Bernd Grzeszick

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@grzeszick

Katılım Nisan 2021
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Bernd Grzeszick
Bernd Grzeszick@grzeszick·
Rechtzeitig zum Semesterstart ist die erheblich überarbeitete Neuauflage erschienen. Ich hoffe, dass damit vielen Interessierten der Zugang zu diesem unübersichtlichen Rechtsgebiet erleichtert wird. #Staatshaftung#Staatsrecht
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Bernd Grzeszick
Bernd Grzeszick@grzeszick·
@GretLauken Ja, es gibt immer wieder Exsmensklausuren mit staatshaftungsrechtlichen Fragen, entweder als Einstiegsfrage oder als Ergänzungsfrage.
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Bernd Grzeszick
Bernd Grzeszick@grzeszick·
VerfGH NRW: Erfolgloser Eilantrag im Zusammenhang mit der Änderung der Schuldenbremse im Grundgesetz #Schuldenbremse
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Bernd Grzeszick
Bernd Grzeszick@grzeszick·
@hirngewinde Danke für den Hinweis, hatte ich schon gelesen. Aus meiner Sicht aber an Argumenten und Ergebnissen wenig Neues, in der Sache wohl das jetzige Modell konsequent zu Ende gedacht.
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Bernd Grzeszick
Bernd Grzeszick@grzeszick·
@hirngewinde Sicher gibt es andere wichtige Dinge. Aber es waere auch gut, ein buergernahes Wahlrecht zu haben. Zu den Optionen und deren Auswirkungen s. Stellungnahmen gestern
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Bernd Grzeszick
Bernd Grzeszick@grzeszick·
@hirngewinde Auftrag von Firmen verstehe ich so nicht. Und viele Wahlkreis Bewerber sind auch jenseits von Wahlen gut kontaktierbar. Da haben wir wohl sehr unterschiedliche Perspektiven...
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Bernd Grzeszick
Bernd Grzeszick@grzeszick·
@hirngewinde Und beim Grabenwahlrecht bitte bedenken, dass die Aufteilung nicht 299 zu 299 sein muss, sonder auch 280 zu 350, dann sehen die Zahlen schon ganz anders aus.
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Bernd Grzeszick
Bernd Grzeszick@grzeszick·
@hirngewinde Und wie waere es mit einer modifizierten Fassung des BWahlG 2020? Das wäre doch auf jeden Fall eine gute Alternative...
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Bernd Grzeszick
Bernd Grzeszick@grzeszick·
Im nächsten Heft der NVwZ werde ich das BVerfG-Urteil zum reformierten Wahlsystem analysieren #Wahlrecht #BVerfG
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Bernd Grzeszick
Bernd Grzeszick@grzeszick·
@FabianMichl @mq86mq Das Meiden der Begriffe beruht darauf, dass die damit verbundenen Überlegungen inhaltlich nicht angestellt werden, obwohl nach früherer Rspr. wohl einschlägig. Das ist damit in der Sache eine klare Abkehr von der früheren Linie.
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Bernd Grzeszick
Bernd Grzeszick@grzeszick·
@FabianMichl @mq86mq Na ja, das so zu sehen und nicht verfassungsrechtlich weiter zu qualifizieren, ist ja die neue Linie des Urteils vom 30.7., s. Beitrag zuvor.
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Bernd Grzeszick
Bernd Grzeszick@grzeszick·
@FabianMichl @mq86mq Wie Sie sicher gesehen haben, hat das BVerfG im Urteil vom 30.7. in den tragenden Teilen bewusst weder mit "System" noch mit "Grundentscheidung" gearbeitet, wurde auch bereits im verfassungsblog angemerkt. Andernfalls wäre das Ergebnis nur schwer zu erreichen gewesen.
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Bernd Grzeszick
Bernd Grzeszick@grzeszick·
@FabianMichl @mq86mq Damit bleibt das Problem, aus einer einfachgesetzlichen Formulierung verfassungsrechtliche Grenzen abzuleiten. Zudem, s.o., bleibt noch die Frage nach einer Unterscheidung von Formulierung und Inhalt.
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