
@BvMorgenstern Sie Unterschlagen hierbei, dass für sehr viele die Wehrpflicht mit 60 und nicht mit 45 Jahren endet.
Aber ansonsten kann ich nichts wirklich neues erkennen, ausser dass bereits drin steht, dass die Erlaubnis zu erteilen ist, ausser er ist für den Wehrdienst vorgesehen (freiwillig
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