U.M. OSINT@ungemeve
ℹ️ Cluster Munition: Einschlag in Jerusalem
Gestern schlug ein Interceptor, also Teile einer Abfangrakete (oder der Rakete selber) in der Jerusalemer Altstadt ein. In Sichtweite zum Felsendom.
Im Video sieht man die Wucht, auch ohne dass eine Detonation erfolgt.
Es wurde übrigens niemand verletzt.
▶️ Cluster Munition ist nicht verboten.
Tatsächlich wird sie im Kriegsvölkerrecht nicht einmal erwähnt. Es gibt inzwischen lediglich eine Konvention, die einige Staaten freiwillig unterzeichnet haben. Auch Deutschland.
🔴 Was verboten ist, ist der unterschiedslose Angriff auf legitime Ziele und illegitime Ziele. Also Zivilisten oder zivile Infrastruktur.
▶️ Das bedeutet, dass Cluster Munition, die mit einem kleinen Streu-Radius auf militärische Ziele gefeuert wird, absolut legal ist. Dafür ist sie gemacht und macht auch militärisch Sinn. Beispielsweise zur Zerstörung von Startbahnen oder Stellungen von Flugabwehr-Systemen, die aus mehreren Komponenten bestehen.
🔴 Die iranischen ballistischen Raketen mit Cluster oder Streu-Munition öffnen sich jedoch in großer Höhe. Sie haben also eine große Streuung. Und dadurch ist es unmöglich, zwischen zivilen und militärischen Zielen zu unterscheiden.
Das entspricht der Definition von Staatsterrorismus. Einen militärischen Zweck hat das nicht. Jede einzelne Rakete dürfte daher der Definition von Kriegsverbrechen entsprechen.
Der Iran macht das sehr sicher, weil er militärische Ziele in Israel nur schwer erreichen kann.
Und das schafft wiederum die absurde Situation, dass immer wieder auch Cluster ("Bomblets") oder Interceptor im palästinensischen Autonomiegebiet einschlagen.
Erst vorgestern ist ein solcher Flugkörper, vermutlich die Streu-Munition selber, in einen Beauty Salon südwestlich von Hebron eingeschlagen und hat drei oder vier Palästinenserinnen getötet und sechs weitere zum Teil schwer verletzt.