
Martin Gössner
4.4K posts

Martin Gössner
@dernettevon
Realist und weltoffen. Ich traue mich zu sagen, wenn ich etwas nicht beurteilen kann.





Liebe Touristen, Dear Tourists of Munich: Ein Zierbrunnen wie der weltbekannte Fischbrunnen am Marienplatz in München funktioniert analog einer Umwälzanlage, die dasselbe Wasser immer wieder im Kreis pumpt. Eine Pumpe saugt daher das Wasser aus einem einmalig befüllten Becken an, befördert es nach oben und lässt es in Form von kleinen Fontänen immer wieder gemäß einem unendlichen Kreislauf zirkulieren. Die grünen Ideologen aus dem Münchner Rathaus und der Söder-CSU hingegen haben ihn zubrettern lassen, um dem hinters Licht geführten Bürger verlogenerweise zu suggerieren, das Wasser würde dem Grund- oder Trinkwasser entnommen werden. Diese Speicher aus dem Loisach und Mangfalltal sind aber randvoll, wie selbst die Münchner Stadtwerke verlautbaren lassen. Somit soll eine politisch frei erfundene Dürre - wir haben nun mal einen normalen Sommer - der grünen und lobbyistisch begründeten Klima Verbotspolitik (alle Parteien machen da fleissig mit) sowie einer monetär lukrativen Wassersteuer Vorschub leisten. Es geht also um die repressive Beschneidung persönlicher Freiheit und finanzielle Ausbeutung der Bürger. #München #Brunnen #Maskendeals #Merz #Doppelmoral #Wassersteuer


Pressemitteilung Münchner Gartenbesitzer klagt gegen Wasserverbot der Landeshauptstadt Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München – „Symbolpolitik auf Kosten der Bürger“ München, 16. Juli 2026 – Der Münchner Cyber-Unternehmer und Gartenbesitzer Dr. Christoph von Gamm hat heute beim Bayerischen Verwaltungsgericht München Klage gegen die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt München vom 14. Juli 2026 eingereicht. Mit der Verfügung hatte die Stadt weitreichende Bewässerungsverbote für private Gärten erlassen. Der Kläger wendet sich insbesondere gegen die Verbote zur Bewässerung seines Hausgartens und einer hochwertigen Rasenfläche in den Tagesstunden sowie gegen das generelle Verbot der Rasenbewässerung. „Die Stadt macht private Gartenbesitzer zum Sündenbock, statt die eigentlichen Probleme anzugehen“, kritisiert Rechtsanwalt Peter Weber von der Kanzlei familum, der den Kläger vertritt. „Nach eigenen Angaben der Landeshauptstadt München beträgt der Wasserverlust durch Leckagen im Versorgungsnetz rund 10 Prozent – realistisch eher 15 Prozent. Das ist ein Vielfaches dessen, was private Gärten insgesamt verbrauchen. Statt dieses technische Einsparpotenzial zu nutzen, werden ausgerechnet kleine private Nutzer mit Bußgeldandrohung belegt, während große Verbraucher wie Gärtnereien und Sportanlagen ausdrücklich ausgenommen bleiben.“ Der Kläger argumentiert, dass die Allgemeinverfügung bereits an der fehlenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage scheitert. Die Gewässeraufsicht sei nicht befugt, den Gebrauch von bereits aufbereitetem und geliefertem Trinkwasser gegenüber Endkunden hoheitlich zu beschränken und mit Bußgeldern zu bewehren. Die vertragliche Sparanordnung der Stadtwerke München sei bereits ausreichend. Darüber hinaus sei die Verfügung unverhältnismäßig und verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz. „Die Stadt betreibt hier Symbolpolitik auf Kosten derjenigen Bürger, die sich aktiv für mehr Grün in der Stadt einsetzen“, so Weber weiter. „Private Gärten leisten einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität und zum Stadtklima – und werden nun als erstes sanktioniert, während größere Verbraucher geschont werden und das eigentliche Problem, ein stabiles Versorgungsnetz aufrechtzuerhalten, seit Jahren vernachlässigt wird.“ Der Kläger beantragt die Aufhebung der relevanten Verbote der Allgemeinverfügung. Für den Fall, dass die Verfügung wie vorgesehen am 1. August 2026 ausläuft, wird die Klage auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage umgestellt, um die Rechtswidrigkeit der Maßnahme gerichtlich klären zu lassen. Pressekontakt: Rechtsanwalt Peter Weber Kanzlei familum Schleißheimer Straße 373 80935 München Tel.: +49 (0)89 2152 7072 E-Mail: info@familum.de Web: familum.de

















Künftig darf der deutsche Inlandsgeheimdienst in die Privatsphäre eingreifen, in dem er Informationen beschafft, sie verändert, sie verfälscht. Er darf damit jeder politischen Partei und jedem Bürger gefälschte Informationen unterschieben, die er dann zum Anlass nimmt, gegen sie oder ihn vorzugehen. Das ist das neue Gesetzesvorhaben von Merz/Klingbeil/Dobrindt. Wir alle werden nicht nur ausspioniert - sondern können jederzeit zu Verbrechern manipuliert werden. tichyseinblick.de/daili-es-senti…















