
Sonntagsfrage zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt • INSA/NIUS: AfD 42 % | CDU 24 % | DIE LINKE 13 % | SPD 6 % | GRÜNE 4 % | BSW 4 % | FDP 3 % | Sonstige 4 % ➤ Verlauf: wahlrecht.de/umfragen/landt… 🗓️ Landtagswahl: 6. September 2026 #ltwlsa #ltwst
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Sonntagsfrage zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt • INSA/NIUS: AfD 42 % | CDU 24 % | DIE LINKE 13 % | SPD 6 % | GRÜNE 4 % | BSW 4 % | FDP 3 % | Sonstige 4 % ➤ Verlauf: wahlrecht.de/umfragen/landt… 🗓️ Landtagswahl: 6. September 2026 #ltwlsa #ltwst



„Ich werde alles tun, was in meiner Macht noch steht, um das zu verhindern“, sagt Merkel via @welt welt.de/politik/deutsc…

Altkanzlerin Angela Merkel hat auf der „re:publica“ harte Worte gegen eine mögliche AfD-Kanzlerschaft in der Zukunft gefunden. Sie werde „alles“, was in ihrer Macht stehe, tun, damit „das nicht passiert“, erklärte sie. apollo-news.net/werde-alles-tu…

KANZLERFRAGE | Umfrage zur Kanzlerpräferenz INSA/BILD Weidel (AfD): 33% (+4) Merz (CDU): 22% (-5) Für keinen davon: 36% (+2) Weiß nicht/keine Angabe: 9% (-1) Änderungen zur letzten Umfrage vom 23. September 2025 Verlauf: whln.eu/KanzlerfrageDe… #btw29




🚨BREAKING: 69 Labour MPs have now called for Keir Starmer to resign as Prime Minister Follow our live tracker below for the latest count of Labour MPs calling for Keir Starmer to resign gbpolitics.uk/tracker/





SPD-Fraktionschef Miersch will Auto-Industrie Quote für grünen Stahl auferlegen nius.de/articles/2de0b…

Wir haben Fall #25 veröffentlicht auf unserer Plattform "Ärzte mit Gewissen:" Hassloch, 2024. Eine Politesse in Paderborn übersieht eine elektronische Parkscheibe an der Seitenscheibe. 15 € Bußgeld. Statt einer Klärung beim Amt landet die Sache vor Gericht – als Strafverfahren wegen „Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse". Die Beschuldigte: Dr. med. Katrin Kessler, Hausärztin und Diabetologin (DDG) in Hassloch in der Pfalz. 40 Jahre Berufserfahrung. Ehemals Professorin für Gesundheitswissenschaften an der SRH Karlsruhe. Es ist nicht ihr erstes Verfahren. Es ist ihr siebtes in fünf Jahren. Was sind die anderen sechs? ▸ Ein Hinweisschild an der Praxiswand: „Ich fordere Patienten nicht persönlich zum Maskentragen auf – es reicht, wenn die Politik das tut." → 15.000 € Ordnungsgeld ▸ Wartezimmerstühle ohne 1,50 m Abstand – angelastet nur ihr, nicht ihrem dafür zuständigen Praxispartner. Begründung: sie habe „eine andere Gesinnung" → weitere 15.000 € ▸ „Zu viel Aufklärung": 30 Minuten faktenbasierte Aufklärung vor der Impfung seien zu viel und würden „negativ wirken". ▸ Eine Aufklärung ohne Impfung an einem Tag, an dem eine andere Praxis ihre Vakzine am Vortag verbraucht hatte – vorgeworfen, weil sie nicht mehr alle einbestellten Patienten rechtzeitig absagen konnte ▸ Eine zusätzliche Enthaftungserklärung, in der Kessler die Impfung als „Teilnahme an einem Experiment mit ungewissem Ausgang" bezeichnete – sei „nicht korrekt" und damit unzulässig ▸ Eine Leichenschau, bei der die Pyjamahose des Verstorbenen heruntergezogen, aber nicht vollständig ausgezogen war → 5.000 € Bußgeld, ohne Verhandlung, ohne Berufungsmöglichkeit. Bundesweit der einzige Fall mit Anklage – obwohl laut Ärzteblatt selbst weniger als 25 % aller Leichen vollständig entkleidet werden, laut Bestattern unter 3 %. Und der rechtsstaatliche Knaller: Gegen die erste 15.000-Euro-Verurteilung wegen des Praxisschilds legt Kessler Verfassungsbeschwerde ein. Sie gewinnt. Fünf Wochen später wird sie wegen identischen Sachverhalts erneut zu 15.000 € verurteilt. Die zweite Verfassungsbeschwerde wird vom Bundesverfassungsgericht nicht mehr bearbeitet. Bilanz nach fünf Jahren: - Vier rechtskräftige Verurteilungen, siebte Anklage steht aus - 50 % Patientenverlust nach Artikeln in der „Rheinpfalz" und einer SWR-Sendung - Praxis im Oktober 2025 geschlossen — wirtschaftlich nicht mehr tragbar; Hauptgrund: Erschöpfung - Kassenzulassung zurückgegeben - Kein Einkommen, kein Arbeitslosengeld, keine Rente - Trennung. Drei Hackerangriffe. Auswanderung geplant. Im Ausblick auf ihren eigenen Fall hat Kessler einen Satz hinterlassen, der sich von den meisten anderen Stimmen auf dieser Plattform unterscheidet: „Ich würde nicht wieder in gleichem Ausmaß so handeln. Meine Patientinnen und Patienten hatten ein Recht auf individuelle ärztliche Beurteilung – aber nur wenige wussten dies zu schätzen." Ihr Fall: aerzte-mit-gewissen.org/verzeichnis/dr… #ÄrzteMitGewissen #DoctorsOfConscience

„Eigentlich hätte so etwas wie Social Media nur öffentlich-rechtlich gebaut werden dürfen“ to.welt.de/aTE0TIw