
Esmeralda
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Esmeralda
@XsSimba
Im Land des Hermann geboren und aufgewachsen. Bin ein Familienmensch und liebe Tiere. Zudem bin ich politisch interessiert 💙💙💙






@WolffHch Nicht mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Backhaus bringt was. Einziges Statement nur Bla Bla Bla 🤬





Für alle, die gerne Dr. Stephanie Gross oder Baschek anzeigen möchten... Achtet darauf, dass ihr ein Aktenzeichen bekommt! ___________________________________ An die Polizei Rostock / Staatsanwaltschaft Rostock Betreff: Anzeige gegen Dr. Stefanie Groß und Burkhard Baschek wegen des Verdachts mehrerer Straftaten Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Frau Dr. Stefanie Groß (ITAW) sowie Herrn Burkhard Baschek (Direktor des Deutschen Meeresmuseums) wegen des Verdachts folgender Straftaten: Verstoß gegen § 17 Tierschutzgesetz (TierSchG) Verstoß gegen §§ 69, 71 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Betrug gemäß § 263 Strafgesetzbuch (StGB) Mittelbare Falschbeurkundung gemäß § 271 StGB Strafvereitelung gemäß § 258 StGB Nötigung gemäß § 240 StGB Sachverhalt: Nach meinem Kenntnisstand haben die Beschuldigten im Zusammenhang mit einem vor der Insel Poel befindlichen Buckelwal (streng geschützte Art) über einen Zeitraum von mehr als zwei Wochen hinweg aktiv Rettungsmaßnahmen behindert bzw. verhindert; bei Frau Dr. Stefanie Groß erstreckte sich dieses Verhalten nach meinem Kenntnisstand über einen darüber hinausgehenden Zeitraum. Am 07. April wurde im Rahmen einer Pressekonferenz öffentlich dargestellt, dass sich das Tier in einem sehr schlechten bzw. todkranken Zustand befinde und eine Rettung faktisch aussichtslos sei. Diese Einschätzung erfolgte nach meinem Kenntnisstand ohne eine vorherige eingehende medizinische Begutachtung des Tieres vor Ort. Am 17. April wurde im Rahmen einer tatsächlichen medizinischen Untersuchung festgestellt, dass sich der Wal in einem deutlich besseren Zustand befindet und eine Überlebenschance von etwa 50 % besteht. Damit steht diese Einschätzung in einem erheblichen Widerspruch zu den zuvor getätigten Aussagen. Eine derart erhebliche Verbesserung erscheint, unter den gegebenen Umständen, in denen sich das Tier über einen Zeitraum von mehr als 20 Tagen befand, nicht plausibel, sodass der Verdacht einer gezielten Falschdarstellung besteht. Durch diese Darstellung könnte gezielt Einfluss auf Entscheidungen hinsichtlich der unterlassenen bzw. verzögerten Rettungsmaßnahmen genommen worden sein. Durch die aktive Behinderung der Rettung kommt ein Verstoß gegen § 17 TierSchG in Betracht, da dem Tier hierdurch erhebliche Leiden zugefügt bzw. solche verlängert worden sein könnten. Darüber hinaus besteht der Verdacht, dass durch die wiederholte Darstellung eines möglicherweise unzutreffenden Gesundheitszustandes der Tatbestand des Betruges (§ 263 StGB) erfüllt sein könnte, insbesondere sofern hierdurch Entscheidungen von Behörden oder Dritten beeinflusst wurden. Ferner kommt mittelbare Falschbeurkundung (§ 271 StGB) in Betracht, soweit entsprechende Angaben in amtliche Dokumente oder Bewertungen eingeflossen sind. Zudem ist zu prüfen, ob durch das Verhalten der Beschuldigten eine Strafvereitelung (§ 258 StGB) vorliegt sowie ob durch Einflussnahme auf Entscheidungsträger und Rettungsmaßnahmen eine Nötigung (§ 240 StGB gegeben ist. Weiterhin besteht der Verdacht, dass ein Interesse am späteren Umgang bzw. an der Verwertung des Tieres oder dessen Kadavers bestand, was im Kontext der Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (§§ 69, 71 BNatSchG) relevant sein kann. Beweismittel: Pressekonferenz und Veröffentlichung vom 07. April : zdfheute.de/panorama/bucke… Ich bitte um Prüfung des Sachverhalts und Einleitung entsprechender Ermittlungen. Mit freundlichen Grüßen







Ein neues Konzept zur möglichen Fortführung der Rettungsmaßnahmen wurde bislang lediglich vorbesprochen. Die hierfür notwendigen und prüffähigen Unterlagen liegen dem Land derzeit noch nicht vor. Also alle Berichte darüber sind dementiert .


"Der Schutz des Wals hat oberste Priorität!“23.4.26 Dr.Kirstin Tönnies:









