Kathrin Woerner

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Kathrin Woerner

Kathrin Woerner

@adMissLiberty

Wir sind das, was wir tun.

Deutschland Katılım Temmuz 2016
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WELT@welt·
„Trump wird immer mehr zum nützlichen Idioten für Xi Jinping“ to.welt.de/7Ue8H9m
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Hans-Georg Maaßen
Hans-Georg Maaßen@HGMaassen·
„Ich selbst habe als Bundesbeamter in verantwortungsvollen Positionen rund dreißig Jahre lang ausschließlich für das Wohl Deutschlands gearbeitet. Den Niedergang und den Verfall unseres Landes, den wir seit Jahren beobachten, kann ich kaum ertragen. Deshalb habe ich auf Nachfrage der „Zeit“ geantwortet: Ich bin gerne bereit, wieder zu helfen und anzupacken, wenn es darum geht, Deutschland vom Kopf wieder auf die Füße zu stellen. Ich dränge mich dabei nicht in den Vordergrund und strebe keine Ämter an – ich habe eine lange Karriere hinter mir. Sollte Ulrich Siegmund in Sachsen-Anhalt die Sensation schaffen, dann liegt es an ihm, über die Zusammensetzung seines Teams zu entscheiden.“ 👆Hans-Georg Maaßen aktuell bei @AlexWallasch Weiterlesen hier 👇 TM
Alexander Wallasch@AlexWallasch

Hans-Georg Maaßen: Ulrich Siegmund kann in Sachsen-Anhalt die Sensation schaffen! „Ich bin gerne bereit, wieder zu helfen und anzupacken." @HGMaassen @UlrichSiegmund @Alice_Weidel @bundeskanzler alexander-wallasch.de/maassen-notize…

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Danke, Markus Lanz, für diesen großartigen Einblick in das Mindset des ewigen Maoisten Winfried Kretschmann. Während Weil und Amann durchaus selbstkritisch daherkommen, hat er sich absolut nichts vorzuwerfen. Seine Ausgangssperren für Ungeimpfte etwa haben leider "Irritationen hinterlassen", aber er "musste das in dieser Radikalität" machen. Er hat sich "nichts vorzuwerfen", hat stets "richtig gehandelt". In einer Krise müsse man "entschlossen handeln", man habe "Ängste gehabt, daß man für Tausende von Menschenleben verantwortlich" gemacht worden wäre.
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Hans-Georg Maaßen
Hans-Georg Maaßen@HGMaassen·
US-Außenminister Rubio hat es klipp und klar gesagt: Die USA lehnen jede Überarbeitung des UN-Migrationspakts ab – denn es geht um Bevölkerungstausch („replacement immigration“) in den USA und im gesamten Westen. Massenzuwanderung bedroht den Zusammenhalt unserer Gesellschaften. In Deutschland dagegen reicht es schon, nur laut darüber nachzudenken, dass Massenzuwanderung einem ideologisch motivierten Bevölkerungsaustausch dient – schon droht Überwachung durch den Verfassungsschutz und politische Verfolgung.
The White House@WhiteHouse

Under President Trump, replacement migration will never be the standard. The United States objects to the Global Compact on Migration and UN efforts to facilitate replacement migration.

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GOETHE
GOETHE@DailyGoethe·
Es hört doch jeder nur, was er versteht. ▪️Goethe
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Kathrin Woerner
Kathrin Woerner@adMissLiberty·
@propaganda_nerd Die Art und Weise der Kommunikation der deutschen Politik hat dieses Land bis heute tief gespalten. Wer sich im Nachhinein – eines besseren Wissens für Fehlentscheidungen – nicht entschuldigen kann, ist immer noch Teil und Ursache der Spaltung.
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Pierre Andrews
Pierre Andrews@propaganda_nerd·
Vakzinist Kretschmann beteiligte sich an der Vertreibung Ungeimpfter. Selbst heute behauptet er, dass er sich nichts vorzuwerfen hätte. Das positive an seiner Geschichtsklitterung? Er stärkt damit die rechtsstaatliche AfD und macht so das Land sicherer.
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Josch. feat. Frank. 🗽
Josch. feat. Frank. 🗽@chefofmembers·
#RichtigErinnern Historische Erklärung Schwedens Chefepidemiologe Anders Tegnell April 2020 BBC-Journalist: „Auf welchen Daten stützen Sie Ihre Entscheidungen?“ Anders Tegnell: „Nun, ich denke, die Frage ist, auf welchen Daten basiert der Rest der Welt seine Entscheidungen?“
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Michael Mike Kuhr
Michael Mike Kuhr@MichaelKuhr·
Sollte die @AfD_LSA im Herbst in Sachsen-Anhalt gewinnen, wäre @HGMaassen offenbar bereit, das Amt des Innenministers zu übernehmen. „Wenn es dem Land hilft, würde ich das machen“, bestätigte Maaßen. Ich denke, die @AfD würde sich damit einen großen Gefallen tun, einen so kompetenten und patriotischen Mitstreiter ins Boot zu holen. Seine Expertise und Erfahrung sind nur schwer zu übertreffen. Was denkt ihr darüber? @UlrichSiegmund @OliverKirchner6 #TeamMaaßen
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Tobias Ulbrich
Tobias Ulbrich@AnwaltUlbrich·
Paukenschlag aus Hamm: Oberlandesgericht kassiert Impf-Urteil – „Verfahrensfehler in einer ganzen Reihe von Punkten" Die Entscheidungsgründe liegen nun heute vor. Das OLG Hamm hat am 21. April 2026 das Urteil des Landgerichts Arnsberg gegen BioNTech vollständig aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen (Az. I-26 U 57/25). Für tausende Impfgeschädigte in Deutschland ist dies ein wichtiges Signal – und der nächste Baustein in einer sich verändernden Rechtsprechung. Immerhin ist das Oberlandesgericht Hamm durch Rechtsverordnung die zentrale Berufungsinstanz für alle Impfschadensfälle und geschätzt werden sie über ca. 250 Verfahren noch zu befinden haben. Was war geschehen? Der Kläger, Jahrgang 1961, hatte sich im Juli 2021 und im März 2022 mit dem BioNTech-Impfstoff Comirnaty impfen lassen. Wenige Monate nach der ersten Impfung diagnostizierten Ärzte bei ihm eine tiefe Beinvenenthrombose, Schwindel, Nervenzucken, Taubheitsgefühle im Gesicht und in den Füßen, Erschöpfungszustände und eine Polyneuropathie. Vor den Impfungen war er gesund, wie er glaubhaft schilderte. Der Kläger forderte vor dem Landgericht Arnsberg ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro, die Feststellung der Einstandspflicht für künftige Schäden und – als zentralen Hebel – Auskunft nach § 84a AMG zu Risiken und Nebenwirkungen des Impfstoffs. Das Landgericht Arnsberg wies die Klage ohne jede Beweisaufnahme ab. Kein Sachverständiger wurde gehört, kein Zeuge vernommen, keine Behandlungsunterlage beigezogen. Der Schadenersatzanspruch sei nicht plausibel, der Auskunftsanspruch sei nicht erforderlich, und die EU-Zulassung sei für die Gerichte bindend („Tatbestandswirkung"). Punkt. Klage abgewiesen. Das OLG Hamm: „So nicht!" Der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat dieses Urteil nun mit deutlichen Worten kassiert und gleich das gesamte erstinstanzliche Verfahren mit aufgehoben. Was die Arnsberger Richter sich geleistet haben, ist nach Auffassung des OLG eine Aneinanderreihung wesentlicher Verfahrensfehler: 1. Falscher Maßstab – die Latte wurde viel zu hoch gehängt Das Landgericht hatte verlangt, der Kläger müsse eine „überwiegende Wahrscheinlichkeit" darlegen, dass die Impfung seine Beschwerden verursacht habe. Genau das ist falsch. Das OLG Hamm stellt klar, dass für den Auskunftsanspruch nach § 84a AMG die Plausibilität genügt. Und Plausibilität bedeutet nach dem aktuellen BGH-Urteil ausdrücklich, dass sogar mehr gegen als für die Impfung als Schadensursache sprechen kann – der Auskunftsanspruch besteht trotzdem. Mit anderen Worten: Das Landgericht Arnsberg hat von einem schwerkranken Laien eine Hürde verlangt, die das Gesetz gar nicht kennt. 2. Überspannte Darlegungslast – „Arzt sollst Du sein, sonst nichts!" Besonders deutlich wird das OLG bei der Darlegungslast. Von einem medizinisch nicht vorgebildeten Geschädigten könne „keine genaue Kenntnis medizinischer Zusammenhänge erwartet und gefordert werden". Er sei nicht verpflichtet, sich zur Prozessführung medizinisches Fachwissen anzueignen. Auch das ausführliche Vorlegen sämtlicher Behandlungsunterlagen sei nicht Voraussetzung – schon gar nicht im Auskunftsverfahren, das den Geschädigten ja erst in die Lage versetzen soll, seinen Schadensersatzanspruch durchsetzen zu können. Genau das hatte das LG Arnsberg vom Kläger aber im Ergebnis verlangt: medizinische Fachgutachten, lückenlose Krankenakten, der Ausschluss aller möglichen Alternativursachen. Eine Unmöglichkeitsanforderung. 3. Keine Beweisaufnahme – unzulässige Beweisantizipation Der Kläger hatte ein Sachverständigengutachten beantragt. Er hatte Zeugen benannt. Das Landgericht hat nichts davon erhoben. Stattdessen hat es die angebotenen Beweise gewissermaßen „im Kopf vorab gewürdigt" – eine sogenannte unzulässige Beweisantizipation, mit der laut Bundesgerichtshof das Recht auf rechtliches Gehör verletzt wird. Das OLG Hamm formuliert das spitz, dass das Landgericht einen vermeintlichen „zeitlichen Verzug" zwischen Impfung und Beschwerden festgestellt und orthopädische Vorerkrankungen als Alternativursache angenommen hat, ohne jede sachverständige Beratung. Woher der Richter sein medizinisches Wissen genommen hat, lässt das Urteil offen. Das OLG bringt es auf den Punkt, dass auch eine vier Monate nach der ersten Impfung diagnostizierte tiefe Beinvenenthrombose bei zwei Wochen vorher beklagtem Schwindel als zeitlich „nicht mehr zusammenhängend" zu bewerten – das gehe ohne Sachverstand schlicht nicht. 4. Die persönliche Anhörung – einfach ignoriert Das Landgericht hatte den Kläger zwar persönlich angehört, sich mit dessen Schilderungen aber gar nicht inhaltlich auseinandergesetzt. Auch das ist eine Gehörsverletzung. 5. Die Mär von der „Tatbestandswirkung" der Zulassung Die Arnsberger Richter hatten gemeint, die Zulassung der EU-Kommission stehe einer Haftung quasi entgegen. Das OLG Hamm stellt – im Einklang mit dem BGH – klar, dass eine solche „Tatbestandswirkung" der Zulassung im Auskunftsverfahren nicht zukommt. Das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis muss vielmehr im Streitfall durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden. Die historische Wende war das Urteil des BGH vom 9. März 2026 Was das OLG Hamm hier umsetzt, ist die Linie, die der Bundesgerichtshof in seinem Grundsatzurteil vom 09.03.2026 (VI ZR 335/24) vorgegeben hat. Dieses Urteil war für die Impfgeschädigten ein Befreiungsschlag. Die Karlsruher Richter haben drei zentrale Botschaften gesendet: Erstens: Plausibilität reicht für den Auskunftsanspruch. Sie kann sogar vorliegen, wenn mehr gegen als für das Arzneimittel als Schadensursache spricht. Zweitens: Der Auskunftsanspruch ist umfassend. Er beschränkt sich nicht auf Wirkungen, die zum individuellen Krankheitsbild des Geschädigten passen. Er erfasst sämtliche Erkenntnisse, die für die Nutzen-Risiko-Bewertung von Bedeutung sein können. Drittens: Für die Bewertung schädlicher Wirkungen ist auf den aktuellen Stand der Wissenschaft zum Zeitpunkt der letzten Verhandlung abzustellen – nicht auf das Wissen zum Zulassungszeitpunkt. Damit hat der BGH eine jahrelange Verteidigungsstrategie der pharmazeutischen Industrie zerschlagen, die darauf zielte, Klagen mit dem Verweis auf die Zulassungsentscheidung und überzogene Beweisanforderungen oder eine überzogene Darlegungslast schon im Keim zu ersticken. Das LG Aurich erhält nun die Aufgabe, dieses Urteil in die praktische Umsetzung zu bringen. Nur eine Woche nach dem BGH-Urteil zog das Landgericht Aurich mit seinem Teilurteil vom 16. März 2026 (5 O 1106/24) die Konsequenzen. Die Auricher Richter sprachen einer Klägerin, die nach den BioNTech-Impfungen im Juli und August 2021 an Autoimmunerkrankung, Durchblutungsstörungen, Herzrhythmusstörungen, POTS, ME/CFS und einer Reihe weiterer Beschwerden litt, den Auskunftsanspruch nach § 84a AMG durch Teilurteil zu. Das Aurich-Urteil ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert: Es wendet konsequent die BGH-Grundsätze an: Plausibilität als Maßstab, kein Erfordernis überwiegender Wahrscheinlichkeit. Es entscheidet vorab durch Teilurteil, ohne den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten. Damit wird das gesetzgeberische Ziel der prozessualen Chancengleichheit ernstgenommen. Es weist die Argumentation von BioNTech – die Zulassung indiziere ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis und schließe die Haftung aus – als Zirkelschluss zurück: Das Nutzen-Risiko-Verhältnis sei eine Frage, die nur durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden könne – und das dürfe nicht im Auskunftsverfahren vorweggenommen werden. Das OLG Hamm hat diese Linie nun für die Berufungsinstanz bestätigt und das Argument des „Zirkelschlusses" wortgleich übernommen. Was bedeutet das für Impfgeschädigte? Drei Urteile in nur sechs Wochen – BGH, LG Aurich, OLG Hamm – ergeben ein klares Bild: Die jahrelange Strategie, Impfschadensklagen mit überspitzten Darlegungs- und Beweisanforderungen vor der Tür der Tatsacheninstanzen abzuwimmeln, funktioniert nicht mehr. Die Pharmakonzerne können sich nicht länger hinter der EU-Zulassung verschanzen. Sie müssen Auskunft erteilen – und zwar umfassend: Zu Wirkungen, Nebenwirkungen und Verdachtsfällen, zu allen Erkenntnissen, die für die Bewertung schädlicher Wirkungen relevant sind, nicht beschränkt auf das individuelle Krankheitsbild des Klägers, und mit eidesstattlicher Versicherung der Vollständigkeit. Für Impfgeschädigte heißt das konkret: Wer bisher mit dem Argument abgewiesen wurde, er habe seine Beschwerden „nicht überwiegend wahrscheinlich" auf die Impfung zurückgeführt, hat gute Argumente, in die nächste Instanz zu gehen – oder, sofern ein Urteil noch nicht rechtskräftig ist, mit der Berufung anzugreifen. Wer bisher gezögert hat, eine Klage einzureichen, dem stehen die Türen jetzt deutlich weiter offen, allerdings wegen wahrscheinlicher Verjährung nicht mehr gegen den Hersteller selbst. Ein Wort an die Skeptiker Es wird bereits versucht, das BGH-Urteil kleinzureden – auch von BioNTech in dem hier besprochenen Verfahren. Die Beklagte versuchte vor dem OLG Hamm, das Karlsruher Urteil als „stark einzelfallbezogene Entscheidung" darzustellen, die nicht ohne Weiteres auf andere Fälle übertragbar sei. Das OLG Hamm hat dem eine klare Absage erteilt. Die vom BGH aufgestellten Grundsätze gelten, und sie gelten auch hier. Das ist die Bedeutung höchstrichterlicher Rechtsprechung – sie schafft verbindliche Leitlinien für alle Instanzgerichte. Und genau diese Leitlinien beginnen jetzt zu wirken. Das Landgericht Aurich hat es vorgemacht, das OLG Hamm folgt, weitere Gerichte werden nachziehen müssen. Soweit andere Oberlandesgerichte nun anders entschieden gibt es wieder eine dievergierende Rechtsprechung mit der die Revision zum BGH zuzulassen ist. Mein Fazit Was wir gerade erleben, ist eine Zeitenwende in der Impfschadensrechtsprechung. Die Hürden, die in den ersten Jahren nach Beginn der Klagewellen oft unüberwindbar schienen, werden gerade Stück für Stück geschleift – nicht durch politische Aktivisten, sondern durch nüchterne juristische Arbeit höchster Gerichte. Wer Recht hat, soll Recht bekommen. Und wer als pharmazeutischer Unternehmer ein Produkt vertreibt, dessen mögliche Schäden noch immer nicht vollständig aufgeklärt sind, der muss sich Fragen gefallen lassen – substantiierte, präzise, umfassende Fragen. Und er muss sie beantworten. Das ist keine Frage des Glaubens. Das ist die Forderung des Gesetzes. Und die Gerichte beginnen, sie endlich durchzusetzen.
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Kay Klapproth
Kay Klapproth@KlapprothKay·
mRNA-LNPs landen in der Leber, schwächen die Anti-Tumor-Immunität und führen dazu, dass Gewebezellen vom Immunsystem angegriffen werden. Konnte ja keiner ahnen. Jetzt wollen Wissenschaftler mRNA-Impfstoffe optimieren, um Probleme zu entschärfen, die es offiziell niemals gab. nature.com/articles/s4158…
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Ulrich Vosgerau
Ulrich Vosgerau@UlrichVosgerau·
Unglaubliche, schockierende Neuigkeiten bei "NiUS Live am Abend"! (ab 43:00 – Ich konnte nicht dabei sein, bin nicht in Berlin). Um das wohl wichtigste deutsche Nationaldenkmal, das Hermannsdenkmal bei Porta Westfalica (Ostwestfalen), sollen offenbar sechs Windräder von 250m Höhe gebaut werden. (Das Denkmal selbst ist kurz über 50m hoch). Das Denkmal steht wie kaum ein anderes unserer wichtigen nationalen Bauten für den natürlichen Freiheitssinn unseres deutschen Volkes steht, für unseren jahrhundertelangen Kampf "für Recht und Freiheit" unter schwierigsten Bedingungen im geographischen Schwerpunkt Europas. Ich habe einen persönlichen Bezug zu dieser Gegend: meine Großeltern, Vertriebene aus Hinterpommern, hatten ihren letzten Nebenerwerbshof bei Minden/Westfalen; und bis heute feiere ich meinen Geburtstag im Familienkreis in einem Traditionsgasthaus im Wiehengebirge. Es ist bis heute zumindest ungeklärt, ob Windräder überhaupt technisch irgendeinen Sinn haben können: denn dafür müßten sie während ihrer Gesamtbetriebsdauer mehr Energie erzeugen, als zuvor in ihre Produktion und ihre Aufstellung gesteckt worden ist. Ob dies der Fall ist, ist zumindest strittig und unsicher. Sicher ist jedoch, daß man für jedes Windrad immer ein "Backup" etwa in Gestalt eines Gastkraftwerks benötigt. D.h., man könnte die Windräder eigentlich auch weglassen! Sie sind offenbar eher dafür da, als gewaltige "Geßlerhüte" den Sieg der Grünen über das deutsche Volk zu kommunizieren. Und: absolut sicher ist, daß es bei marktwirtschaftlicher Stromerzeugung nicht ein einziges Windrad in Deutschland geben würde, da kein Windrad jemals ökonomisch gegen ein Kraftwerk konkurrenzfähig wäre! Alle Windradbetreiber leben einzig und ausschließlich von Subventionen. Wollten sie vom Markt und von der Nachfrage leben, müßten sie Atomkraftwerke bauen. (Das ist aber verboten). Verantwortlich für diese nationale Gesamtsauerei ist – neben den Politikern, die die Gesetzeslage verantworten – offenbar Stephan Prinz zur Lippe, Waldbesitzer und nebenher FDP-Politiker. (1) Die Windräder um das Hermannsdenkmal müssen verhindert werden. Das ist bereits symbolpolitisch von höchster nationaler Bedeutung. Der FDP-Prinz, der nun Jahr für Jahr Subventionen einstreichen will, will sich von unserem Geld dafür bezahlen lassen, daß er unser Nationaldenkmal beschädigt! Aber müssen wir das mitmachen? (2) Sollten die Windräder tatsächlich aufgerichtet werden, müssen sie nach der Wiederherstellung von Recht und Freiheit dann eben restlos und rückstandslos entfernt werden, einschließlich der riesigen Betonsockel, auf denen sie errichtet werden. Windräder sind die größte Umweltkatastrophe der Gegenwart! Möglicherweise müssen dann gesetzliche Grundlagen dafür geschaffen werden, die Privatvermögen der Subventions-Haie mit heranzuziehen, um die gewaltigen Umweltschäden, die sie verantwortet haben, auch wieder zu beseitigen. nius.de/episodes/regie…
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Wolfgang Wodarg
Wolfgang Wodarg@wodarg·
#Hanta: von Mensch zu Mensch? Weshalb zitiert das RKI die "Superspreader"-Studie des US Militärs von 2020 und nicht deren viel sorgfältigere Bewertung der PAHO Wissenschaftler von September 2021: „Die vorliegende Evidenz unterstützt keine Mensch-zu-Mensch Übertragung“?
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Stefan Homburg
Stefan Homburg@SHomburg·
Geheimdienstchefin @TulsiGabbard lässt 120 US-Biolabore untersuchen, davon allein 40 in der Ukraine. Victoria Nuland befürchtet, Russland könne diese erobern. Anthony Fauci leugnete die Existenz der GoF-Labore und den Laborursprung des Coronavirus. nypost.com/2026/05/11/us-…
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Stefan Homburg
Stefan Homburg@SHomburg·
Abschweifungen, Erinnerungslücken und unerwartete Lügen: Merkels rechte Hand Helge Braun und RKI-Präsident Lars Schaade zogen in dieser dramatischen Sitzung alle Register. Ob es geholfen hat, müssen Sie entscheiden. youtube.com/watch?v=JicoVH…
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Stefan Homburg
Stefan Homburg@SHomburg·
Es braucht Mut und Souveränität, als Geimpfter öffentlich zuzugeben, dass man hereingelegt wurde. @RolandTichy hat beides. Chapeau! Sein Ärger dürfte noch wachsen, wenn es @BBarucker gelingt, die Geheimdaten über Impfschäden herausklagen. Hintergrund: Als jeder sah, dass sich Geimpfte mindestens ebenso oft infizieren wie Ungeimpfte, ließen die Vakzinisten die Legende des „Infektionsschutzes” fallen und ersetzten sie durch angeblichen Fremdschutz: „Schützen Sie sich und andere!” Nachdem Spahn in der Enquetekommission auch den Fremdschutz abgeräumt hat, der übrigens juristische Grundlage für alle Formen des Impfzwangs war, treten Impfschäden und Impftote in den Fokus. @rki_de und @pei_germany tun alles, diese Daten zu verschleiern, obwohl sie laut Gesetz die Bevölkerung schützen sollen. SafeApp- und KV-Daten werden mit immer neuen Ausflüchen zurückgehalten.
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