
Klaus Eckerstorfer
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Schön, dass die grenzenlose Ahnungslosigkeit mal dokumentiert wurde: Das Paar mit 100:0 zahlt exakt die gleiche ESt wie das Paar mit 50:50. Genau das ist Sinn und Zweck des Splittingtarifs: 100:0, 90:10, 80:20, 70:30, 60:40 oder 50:50? Egal! Alle zahlen die gleiche ESt, denn sie alle haben ein Einkommen von 100. Jedes Paar ist frei sein Leben zu gestalten, wie es für sie passt! Ohne steuerliche Nachteile.



#Ehegattensplitting Mythen Teil 56.091 Das Thema kommt regelmäßig wieder, wenn irgendwer nach einer möglichen Steuererhöhung sucht (diese läge bei ca. 10 Mrd. €). Anbei ein paar Fakten bzw. Irrtümer zusammengestellt: 1⃣ Der Splittingtarif (§32a EStG) sorgt dafür, dass Ehepartner, die aufgrund der Ehe gesetzlich füreinander einstehen müssen (und damit den Staat entlasten), nicht durch die Progression des ESt-Tarifs benachteiligt werden. So zahlen Paare die gleiche ESt, egal wie sich das Einkommen auf beide verteilt. Egal ob 20/80, 30/70, 40/60 oder 50/50, die Steuer ist in Summe immer, als würden sie beide das gleiche Einkommen haben (50/50).









Sehr geehrte Frau Bundesminister (aD) @lgewessler , sehr geehrte Frau Abgeordnete @LenaSchilling1 (nicht aD; leider, wie viele hier auf X meinen, was natürlich inakzeptabel ist) gestatten Sie eine Anmerkung in (wie ich hoffe) einfacher Sprache, damit sie auch verständlich ist: Ihrer beider Einlassungen zum Thema „Tax the Rich“ sind etwas, wie soll ich sagen, schlicht und daher nicht valide. Verschlimmert wird das noch dadurch, dass sie ihre Steuerideen für die „Superreichen“ auf eine Liste (offensichtlich des Wirtschaftsmagazins trend) stützen, die ebenfalls nicht valide ist. Die vor allem Personen enthält, die nicht in Österreich leben und daher nicht in Österreich steuerpflichtig sind. Etwa Herr Sohmen (Hongkong) oder Herr Geiger (Genf). Zusätzlich, da empfehle ich ihnen an, sich vor ihren nächsten Wortmeldungen zu diesem Thema von (möglichst unabhängigen) kompetenten Fachleuten beraten zu lassen (also nicht von Politikern-Sekretären), sind die restlichen Vermögen (Exkurs: bitte nicht Vermögen mit Einkommen verwechseln) soweit ich das überblicke im Besitz von intransparenten Stiftungen (siehe Erklärung für Politiker Teil 2). Erklärung für Politiker Teil 1: Vermögen, das gestiftet wurde besitzt der Stifter nicht mehr, auch wenn die Stiftung seinen Namen trägt. Einfach ausgedrückt: geht er (sie) stiften, ist die Marie, der Zaster, sind die Unternehmen und Unternehmensanteile weg, futsch. Wo ist dieses Vermögen dann? Es ist in der Siftung und daher eigentümerloses Vermögen, das von einem Siftungsvorstand verwaltet wird (gemäß dem Stiftungszweck etc.). Hier kommt jetzt die intransparente Stiftung ins Spiel. Erklärung für Politiker Teil 2: eine intransparente Stiftung ist eine, in der der Stiftungsvorstand unabhängig, selbstständig und in eigener Verantwortung agiert. Ausschließlich! Der Stifter kann und darf ihm keine Anweisungen geben, wie er zu handeln hätte. Tut er es dennoch, muss der Vorstand es nicht beachten. Verlangt der Stifter Handlungen die geeignet sind das Stiftungsvermögen zu schädigen, darf der Vorstand dem Wunsch nicht nachkommen, da er sich sonst strafbar macht und zusätzlich erhebliche Haftungsrisken eingeht. Erklärung für Politiker Teil 3: Stirbt der Stifter, tritt (Teil 1und Teil2) KEIN Erbfall ein. Die Einnahmen daraus kann man sich daher höchstens mit schwarzer Tinte auf das nächste Opernballkleid schreiben. Mit einem Tränen-Smiley😥 Erklärung für Politiker Teil 4: kommen wir damit zur Vermögenssteuer. Abgesehen davon, dass lebende Unternehmen, die in Stiftungsbesitz sind selbstverständlich Steuern bezahlen, dass Ausschüttungen selbstverständlich besteuert werden und natürlich auch das Einbringen in die Stiftung besteuert wird, haben wir gelernt, dass der Stifter dem Vorstand keine Anweisungen geben darf, Teile des Stiftungsvermögens zu verkaufen um irgendwelche Steuern zu bezahlen, bloß weil die Stiftung seinen Namen trägt (siehe: Schädigung des Stiftungsvermögens). Tut er es dennoch, DARF der Stiftungsvorstand (schon aus Eigeninteresse; siehe Teil 2) dieser Anordnung nicht nachkommen. Erst recht unmöglich werden ihre nicht ganz zu Ende gedachten Ideen, wenn sich solche Stiftungskonstruktionen nicht in Österreich oder nicht einmal in der EU befinden. Die Einnahmen daraus kann man sich daher auch aufs Opernballkleid schreiben. Vielleicht mit einem zweiten Tränen-Smiley😥😥 Ich hoffe, Ihnen, sehr geehrte Damen,hilfreich gewesen zu sein und bin schon neugierig auf den nächsten Opernball.








Never before have we seen a better example of Stockholn Syndrome. Take 20 from someone and give them back 12 and you become their hero.



























