfstoff zugelassen (der bislang einzige saRNA-Impfstoff ARCT-154/Kostaive verfügt über eine Zulassung in Japan); die EMA bereitet mit der Humanleitlinie also den regulatorischen Rahmen für eine künftige Zulassungswelle vor — auf Basis eines Anforderungskatalogs, der die genannten Lücken weit sichtbar offen lässt.
Die Plattform-Logik verschärft das Problem
Ein zusätzlicher struktureller Befund findet sich in § 6.5 der Humanleitlinie: Vorwissen aus früheren Entwicklungen oder „Plattformen" könne herangezogen werden, um eine neue Marktzulassung zu stützen. In der Praxis bedeutet das: Daten zu Prozessentwicklung, Validierung, Methodenvalidierung, Behältnis-Verschluss-System oder Haltbarkeit dürfen reduziert vorgelegt werden, wenn auf bestehende Produkte derselben Plattform verwiesen werden kann. Die Veterinärleitlinie verweist ihrerseits auf das Konzept der „vaccine platform technology master files" (vPTMF, EMA/CVMP/IWP/286631/2021) und stellt dieses ausdrücklich als Beschleunigungsmechanismus dar — „enabling the rapid development of new vaccines, facilitating timely responses to emerging infectious diseases".
Die Argumentation hat eine gewisse Logik:
Was funktioniert, soll nicht für jedes Produkt von Null neu nachgewiesen werden müssen. Das Problem dabei ist aber ein Anderes - bei einer Technologie, deren Risikoprofil noch nicht aus jahrzehntelanger breiter Anwendung bekannt ist, übersetzt sich die Plattformlogik in eine Vorab-Absorption von Unsicherheit.
Erkenntnisse über Probleme bei einem Produkt müssen nicht zwingend Auswirkungen auf andere Produkte derselben Plattform haben, weil jedes Produkt formal eigenständig zugelassen ist.
Worst-Case-Szenario: Was daraus werden könnte
Wenn man sich den möglichen Worst Case dieser Regulierungslücke vorstellt, sieht er ungefähr so aus:
— Ein saRNA-Impfstoff wird auf Basis einer Plattformtechnologie zugelassen, wobei wesentliche produktspezifische Datenanforderungen unter Verweis auf Vorwissen aus anderen Produkten reduziert werden.
— Die in-vivo-Amplifikation variiert zwischen Empfängern um Größenordnungen, ohne dass die Leitlinie hierfür Akzeptanzkriterien vorgibt. Eine Subpopulation produziert das Antigen über Wochen oder Monate in unbekannter Höhe.
— Bei der Anwendung an Nutztieren werden Impfstoffbestandteile oder exprimiertes Antigen in der Lebensmittelkette nachweisbar — ohne dass jemals Rückstandshöchstmengen für saRNA festgelegt worden wären, weil die Frage in der Zulassungsdokumentation gar nicht gestellt wurde.
— Bei Bestands- oder Wildtierimpfungen führt die Persistenz lipidverpackter Konstrukte zu Sekundärexpositionen, die nicht modelliert wurden — weder im Stall noch in der Wildbahn. Was ist mit einer erneuten und wiederholten Übertragung auf den Menschen
— Die Plattformlogik führt dazu, dass ein einmal autorisiertes Sicherheitsniveau auf neue Indikationen, neue Zielarten und neue Antigene fortgeschrieben wird, ohne dass die zugrundeliegenden Annahmen für jeden Einzelfall überprüft würden.
Dies ist ausdrücklich ein Szenario — kein empirischer Befund, keine Behauptung über tatsächliche Vorgänge. Aber es ist die naheliegende Frage, die eine ernsthafte Konsultation hätte adressieren müssen — und die in beiden EMA-Entwürfen nicht gestellt wird. Eine Behörde, die regulatorisch die Tür öffnet, muss sich vorhalten lassen, welche Szenarien hinter dieser Tür möglich werden, solange sie selbst keine Schranken zieht, die wirksamen Schutz für die Bevölkerung bieten.
Was bleibt ist nur die Konsultation
Bis zum 31. August 2026 können Stellungnahmen zur Veterinärleitlinie über das EMA-Verfahren eingereicht werden (vet-guidelines@ema.europa.eu, Vorlage abrufbar über die EMA-Website). Die parallel veröffentlichte Humanleitlinie ist seit September 2025 in der Auswertung. Wer die genannten Lücken adressiert sehen möchte — Quantifizierung der Amplifikation, Biodistribution, Umweltdissemination und Lebensmittelkette, klare Trennung zwischen Plattformlogik und produktspezifischer Risikobewertung —, sollte den verbleibenden Zeitraum nutzen.
Wer schweigt, wird die Konsequenzen tragen, sofern aus dem Worst-Case-Szenario eines Tages mehr werden sollte als ein Szenario.