
LG Hannover verwirft Berufung im "Lappen"-Prozess und hält "Lappen" für eine Formalbeleidigung HAINTZmedia auf YouTube: youtube.com/watch?v=OLlX4G… Landgericht Hannover verwirft Berufung im "Lappen"-Prozess und führt aus, dass es sich bei "Lappen" um eine Formalbeleidigung handelt, die immer, also in jedem Kontext, strafbar ist. Selbst die Staatsanwaltschaft äußerte Zweifel an einem wirksam gestellten Strafantrag durch Dahmen (vertreten durch seinen Anwalt), aber das Gericht sieht hier kein Problem und lehnt den Beweisantrag der Verteidigung und den Antrag auf Einstellung des Verfahrens ab. Wir werden Revision gegen das Urteil einlegen. Bitte unterstützt die strafrechtliche Verteidigung und den zivilrechtlichen Gegenangriff von Herrn Kindl: Sparkasse Ulm DE94630500000021360781 (Fremdgeldkonto Haintz legal) Betreff: Lappen (495–25) oder per PayPal. Den Link findet ihr im ersten Kommentar.

























