
Wer trägt die Kosten einer Veranstaltung, wenn diese wg. einer Corona-Eindämmungsverordnung abgesagt werden muss? Das LG Hamburg musste darüber entscheiden. Unsere Expertinnen Kerstin Bär u. Donata Freiin v. Enzberg haben das Urteil erörtert.
bit.ly/39zGe8B

Deutsch
