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@Freddddoi

Joined Ekim 2021
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Markus Haintz
Markus Haintz@Haintz_MediaLaw·
Kubicki möchte Majestätbeleidigungsparagraph 188 StGB abschaffen Ein sehr FDP-nahes unlauteres Meldeportal ist für über 10.000 Strafanzeigen gegen Bürger wegen Majestätsbeleidigung verantwortlich. Etwa 2000 Anzeigen gehen auf Strack-Zimmermanns Konto. @fbrandmann (im Bundesvorstand) und RA Brockmeier sind für über 10.000 Anzeigen verantwortlich. Immerhin: StraZi stellt inzwischen wohl keine Strafanträge mehr. Unabhängig davon, dass die FDP keiner mehr braucht, wäre ein Distanzierung von den drei oben genannten Kämpfern gegen die Meinungsfreiheit dringend erforderlich. Es gibt inzwischen viele in der FDP, die genau das fordern. Aber das sollte dann auch öffentlich getan werden. Interessant ist, dass @KubickiWo bezüglich § 188 mehr fordert, als ich. Der Paragraph hat durchaus seinen Sinn und Zweck, über den man jedenfalls diskutieren kann. Aber prinzipiell nur für üble Nachrede und Verleumdung und maximal bei Beleidigung von Kommunalpolitikern. Inzwischen ist die Rechtsprechung gefestigt genug, dass Staatsanwaltschaften kaum noch versuchen, §188 bei „banalen Beleidigungen“ ohne Reichweite anzunehmen. Die Forderung von Kubicki ist daher eine, die ziemlich spät kommt und ohne relevanten rechtliche Auswirkungen bleiben wird, selbst wenn sie umgesetzt werden sollte. Stimmenfang einer Partei, die in den letzten Jahren praktisch jegliches Vertrauen verspielt hat.
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ÖRR Blog.
ÖRR Blog.@OERRBlog·
Wo war die Wut nach der Kölner Silversternacht oder nach den ständigen Gruppenvergewaltigungen? #OerrBlog
ÖRR Blog. tweet media
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Künstliche Intelligenz
Wir entwickeln eine Zwei-Klassen-Justiz wie in Großbritannien. Diebstahl wird entkriminalisiert (Diebstahl von Waren im Supermarkt oder Diebstahl von Leistungen wie beim Schwarzfahren), Straftaten unter den Teppich gekehrt, aber für falsche Posts im Internet ist seltsamerweise noch genügend Kapazität bei den Strafverfolgungsbehörden da. Jedes sozialistische System vollzieht diesen Wandel, es war in der DDR nicht anders: Das Gewaltmonopol des Staates wird zunehmend zur Machtstabilisierung und nicht mehr zur Bekämpfung von Kriminalität eingesetzt.
WELT@welt

Justizministerin Hubig will Fahren ohne gültigen Fahrschein entkriminalisieren to.welt.de/qCIkLpC

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Volker Boehme-Neßler
Wir brauchen eine Aufarbeitung der Corona Zeit , eine Amnestie und eine Rehabilitation. Dass die Strafverfahren weiter verfolgt werden, finde ich unerträglich.
MWGFD e. V.@Mwgfd_official

Der Staat vergisst nie – außer seine eigenen Fehler ostdeutscheallgemeine.com/article/impfpf… Ein Bundeswehrsoldat aus Beeskow, 37, IT-Spezialist, zweimal im Irak eingesetzt, weigerte sich 2021/22, sich gegen Covid impfen zu lassen. Dafür wurde er angeklagt – und im Juli 2023 vom Amtsgericht Fürstenwalde freigesprochen. Sogar der Staatsanwalt im Verfahren hatte auf Freispruch plädiert. Trotzdem legte eine Sonderdezernentin für „Corona-Fälle" Berufung ein. Offenbar braucht jede Bürokratie ihre Spezialisten, die nicht aufhören können. Am Donnerstag muss Stefan B. also erneut vor Gericht – diesmal am Landgericht Frankfurt (Oder). Die Vorwürfe: Er hat zweimal „Nein" gesagt. Er war bereits genesen, hatte Bedenken wegen der Schnellzulassung und versuchte sogar, sich freiwillig entlassen zu lassen. Die Bundeswehr lehnte ab – man wollte ihn offenbar weder impffrei behalten noch gehen lassen. Es ist absurd: Die Impfpflicht für Soldaten wurde 2024 selbst wieder kassiert. Der Staat verfolgt also einen Mann strafrechtlich für die Verweigerung einer Maßnahme, die er inzwischen selbst für überflüssig hält. Insgesamt wurden 131 Disziplinarverfahren gegen impfverweigernde Soldaten eingeleitet. Stefan B. ist kein Impfgegner – er ist ein Soldat, der „Nein" sagte und dem der Apparat nun zeigt, dass er das nicht verzeiht. Selbst wenn er sich hinterher selbst korrigiert.

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Tim Freiheit
Tim Freiheit@TDrygala·
@knochenhort Jeder, der aus der Gemanistikfakultät der Uni Köln wegen Erfolglosigkeit rausgeworfen wird, kriegt nen Job in der Fragenredaktion von Günther Jauch.
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loop23
loop23@realityloop23·
Saarbrücken. Dort wo Zugbegleiter totgeschlagen-, Polizisten erschossen und alljährlich mehr Vergewaltigungen stattfinden, feiert die Grüne Bürgermeisterin Barbara Meyer-Gluche die bunte Vielfalt mit dem Fazit "Wir haben es geschafft" (bezogen auf das Merkel Zitat).
Heimatgefühl@HeimatliebeDE

Ich bin wirklich fassungslos. „Die Angst hatte sein Denken übernommen.“ – Richterin Jennifer Klingelhöfer Mit sechs Schüssen tötete Ahmet G. den Polizisten Simon Bohr. Er wurde vom Landgericht Saarbrücken vom Mordvorwurf freigesprochen. Freigesprochen! Es ist nicht zu fassen. Dieses Land geht den Bach runter. Tag für Tag.

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Yvonne Kussmann
Yvonne Kussmann@YveK22·
Da ich viele Beiträge zum Urteil im Fall des Polizistenmordes gelesen habe, die eine Unterbringung im Maßregelvollzug nach § 63 StGB (psychisch kranke Straftäter) schlimmer als eine Haftstrafe darstellen, da der Untergebrachte dort quasi lebenslang verbleiben würde, weil er ja ein schlimmes Verbrechen begangen hat, möchte ich zusammenfassen, dass dem nicht so ist. Die begangene Tat spielt ab dem Moment der Unterbringung nämlich so gut wie keine Rolle mehr, da die Unterbringung keine Strafe ist, sondern auf die Zukunft präventiv ausgerichtet ist. Nach geltender Rechtsprechung ist die Unterbringung nur durch das Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt. nicht durch die Schuld des Täters durch die begangene Tat. Im Gegenteil. Durch die Unterbringung und dem damit verbundenen Entzug der „äußeren“ Freiheit wird dem Täter (der ja aus rechtlicher Sicht kein Täter mehr ist, da freigesprochen) ein „Sonderopfer im Interesse der Allgemeinheit“ auferlegt, da er für die der Gefährlichkeit zugrundeliegende Erkrankung oder Störung nichts kann und diese schicksalhaft ist. Was die Dauer der grundsätzlich erst einmal unbefristeten Unterbringung solcher Täter anbelangt, gilt seit 2016: Dauert die Unterbringung sechs Jahre, ist ihre Fortdauer in der Regel nicht mehr verhältnismäßig, wenn nicht die Gefahr besteht, dass der Untergebrachte infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden oder in die Gefahr einer schweren körperlichen oder seelischen Schädigung gebracht werden. Sind zehn Jahre der Unterbringung vollzogen, so erklärt das Gericht die Maßregel für erledigt, wenn nicht die Gefahr besteht, dass der Untergebrachte erhebliche Straftaten begehen wird, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden. Der damit angesprochene Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hat Verfassungsrang. Ob noch Fremdgefährlichkeit vorliegt wird jährlich überprüft. Die Justizministerin von Baden-Württemberg, Marion Gentges, erklärte in einer Antwort auf eine Anfrage im Zusammenhang mit dem Mörder des Arztes aus Offenburg, der bereits vier Jahre nach der Tat täglichen freien und unbegleiteten Ausgang hatte: „Das Strafgesetzbuch unterscheidet zwischen Strafen auf der einen und Maßregeln der Besserung und Sicherung auf der anderen Seite (sogenanntes System der Zweispurigkeit der Rechtsfolgen), welche unter schiedliche Zwecke verfolgen. Während im Justizvollzug schuldhaft handelnde Personen Strafen verbüßen, sind die Maßregeln in die Zukunft gerichtet und sollen ausschließlich die erneute Straffälligkeit gefährlicher Täter verhindern, um die Allgemeinheit zu schützen. Sie werden grundsätzlich unabhängig von Bestehen und Ausmaß der Schuld des Täters angeordnet. Bei Ausgestaltung der Maßregeln ist daher dem besonderen Charakter des in ihnen liegenden Eingriffs hinreichend Rechnung und dafür Sorge zu tragen, dass über den unabdingbaren Entzug der „äußeren“ Freiheit hinaus weitere Belastungen vermieden werden. Dem muss durch einen freiheitsorientierten und therapiegerichteten Vollzug Rechnung getragen werden, der den allein präventiven Charakter der Maßregel sowohl gegenüber dem Untergebrachten als auch gegenüber der Allgemeinheit deutlich macht. Die Freiheitsentziehung ist – in deutlichem Abstand zum Strafvollzug – so auszugestalten, dass die Perspektive der Wiedererlangung der Freiheit sichtbar die Praxis der Unterbringung bestimmt. Hierzu bedarf es eines freiheitsorientierten Gesamtkonzepts der Maßregel mit klarer therapeutischer Ausrichtung auf das Ziel, die von dem Untergebrachten ausgehende Gefahr zu minimieren und auf diese Weise die Dauer der Freiheitsentziehung auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren. Angesichts dessen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen untergebrachte Personen unabhängig von der Schwere des die Unterbringung veranlassenden Delikts Lockerungen, etwa Ausgänge, erhalten können.“ Anmerkung: Der Mörder von Dr. Tüncher ist übrigens schon seit rund 2,5 Jahren wieder frei. Er wurde Ende 2023 zurück in seine Heimat Somalia gebracht, als freier Mann. Rund fünfeinhalb Jahre nach dem Mord an dem Arzt, Ehemann und Familienvater.
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Joana Cotar
Joana Cotar@JoanaCotar·
In meinem Buch "Inside Bundestag"beschreibe ich, wie Bundestagsabgeordnete arbeiten. Die Tatsache, dass NIEMAND im Bundestag erwähnt hat, dass sich Männer - laut neuem Wehrdienstgesetz - abmelden (!) müssen, wenn sie das Land länger als 3 Monate verlassen, zeigt: Gesetzentwürfe werden kaum gelesen. Das Parlament kontrolliert die Regierung? Ja, ne, is halt nicht. Aus verschiedensten Gründen. Aber alle kassieren sie mindestens 17.300 EUR im Monat.
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FredB
FredB@Freddddoi·
@Karl_Lauterbach Wer auf ihre Gesundheitsratschläge hört ist wirklich selbst schuld
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Prof. Karl Lauterbach
Prof. Karl Lauterbach@Karl_Lauterbach·
Hoher Fleischkonsum bleibt ein Risikofaktor für Darmkrens oder Herzkrankheiten. Aber für Menschen mit einem hohen genetischen Risiko für Demenz (apoE4 Gen, 25% der Bevölkerung) bietet Fleischkonsum (nicht Wurst) einen starken Schutz. Das zeigen neue Daten spiegel.de/gesundheit/kar…
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storymakers
storymakers@mz_storymakers·
Das muss man sich mal vorstellen: in #Deutschland dürfen Ausländer ohne Erlaubnis illegal einreisen, aber Inländer nicht ohne Erlaubnis legal ausreisen.
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Dr. Friedrich Pürner, MPH
Deutsche Männer zwischen 17 und 45 Jahren brauchen ab sofort eine Genehmigung, um das Land länger als drei Monate zu verlassen. Freiheit gilt nur noch auf dem Papier – jede Entscheidung über das eigene Leben wird vom Staat kontrolliert. DDR 2.0 lässt grüßen.
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Stefan Homburg
Stefan Homburg@SHomburg·
@KubickiWo Ich habe Ihnen oft zugestimmt, doch wenn es um Abstimmungen ging, waren Sie entweder abwesend oder stimmten für rotgrüne Gesetze.
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Mrs SPunkt 🎗️
Mrs SPunkt 🎗️@MrsSpunkt·
Früher hieß es „Eltern haften für ihre Kinder“. Man sollte in solchen Fällen die Familie ausweisen. Es geht einfach nicht mehr.
Libertas 🇩🇪@Libertas2906

Ein 13-Jähriger prügelt in Leipzig einen Busfahrer krankenhausreif. Ein Satz, der in einem funktionierenden Rechtsstaat einen landesweiten Aufschrei auslösen müsste, verkommt in Deutschland zur alltäglichen Randnotiz. Eine Gruppe Halbstarker randaliert im Bus, der Fahrer tut schlichtweg seine Pflicht und fordert Ruhe ein – die Quittung ist hemmungslose, rohe Gewalt, die auf der Notaufnahme endet. Was wir hier beobachten, ist kein tragischer Einzelfall und schon gar kein „jugendlicher Leichtsinn“. Es ist die Bankrotterklärung der inneren Sicherheit und der völlige Zusammenbruch zivilisatorischer Mindeststandards im öffentlichen Raum. Es ist das direkte Resultat einer jahrelang kultivierten Schwäche unseres Staates und einer Justiz, die das grenzenlose Verständnis für Täter systematisch über den Schutz der Opfer gestellt hat. Der Täter ist 13 Jahre alt. Jeder weiß, was das in Deutschland bedeutet: Er ist nach dem Gesetz strafunmündig. Er kann einem Mann, der im Schichtdienst hart arbeitet, pünktlich seine Steuern zahlt und dieses Land am Laufen hält, schwere Verletzungen zufügen und verlässt das Polizeirevier danach schlimmstenfalls mit einem Termin beim Jugendamt. Das ist ein Schlag ins Gesicht für jeden rechtschaffenen Bürger. Wer mit 13 Jahren die kriminelle Energie und die körperliche Brutalität besitzt, einen erwachsenen Mann ins Krankenhaus zu prügeln, der ist kein naives Kind mehr. Er ist eine Gefahr für die Allgemeinheit. Und er weiß ganz genau, dass ihm unser weichgespültes System nichts anhaben kann. Er lacht über diesen Rechtsstaat. Die starre Grenze der Strafmündigkeit bei 14 Jahren stammt aus einer völlig anderen gesellschaftlichen Epoche. Sie ist heute schlichtweg lebensgefährlich geworden. Wer alt genug für schwerste Gewalttaten ist, ist auch alt genug für die volle, unerbittliche Härte des Gesetzes. Es kann und darf nicht sein, dass der öffentliche Nahverkehr zur Arena für aggressive Banden verkommt, während der Staat bei seiner absoluten Kernaufgabe – der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung – derart kläglich versagt. Wir brauchen keine weiteren Stuhlkreise, keine pseudo-pädagogischen Erklärungsversuche und keine runden Tische gegen Gewalt. Wir brauchen eine sofortige und drastische Senkung der Strafmündigkeit, echte Sanktionen und eine kompromisslose Null-Toleranz-Politik auf unseren Straßen. Wenn wir nicht endlich aufwachen und aufhören, brutale Gewalttäter wie verirrte Schafe zu behandeln, überlassen wir den öffentlichen Raum endgültig dem Recht des Stärkeren. Ein Staat, der seine Bürger nicht vor dem Pöbel schützt, macht sich selbst überflüssig. bild.de/regional/leipz…

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Maike Klebl
Maike Klebl@MaikeKlebl·
Wer alt genug ist, einen Menschen ins Koma zu prügeln, ist auch alt genug für ein Strafverfahren. Strafmündigkeit muss der Realität angepasst werden.
Frank Schneider@chefreporterNRW

13-Jähriger Intensivtäter aus dem Irak prügelt Busfahrer (62) in #Leipzig ins Koma! Das Opfer hatte nur um Ruhe im Bus gebeten. #Gewalt #Migration #Polizei #Kinderkriminalität #Kriminalität #Strafunmündigkeit #Migrationskrise bild.de/regional/leipz…

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Tichys Einblick
Tichys Einblick@TichysEinblick·
Ein erschütternder Text: Ein Völklinger Polizist zerlegt das Urteil zum Mord an Simon Bohr mit Präzision und Genauigkeit. Sein Befund trifft die Justiz frontal: Widersprüche wurden übergangen, Zeugenaussagen entwertet, eine Hinrichtung umgedeutet. tichyseinblick.de/daili-es-senti…
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Ralf Schäfer
Ralf Schäfer@Anandathah·
„Polizisten gingen schon lange mit dem Bewusstsein in den Dienst, vielleicht nicht mehr nach Hause zurückzukehren. Nach diesem Urteil, so seine Bilanz, müssten sie nun zusätzlich akzeptieren, dass die Gesetze, für deren Einhaltung sie täglich ihr Leben riskieren, sie und ihre Familien nicht in gleicher Weise schützen. Künftig würden sie deshalb mit dem Gefühl zum Dienst gehen müssen, von der Justiz „zum Abschuss freigegeben“ worden zu sein.“ tichyseinblick.de/daili-es-senti…
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