
1/3 2013 habe ich per parlamentarischer Anfrage die steuerliche Einordnung von Bitcoin geklärt: privates Veräußerungsgeschäft, steuerfrei nach einem Jahr Haltefrist (§23 EStG). 13 Jahre geltendes Recht. Jetzt will die Bundesregierung es kassieren. Gegen diesen Vertrauensbruch wehre ich mich. Doch es ist noch nichts entschieden. Die nächsten Wochen sind entscheidend. 🧵












