

Stephan Bothe MdL
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Mitte Juni wurde Bothe mitgeteilt, dass seine Verfassungstreue geprüft werden soll. Nun liegt die Stellungnahme des Innenministeriums unter Einbeziehung des Verfassungsschutzes vor. Das Schreiben liegt NIUS vor. Ergebnis der Prüfung sei, „dass Sie aus Sicht der Kommunalaufsicht nicht die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“, wie Bothe in einem Schreiben der Kreiswahlleitung mitgeteilt wird. Damit erfülle er nicht die Voraussetzungen, als Kandidat für die Wahl des Landrates des Landkreises Lüneburg am 13. September zugelassen zu werden. nius.de/politik/nieder…

Mitte Juni wurde Bothe mitgeteilt, dass seine Verfassungstreue geprüft werden soll. Nun liegt die Stellungnahme des Innenministeriums unter Einbeziehung des Verfassungsschutzes vor. Das Schreiben liegt NIUS vor. Ergebnis der Prüfung sei, „dass Sie aus Sicht der Kommunalaufsicht nicht die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“, wie Bothe in einem Schreiben der Kreiswahlleitung mitgeteilt wird. Damit erfülle er nicht die Voraussetzungen, als Kandidat für die Wahl des Landrates des Landkreises Lüneburg am 13. September zugelassen zu werden. nius.de/politik/nieder…


































