Simon Pschorr

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Simon Pschorr

Simon Pschorr

@PschorrSimon

Staatsanwaltschaft Regensburg, #JurisPR StrafR, Fachgruppensprecher Strafrecht der #NRV, Jugendstrafrecht und Hochschularbeitsrecht, #TeamResopal

Regensburg, Deutschland Katılım Ekim 2009
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Simon Pschorr
Simon Pschorr@PschorrSimon·
Jetzt ist er lieferbar: Der Kommentar zum Jugendgerichtsgesetz bei @Kohlhammer! Christoph Nix und ich sind sehr stolz, zum ein Buch von Praktiker*innen für die Praxis des Jugendstrafrechts im Gerichtssaal wie in der Jugenderziehung vorlegen zu können.
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Simon Pschorr
Simon Pschorr@PschorrSimon·
@Moselrecht @RonenSteinke Das gilt für mich genauso! Doch ist (studentische und dozentische) Zeit endlich. Wir müssen uns entscheiden, was wir wollen: Generalist*innen, die alles nicht richtig können oder Spezialist*innen in ihrem Feld.
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Ronen Steinke
Ronen Steinke@RonenSteinke·
Wie stark das patriarchale Denken unser Rechtssystem prägt, sieht man übrigens schon hieran: Mit Sexualstrafrecht muss man sich im Jurastudium *keine Minute* befassen. (1/8)
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Simon Pschorr
Simon Pschorr@PschorrSimon·
@LizCollet Der Nachweis der Absicht ist (ohne Umsetzung) nahezu nicht möglich. Deshalb solche Vorverlagerungstatbestände.
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Collet Liz | ⚖️🖊️
@PschorrSimon die Frage, ob das genügt, wenn keine Verbreitung beabsichtigt und Ziel ist. Ich versuche es mal so zu formulieren: Würde jemand ein Bild malen,statt es zu fotografieren - nur für sich selbst zuhause - mit Aussehen einer zB prominenten Frau, wäre es doch nicht strafbar, oder?
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Collet Liz | ⚖️🖊️
Kann mal irgendjemand mit Kompetenz für Recht (gern vor allem für Strafrecht, KUG, Verfassungsrecht) sachlich und ernsthaft dazu erklären, was beim "HERSTELLEN" solcher Bilder allein für sich und im Privaten ohne Zugang Dritter dazu überhaupt strafwürdig sein soll oder muss?
storymakers@mz_storymakers

In den #Tagesthemen wird auch dieser situationselastische Darsteller aufgefahren. #Ulmen

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Simon Pschorr
Simon Pschorr@PschorrSimon·
@LizCollet Sie müssen beachten, dass Kinderpornographie auch fingiertes Bildmaterial erfasst - hier ist also nicht zwingend eine Vortat begangen worden. Die damit verbundene Ausweitung ruft dieselben Fragen hervor, die Sie hier stellen.
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Collet Liz | ⚖️🖊️
@PschorrSimon Bei Kinderpornographie, BtM ist mir das selbstverständlich klar, zumal bei Kinderpornographie zB das "Bildmaterial" von Kindern erstellt wird, die dabei REAL zugleich Opfer sind schon bei Erstellung, bei Beschaffung der Bilder. Wie Sie sagen ist es "ähnlich" - mir geht es um ..
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Simon Pschorr
Simon Pschorr@PschorrSimon·
@Rahel__Hagos @RonenSteinke Ich meine, es sollte zukünftig (zumindest) drei StEx geben: Schwerpunkt Straf-, Schwerpunkt Zivil- und Schwerpunkt öffRecht. So kann die Wahl im Studium den Karrierepfad vorzeichnen, die Stoffmenge verkleinert und dabei bereits Vertiefung geleistet werden.
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Rahel | ራሄል
Rahel | ራሄል@Rahel__Hagos·
@PschorrSimon @RonenSteinke Kannst du das vlt erläutern bitte? Was meinst du mit Spezilialisierungsstudiengang? Meinst du das so ähnlich wie man Strafrecht auch als Bachelor-Beifach machen kann ohne StEx als Ziel?
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Simon Pschorr
Simon Pschorr@PschorrSimon·
@Rahel__Hagos @RonenSteinke Ja genau! Deshalb bin ich für echte Spezialisierungsstudiengänge bereits vor dem ersten StEx (mehr als der universitäre Schwerpunkt) mit deutlich breiterem Lehrangebot.
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Rahel | ራሄል
Rahel | ራሄል@Rahel__Hagos·
@PschorrSimon @RonenSteinke Wäre dann nicht eine Lösung, dass das flächendeckend mindestens freiwillig angeboten werden muss? Ich wüsste nicht mal um eine Möglichkeit, das zu lernen.
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Simon Pschorr
Simon Pschorr@PschorrSimon·
@Rahel__Hagos @RonenSteinke Weil Grundkenntnisse in allen Rechtsgebieten angesichts ihrer Verflochtenheit erforderlich sind. Ich kann im Arbeitsrecht nicht beraten, wenn ich nicht weiß, welche Verhaltensweisen meines Mandanten Straftatbestände erfüllen, ich kann aber genausowenig Straf ohne Zivil machen.
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Rahel | ራሄል
Rahel | ራሄል@Rahel__Hagos·
@PschorrSimon @RonenSteinke Nachvollziehbar, aber dann stellt sich eigentlich auch die Frage, warum wir alle Strafrecht machen sollen, wenn wir das später gar nicht machen möchten.
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Simon Pschorr
Simon Pschorr@PschorrSimon·
@RonenSteinke Den Punkt verstehe ich völlig! Deshalb ja: Wir brauchen die echte Spezialisierung Strafjurist*in mit allem drum und dran.
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Ronen Steinke
Ronen Steinke@RonenSteinke·
@PschorrSimon Das illustriert genau meinen Punkt. Das Thema ist ein Elefant im Raum. Und wenn man dazu - akademisch - schweigt, obwohl es eigentlich den Anspruch gibt, „das“ Strafrecht zu vermitteln, dann ist dieses Schweigen eine Aussage.
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Simon Pschorr
Simon Pschorr@PschorrSimon·
@RonenSteinke Letzteres wäre ein sehr großer Gewinn. Ersteres wäre die Mindestanforderung, aber eine sehr große Herausforderung, besonders in Hörsaalbesetzung. Mit Kleingruppen? Jederzeit! Dann ist insbesondere inklusives und multidimensionales Diskutieren möglich.
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Ronen Steinke
Ronen Steinke@RonenSteinke·
@PschorrSimon Wäre ein sensibler Unterricht zu dem Thema - wie es ihn im Rahmen des Strafrechts ja auch zu anderen grausigen Themen gibt - nicht auch vorstellbar? Und wäre es nicht ein Gewinn, wenn mehr Menschen sich damit einmal wissenschaftlich befasst hätten neben all den Alltagstheorien?
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Simon Pschorr
Simon Pschorr@PschorrSimon·
@RonenSteinke Frauenschutz zu konzipieren. Die Idee war: Ein intensiver Tag Sexualstrafrecht. Wir haben, obwohl ich nicht ins Detail gehen konnte, am Ende zwei ganze Tage damit zugebracht! Drunter geht es mE nicht.
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Simon Pschorr
Simon Pschorr@PschorrSimon·
@RonenSteinke In meinen Vorlesungen habe ich immer wieder auf die Bedeutung und auf Berührungspunkte (etwa bei der Dogmatik besonders schwerer Fälle - Stichwort Vergewaltigung) hingewiesen. Vor drei Jahren hatte ich mal die Freude, eine Fortbildung für Sozialarbeiter*innen aus dem Bereich
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Simon Pschorr
Simon Pschorr@PschorrSimon·
@Moselrecht @RonenSteinke Punktuell wird dem Komplexitätsgrad auch wieder nicht wirklich gerecht - und dann leidet der prüfungsrelevante Stoff. Wir brauchen eine Spezialisierung, die Raum für echte Vertiefung lässt.
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Leopold Moritz Haenel 
@PschorrSimon @RonenSteinke Wir hatten eine punktuelle Behandlung des Stoffes in der BT-Vorlesung. Sie war den Profs peinlich, zumal Klausursachverhalte von Friedrich-Christian Schroeder (Regensburg) es in die Studentenzeitungen geschafft hatten, die sexistische und rassistische Vorurteile transportierten.
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Simon Pschorr
Simon Pschorr@PschorrSimon·
@RonenSteinke Aber ich pflichte dir iE dennoch bei: Als Befürworter einer akademischen Spezialisierung im Jurastudium ist es für angehende Strafrechtler*innen nahezu unvermeidlich. ME nicht als Prüfungsstoff, aber als Pflichtlernstoff - schon der extremen Komplexität wegen.
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Simon Pschorr
Simon Pschorr@PschorrSimon·
@RonenSteinke Ich selbst habe als Lehrender in Konstanz mit einer solchen didaktischen Problematik Berührung gehabt. Auch meinen Referendar*innen mute ich den Kontakt mit den teils traumatisierenden Geschehnissen nur nach Rücksprache zu. Wir müssen mental health mitbeachten.
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Simon Pschorr
Simon Pschorr@PschorrSimon·
@Birnbacherin Nach dem seit 2017 geltenden Sexualstrafrecht ist auch die Vergewaltigung (ieS) über virtuellen Kontakt denkbar. Ich habe so eine Tat mit Sektenbezug bereits verfolgt.
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Birnbacherin
Birnbacherin@Birnbacherin·
Ich gebe zu, dass ich bei der Headline "Er hat mich virtuell vergewaltigt" zunächst skeptisch war. Naja, virtuell vergewaltigen, wie soll denn das...? Nach zweimaligem Lesen des Artikels: Ja, doch. Die Analogie kann man anwenden. An die "Unschuldsvermutung" brüllenden Typen:
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Malte Sander
Malte Sander@MalteSander2·
@dr_boese Ah, da ist der Strafverteidiger sozusagen der Hausanwalt… Smiley
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Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse@dr_boese·
Bei mancher Klage weiß ich schon vorher: Für die Gegenseite wird sich ein Fachanwalt für Strafrecht bestellen, obwohl es um einfache zivilrechtliche Sachverhalte geht. Fast genau so oft wird aber so vorgetragen, dass man am Ende vielleicht doch den Strafrechtler braucht 🤥
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Simon Pschorr
Simon Pschorr@PschorrSimon·
@TomKuba9 @NiemaMovassat Bei allem Verständnis für das Bedürfnis Israels, die Gefahr durch die Hisbollah auszuschalten: Kriegsvölkerrecht ist gerade für solche Situationen der (zulässigen) Selbstverteidigung gemacht, um Massaker an der Zivilbevölkerung als Gegenschlagsmaßnahme zu verhindern.
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Simon Pschorr
Simon Pschorr@PschorrSimon·
@TomKuba9 @NiemaMovassat Das ist schlicht unzutreffend. Zivile Ziele sind auch dann zivile Ziele, wenn sie (einzelne) Kombatanten beherbergen. Anhaltspunkte dafür, dass alle Nicht-Kombatanten evakuiert wurden, bestanden (zumal bei einer Ankündigung mit einem Vorlauf von 1 Stunde frühmorgens) nicht.
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