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ThomasPilz 🇩🇪
@ThomasPilz
Michel mach's Maul auf! Du hast ja schließlich für den ganzen Bums hier bezahlt.





Der frühere Staatssekretär Patrick Graichen hat Wirtschaftsministerin Katherina Reiche auf einer Online-Konferenz mit markigen Worten angegriffen und zum Widerstand gegen ihre Energiepolitik aufgerufen. Er wirft ihr vor, den Ausbau erneuerbarer Energien zu blockieren. apollo-news.net/boxhandschuhe-…

Die @berlinerzeitung berichtet über unsere Warnung vor einer neuen Correctiv-Lüge. Es zeichnet sich ab, in welche Richtung die Litigation-PR von #Correctiv nach deren katastrophaler Niederlage vor dem Berliner Landgericht geht: Die beim Lügen ertappten Verlierer flüchten sich unter anderem in Richterschelte und scheuen sich nicht einmal, die Nazikeule nun sogar gegen die Richter zu schwenken. Zur Begründung werden abermals Lügen und Verdrehungen aufgetischt. berliner-zeitung.de/article/neue-l…


Stromspeicher Energieminister Aiwanger nimmt neuen Batteriegroßspeicher in Altheim in Betrieb Aiwanger: "Wenn mehr Strom erzeugt als gerade benötigt wird, darf dieser Überschuss nicht verloren gehen. Dafür brauchen wir Großspeicher" ALTHEIM / LK. LANDSHUT Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger hat heute den Batteriegroßspeicher der ÜZW Energie AG in Altheim offiziell in Betrieb genommen. Mit einer Leistung von 4 Megawatt (MW) und einer Speicherkapazität von 8 Megawattstunden (MWh) wird die Anlage künftig einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des regionalen Stromnetzes leisten. "Der Ausbau von Großspeichern wie hier in Altheim ist sehr wichtig, weil sie Stromerzeugung und Verbrauch kurzfristig ausgleichen", betonte der Minister. "Wenn mehr Strom erzeugt als gerade benötigt wird, darf dieser Überschuss nicht verloren gehen. Große Batteriespeicher sind deshalb entscheidend, um ihn aufzunehmen und später wieder nutzbar zu machen. Gleichzeitig entlasten sie die Stromnetze und können langfristig auch dazu beitragen, die Strompreise zu stabilisieren oder zu senken.“ Mit dem fortschreitenden Ausbau von erneuerbaren Energien wie Wind- und Solarstrom steigt die Bedeutung von Energiespeichern deutlich an. Sie ermöglichen es, Stromüberschüsse zwischenzuspeichern und bei Bedarf wieder ins Netz einzuspeisen. Dadurch können Netzengpässe reduziert und die Versorgungssicherheit erhöht werden. Aiwanger erklärte: „Wenn man sich Bayern heute anschaut, sieht man, dass wir bei den Speichern schon gut unterwegs sind. Der Großteil der Kapazitäten steckt aktuell in Heimspeichern, während große Batteriespeicher und auch Pumpspeicher noch deutlich weniger Anteil haben. Genau deshalb müssen wir insbesondere die Großspeicher noch stärker ausbauen, denn letztlich braucht es alle drei Speicherarten für ein flexibles und verlässliches Energiesystem. Mit unserer Bayerischen Speicherstrategie aus dem Jahr 2024 haben wir deshalb festgelegt, wie wir alle Speicherarten weiterentwickeln.“ Bayern ist im Bereich der Batteriespeicher bereits heute bundesweit führend. Insgesamt stehen im Freistaat rund 3,4 Gigawatt (GW) an Speicherkapazität sowie ein Speichervermögen von etwa 5,6 Gigawattstunden (GWh) zur Verfügung. Das Batteriegroßspeicher-Projekt wurde von der ÜZW Energie AG umgesetzt. Als Lieferant fungiert die BayWa r.e., während die Batteriesysteme vom Hersteller Huawei stammen. Die Gesamtinvestition beläuft sich auf rund 2,9 Millionen Euro.

Jacinda Ardern nennt Meinungsfreiheit eine „Waffe“ Die ehemalige Premierministerin von Neuseeland sagt: Freie Rede kann wie eine Waffe im Krieg wirken. Die Konsequenz? Zensur sei notwendig… um Meinungsfreiheit zu schützen. Also bestimmt jemand, was gesagt werden darf – damit du „frei“ bist? Wer zieht diese Grenze? Und wer kontrolliert die, die entscheiden? 📎 Quelle: x.com/redpillb0t/sta… #Meinungsfreiheit #Zensur #Freiheit

Warnung an die Presse! Correctiv arbeitet an neuer Lügengeschichte: Kaum ist Correctiv die Lügengeschichte zum Potsdam-Treffen durch das Landgericht Berlin verboten worden, schon arbeiten die Aktivisten eifrig an der nächsten Lügengeschichte. Die aktuelle Anfrage Correctivs klingt nach einem Anlauf zu erneuter Desinformation: #Correctiv ist durch mehrere gerichtliche Entscheidungen, zuletzt des Landgerichts Berlin, unter Druck geraten, da die Kernaussagen der „Berichterstattung“ zum Potsdam-Treffen zu angeblichen Ausweisungs- und Ausbürgerungsplänen gerichtlich als Falschbehauptungen verboten wurden. Die Glaubwürdigkeit Correctivs ist dahin. Kaum ein Journalist greift noch eine Correctiv-Meldung auf. Das, was ein echter Journalist in einer solchen Situation machen würde, um die Glaubwürdigkeit wiederherzustellen, wäre anzuerkennen, dass der Bericht für Irritationen und falsche Eindrücke gesorgt hat, die falschen Eindrücke öffentlich klarzustellen, und sich zu entschuldigen. Das, was Correctiv versucht, ist etwas gänzlich anderes: In seiner Aktivisten-Wagenburg versucht Correctiv, die Teilnehmer des Potsdam-Treffens, die Correctivs falsche Berichterstattung durch juristische Arbeit demaskiert haben, zu beschädigen, dies erneut mit haltlosen Vorwürfen: Correctiv hat sich an einen Teilnehmer des Potsdamer Treffens mit einer Anfrage gerichtet, die gespickt mit falschen Tatsachenbehauptungen ist. Dazu muss man wissen, dass Correctiv die Inhalte, mit denen Correctiv Personen in der Anhörung konfrontiert, dann auch typischerweise berichtet. Wenn Correctiv das schreibt, was Correctiv in seiner Presseanfrage behauptet, dann steht Deutschland die nächste falsche Berichterstattung ins Haus. Hier ein paar Beispiele zu Lügen, zu denen Correctiv einen Teilnehmer des Potsdam-Treffens gerade um Stellungnahme gebeten hat: 1. Correctiv behauptet, das Bundesverwaltungsgericht habe die Aussagen Sellners in Potsdam als verfassungswidrig bewertet. Das ist eine glatte Falschbehauptung, mit der Correctiv bereits in seiner Krisenkommunikation arbeitet. Nachdem das Landgericht Berlin die Kernaussagen Correctivs zu angeblichen Ausweisungs- und Ausbürgerungsplänen in Potsdam als Falschbehauptungen verboten hat, verbreitet Correctiv die Legende, das Bundesverwaltungsgericht habe den Vortrag Sellners in Potsdam als verfassungswidrig bewertet und die Entscheidung des Landgerichts Berlin stehe dazu im Widerspruch. Beides ist glatt gelogen: Tatsächlich hat sich das Bundesverwaltungsgericht nie mit dem befasst, was in Potsdam gesagt wurde: Das Bundesverwaltungsgericht hat ebenso wenig wie andere Verwaltungsgerichte das bewertet, was Martin Sellner in Potsdam gesagt hat. Denn weder vor dem Bundesverwaltungsgericht, noch in anderen verwaltungsgerichtlichen Verfahren, ist der Vortrag Sellners von den Prozessparteien eingebracht worden. Schon deshalb konnte das Bundesverwaltungsgericht gar nicht über das entscheiden, was Sellner in Potsdam gesagt hat. Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich in seiner Entscheidung ausschließlichmit dem Inhalt der, Zitat, „mehrteiligen Videoreihe in der Kolumne COMPACTSellner“ (Randnummer 98 der Entscheidung). Hinzu kommt: Das Bundesverwaltungsgericht führt ausdrücklich aus, dass es an andere Äußerungen Sellners anknüpft, also solche, die er zu einem anderen Zeitpunkt und mit anderem Inhalt in seinem Video-Vortrag „COMPACTSellner“ ausgeführt hat. Das Bundesverwaltungsgericht teilt in seiner Entscheidung ausdrücklich mit, warum es das im Videovortrag Sellners „COMPACTSellner“ vorgestellte Konzept als verfassungswidrig bezeichnet. Das Gericht begründet dies damit, dass Martin Sellner im Videovortrag „COMPACTSellner“ bestimmte Forderungen aufstellt, nämlich die vollständigen De-Islamisierung Deutschlands, den Plan, dass fremde Kulturen im öffentlichen Raum nicht mehr stattfinden dürfen, auch keine fremden Speisenangebote, keine fremden Feiertage und keine fremden Sprachen, das Zeigen fremder Nationalfahnen verboten wird, das absolute Verbot, dass sich Ausländer politisch im Land betätigen, demonstrieren oder Minarette auf ihre Moscheen bauen dürfen (Randnummer 102 der Entscheidung). Das Bundesverwaltungsgericht führt aus, dass es nur diese Forderungen als verfassungswidrig und menschenwürdewidrig (siehe Randnummer 103 der Entscheidung) bewertet und zwar diese Forderungen in ihrer Gesamtheit, also wenn sie in einem Konzept zusammenkommen und zusammen wirken. Diese Forderungen, die das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich zum Gegenstand seiner Prüfung und Entscheidung gemacht hat, gab es in Potsdam weder in Sellners Vortrag, noch in den sonstigen Beiträgen der Teilnehmer. 2. Correctiv konfrontiert den Teilnehmer zudem damit, das Landgericht Hamburg habe die Kernaussagen des Berichts zum Potsdam-Treffen als zulässige Meinungsäußerung eingeordnet. Das ist eine bewusst unvollständige und damit irreführende Darstellung: Die Kernaussagen wurde durch das Landgericht Berlin gerade als Falschbehauptungen verboten. 3. Weiter heißt es, ein Teilnehmer habe in Potsdam ein Expertengremium vorgeschlagen, das einen Plan zur Vertreibung auch von deutschen Staatsbürgern ausarbeiten sollte. Auch das ist wieder glatt gelogen: Correctiv hat sogar gegenüber der Zeit das Gegenteil bestätigt: Correctiv-Aktivist Jean Peters hat der Zeit auf Nachfrage ausdrücklich bestätigt, dass in Potsdam von „Vertreibung“ gar keine Rede war. Damit ist natürlich auch der Vorhalt gelogen, dass ein Teilnehmer etwas zu einem Plan zur Vertreibung deutscher Staatsbürger gesagt haben soll. Tatsächlich hat der Teilnehmer in Potsdam weder von „Vertreibung“ gesprochen noch von deutschen Staatsbürgern. Das weiß Correctiv auch ganz genau weil Correctiv dies bereits in den laufenden Klageverfahren vor dem Landgericht Hamburg mitgeteilt wurde. Und das Interessante ist: Correctiv hat der Darstellung dort auch nicht widersprochen. Sondern Correctiv hat in den Klageverfahren nur gesagt, dass man - obwohl der Teilnehmer nichts von Vertreibungen deutscher Staatsbürgern gesagt hat - doch wohl die Meinung vertreten dürfe, er habe dies gemeint, ohne davon zu sprechen. 4. Correctiv konfrontiert den Teilnehmer des Potsdam-Treffens damit, er habe 10 Frauen mit weißer Hautfarbe positiv erwähnt, weil sie viele Kinder bekommen haben. Die Geschichte, die Correctiv daraus stricken möchte, ist klar: Die falsche Legende, in Potsdam sei nur zu Weißen, also aus einer von Correctiv frei und falsch erfundenen völkischen Ideologie, gewünscht worden, dass diese viele Kinder bekommen. Auch dies ist natürlich eine Lüge: Correctiv wurde darauf hingewiesen, dass der Teilnehmer sein Lob für die hohe Kinderzahl ausdrücklich auch zwei Frauen mit Migrationshintergrund ausgesprochen hat. Dem Teilnehmer ging es also gar nicht darum, zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zu unterscheiden, sondern es ging ihm pauschal darum, für mehr Kinder zu werben, damit unsere belasteten Sozialsysteme, insbesondere das Rentensystem, stärker gestützt werden, natürlich auch durch den Nachwuchs der beiden Frauen mit Migrationshintergrund. 5. Correctiv behauptet in seiner Anfrage, ein Teilnehmer sei mit einem angeblich rechtsextremen Autor "persönlich bekannt". Correctiv versucht sicherlich, den Teilnehmer mit dem Mittel der bloßen Kontaktschuld zu diffamieren. Und wieder verschweigt Correctiv das Entscheidende: Der Teilnehmer hat den Autor vor über 45 Jahren kennen gelernt und zu diesem seit 45 Jahren (!) keinen Kontakt mehr. Als er den Autoren kennen lernte, war dieser ein angesehener Journalist, der beispielsweise in der österreichischen Hörzu Kolumnen schrieb. Hinzu kommt: Der Teilnehmer teilte die Ansichten des Autoren nicht, weshalb es zwischen den beiden auch zu Auseinandersetzungen kam. 6. Dem Teilnehmer des Potsdam Treffens wird zu dem vorgeworfen, er habe ein Gedicht zitiert, in dem die Abkehr von nationalstaatlichem Denken und die Hinwendung zu einem gesamteuropäischen Gedanken propagiert wird. Mutmaßlich wird Correctiv daran Anstoß nehmen, dass die vielen Sätze des Gedichtes auch das Wort "Volk" enthalten und auf Basis dieses Wortes versuchen, das Gedicht anlasslos mit einer von Correctiv frei erfundenen völkischen Ideologie abzuwerten. Der Teilnehmer des Potsdam-Treffens hat Correctiv mitgeteilt, dass die Anfrage zahlreiche Falschbehauptungen, Lügen und unvollständige Darstellungen enthält. Wir sind gespannt, welche Suppe Correctiv daraus kochen wird. Da bei Correctiv aber nur noch nach dem Rezept für Desinformation gekocht wird, droht eine weitere Falschberichterstattung. Correctiv hat mit Falschberichten zum Potsdam-Treffen schon mehrfach dafür gesorgt, dass unvorsichtige Medien die Meldungen vorschnell übernommen haben, Falschbehauptungen verbreitet haben und deshalb gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden mussten. Die Presse sollte daher bei neuen Meldungen Correctivs ganz besonders vorsichtig sein. Correctiv betreibt keinen Journalismus, sondern Aktivismus. Journalisten dürfen Correctiv nicht als seriöse Quelle behandeln.


















