
Als Strafverteidiger von Gil Ofarim möchte ich mich zu den vielfältigen Reaktionen auf seine Teilnahme am Dschungelcamp 2026 äußern.
Es ist verständlich und legitim, dass ein solches Comeback bei vielen Menschen starke Emotionen weckt. Kritik, Enttäuschung und Debatten sind Teil einer offenen Gesellschaft.
Dennoch appelliere ich in der Auseinandersetzung Maß zu halten und sich der rechtlichen Grenzen bewusst zu sein. Manche Beiträge verbreiten unwahre Tatsachenbehauptungen, die strafrechtliche Konsequenzen haben können.
In diesem Zusammenhang zwei Punkte:
1. Es ist richtig, dass die Verfahrensbeteiligten sich seinerzeit auf eine Verpflichtung zum Schweigen verständigt haben.
2. Die aktuelle Dynamik ist an Bigotterie kaum zu überbieten: Menschen, die sich über vermeintliche Unwahrheiten empören, verbreiten im selben Atemzug ungeprüfte Behauptungen und strafbare Beleidigungen. Man kann nicht die Einhaltung von Werten fordern, während man sie selbst mit Füßen tritt. Wer Gil Ofarim Verleumdung vorwirft und ihn dabei selbst verleumdet, führt keinen Diskurs – er betreibt Selbstjustiz und begeht damit genau jene Grenzüberschreitungen, die man bei anderen so lautstark anprangert.



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