
Da allein der Hersteller entscheidet, ob und wann er Sicherheitsupdates für seine Smartphones anpasst, muss der Elektromarkt nicht auf #Sicherheitsmängel der verkauften Modelle hinweisen. #Unzumutbarkeit #Information
OLG Köln, #Urteil vom 30.10.2019 - 6 U 100/19
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