Eren Basar

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@RAErenBasar

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Düsseldorf, Deutschland 가입일 Kasım 2017
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Eren Basar
Eren Basar@RAErenBasar·
@JaynitMakwana Very good - and who will take responsibility, if the review doesn't add up to what you want it supposed to be?
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Jaynit Makwana
Jaynit Makwana@JaynitMakwana·
🚨 BREAKING: AI can now review contracts like a $1,500/hour partner at Skadden Arps. Here are 10 prompts that replace expensive legal fees (Bookmark immediately):
Jaynit Makwana tweet media
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Marie von Sommerdune
Marie von Sommerdune@MvSommerdune·
@DerSpitzbub Bin skeptisch, ob KI-Befürworter das immer noch so sehen, wenn KI-Gerichte sie zur Zahlung hoher Summen verurteilen, die Kinder in Pflegefamilien überführen oder langjährige Freiheitsstrafen verhängen. Empfehle die Raumschiff Enterprise Folge: "Kirk unter Anklage".
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Eren Basar 리트윗함
Marie von Sommerdune
Marie von Sommerdune@MvSommerdune·
Wer davon träumt, dass Richter und Anwälte bald durch KI ersetzt werden, wird sicher gerne das kühle Urteil eines Computers ohne Augen, Ohren, Herz und Lebenserfahrung akzeptieren, wenn es um die eigenen Kinder oder das eigene Vermögen geht.
Deutsch
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Eren Basar 리트윗함
Michael Kubiciel
Michael Kubiciel@m_kubiciel·
Das BMJV muss sich fragen, für welches Problem die Gesetzesinitiative die Lösung sein soll (parteipolit. Ziele einmal ausgeblendet). Ich sehe hier weder klares Ziel noch passgenaue Lösung, sondern erhebliche Kollateralschäden: #schwarzfahren
Michael Kubiciel@m_kubiciel

Gut gemeint, aber sehr schädlich. 1. Wer armen Menschen helfen soll, sollte Sozialtickets einführen. Nur diese schützen vor alle Formen v Konsequenzen. /1 tagesschau.de/inland/fahren-…

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Rita Schulz-Hillenbrand 💛FDP
"Gegen die Beschuldigten wurden unter anderem Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotenen Kraftfahrzeugrennens, unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet." Reicht für Bayern grundsätzlich aus. Im Gesetz steht auch nicht, dass bei "Beleidigungen" Hausdurchsuchungen erforderlich sind.
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Eren Basar
Eren Basar@RAErenBasar·
@RechtsanwaltSH @M_Ostermann @DPolGHH Ja, weil die Ermittler wissen, dass bei den im Artikel genannten Delikten kein Gericht eine Haft-Entscheidung erlassen wird. Es liegt kein Haftgrund vor. Lesen Sie bitte das Gesetz.
Deutsch
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Eren Basar 리트윗함
Michael Kubiciel
Michael Kubiciel@m_kubiciel·
Gut gemeint, aber sehr schädlich. 1. Wer armen Menschen helfen soll, sollte Sozialtickets einführen. Nur diese schützen vor alle Formen v Konsequenzen. /1 tagesschau.de/inland/fahren-…
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Alexander Thiele
Alexander Thiele@Alex_J_Thiele·
"Zentrales Steuerungsinstrument des Rechtsstaats"? "Regelverstöße folgenlos"? Liebe Studierende: könnten Sie Herrn Ostermann über die Rechtslage im Falle einer Entkriminalisierung aufklären?
Manuel Ostermann@M_Ostermann

Die Bundesjustizministerin mit einem Vorschlag, der schnell wieder einkassiert werden sollte. Dazu die PM der @DPolGBund : Berlin, 7. April 2026 – Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) kritisiert den jüngsten Vorstoß von Bundesjustizministerin Hubig zur Entkriminalisierung des Fahrens ohne gültigen Fahrschein scharf und warnt vor gravierenden rechtlichen und praktischen Folgen. Beim sogenannten Schwarzfahren handelt es sich um ein gemeinschädliches Betrugsdelikt nach § 265a Strafgesetzbuch und damit ausdrücklich um eine Straftat. Diese Einordnung ist aus Sicht der DPolG kein Selbstzweck, sondern zwingende Voraussetzung für einen funktionierenden Rechts- und Kontrollrahmen im öffentlichen Personennahverkehr. „Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine bewusste Leistungserschleichung zulasten der Allgemeinheit. Wer diesen Straftatbestand abschafft, hebelt ein zentrales Steuerungsinstrument des Rechtsstaats aus“, erklärt Heiko Teggatz, stellvertretender DPolG-Bundesvorsitzender. Gerade die Strafbarkeit ermögliche es in der Praxis, geltedes Recht überhaupt durchzusetzen. Denn nur weil Schwarzfahren eine Straftat ist, dürfen Fahrkartenkontrolleure verdächtige Personen auf Grundlage des sogenannten Jeder- mannsrechts nach § 127 Absatz 1 Strafprozessordnung vorläufig festhalten, bis die Polizei eintrifft. Diese Befugnis gilt ausdrücklich nur bei Straftaten – nicht bei Ordnungswidrigkeiten. Würde das Schwarzfahren entkriminalisiert, entfiele diese rechtliche Grundlage vollständig. Kontrolleure dürften Personen ohne Fahrschein künftig nicht mehr festhalten, selbst wenn diese sich weigern, ihre Personalien anzugeben oder den Kontrollort zu verlassen. Effektive Kontrollen wären damit faktisch nicht mehr möglich. „Wer Kontrollen rechtlichentkernt, braucht sich über Kontrollverlust nicht zu wundern. Ohne Durchsetzungsmöglichkeit verliert jede Regel ihre Verbindlichkeit“, so Teggatz weiter. Der stellvertretende Bundesvorsitzende warnt zudem vor einem weitreichenden Dominoeffekt. Wenn Kontrollen ins Leere laufen, verlieren Fahrkarten insgesamt ihre Bedeutung. Fahrgäste, die bislang ordnungsgemäß zahlen, würden benachteiligt, während Regelverstöße folgenlos blieben. „Schwarzfahren ist kein „opferloses“ Delikt. Die Schäden tragen am Ende zahlende Fahr- gäste und Kommunen. Einnahmeausfälle gefährden Investitionen in Sicherheit, Sauberkeit und Angebot des öffentlichen Nahverkehrs. Am Ende läuft es darauf hinaus, dass der Staat den Betrieb der Deutschen Bahn AG, ihrer Tochterunternehmen sowie der regionalen Verkehrsbetriebe vollständig aus Steuermitteln finanzieren müsste. Diese finanzpolitische Realität scheint im Bundesjustizministerium bislang keine Rolle zu spielen“, kritisiert Teggatz. Die DPolG betont: Soziale Härtefälle erfordern gezielte sozialpolitische Lösungen wie Sozialtickets oder Unterstützungsmodelle. Eine pauschale Entkriminalisierung sei dafür jedoch der falsche Weg. Sie schwäche den Rechtsstaat, untergrabe die Arbeit von Kontrolldiensten und Polizei und belaste am Ende diejenigen, die sich gesetzestreu verhalten. Im Jahr 2024 wurden bundesweit 140.652 Fälle der sogenannten Beförderungserschleichung gemäß § 265a Strafgesetzbuch registriert. Diese Zahl bildet jedoch nur einen Teil der Realität ab, denn die Statistik erfasst nicht alle Sachverhalte, die landläufig unter dem Begriff „Schwarzfahren“ verstanden werden. Fälle, in denen Fahrgäste im Bus oder in der Bahn ein erhöhtes Beförderungsentgelt entrichten, werden in der Regel nicht angezeigt und erscheinen daher nicht in der Polizeilichen Kriminalstatistik.

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Eren Basar
Eren Basar@RAErenBasar·
@M_Ostermann @DPolGBund Man kann keine Straftat Bestände schaffen (oder aufrechterhalten) nur damit die Polizei Ermittlungsbefugnisse er- oder behält. Es geht nur um die Frage, ob die Handlung so gewichtig ist, dass wir dafür Bürger einsperren wollen.
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Manuel Ostermann
Manuel Ostermann@M_Ostermann·
Die Bundesjustizministerin mit einem Vorschlag, der schnell wieder einkassiert werden sollte. Dazu die PM der @DPolGBund : Berlin, 7. April 2026 – Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) kritisiert den jüngsten Vorstoß von Bundesjustizministerin Hubig zur Entkriminalisierung des Fahrens ohne gültigen Fahrschein scharf und warnt vor gravierenden rechtlichen und praktischen Folgen. Beim sogenannten Schwarzfahren handelt es sich um ein gemeinschädliches Betrugsdelikt nach § 265a Strafgesetzbuch und damit ausdrücklich um eine Straftat. Diese Einordnung ist aus Sicht der DPolG kein Selbstzweck, sondern zwingende Voraussetzung für einen funktionierenden Rechts- und Kontrollrahmen im öffentlichen Personennahverkehr. „Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine bewusste Leistungserschleichung zulasten der Allgemeinheit. Wer diesen Straftatbestand abschafft, hebelt ein zentrales Steuerungsinstrument des Rechtsstaats aus“, erklärt Heiko Teggatz, stellvertretender DPolG-Bundesvorsitzender. Gerade die Strafbarkeit ermögliche es in der Praxis, geltedes Recht überhaupt durchzusetzen. Denn nur weil Schwarzfahren eine Straftat ist, dürfen Fahrkartenkontrolleure verdächtige Personen auf Grundlage des sogenannten Jeder- mannsrechts nach § 127 Absatz 1 Strafprozessordnung vorläufig festhalten, bis die Polizei eintrifft. Diese Befugnis gilt ausdrücklich nur bei Straftaten – nicht bei Ordnungswidrigkeiten. Würde das Schwarzfahren entkriminalisiert, entfiele diese rechtliche Grundlage vollständig. Kontrolleure dürften Personen ohne Fahrschein künftig nicht mehr festhalten, selbst wenn diese sich weigern, ihre Personalien anzugeben oder den Kontrollort zu verlassen. Effektive Kontrollen wären damit faktisch nicht mehr möglich. „Wer Kontrollen rechtlichentkernt, braucht sich über Kontrollverlust nicht zu wundern. Ohne Durchsetzungsmöglichkeit verliert jede Regel ihre Verbindlichkeit“, so Teggatz weiter. Der stellvertretende Bundesvorsitzende warnt zudem vor einem weitreichenden Dominoeffekt. Wenn Kontrollen ins Leere laufen, verlieren Fahrkarten insgesamt ihre Bedeutung. Fahrgäste, die bislang ordnungsgemäß zahlen, würden benachteiligt, während Regelverstöße folgenlos blieben. „Schwarzfahren ist kein „opferloses“ Delikt. Die Schäden tragen am Ende zahlende Fahr- gäste und Kommunen. Einnahmeausfälle gefährden Investitionen in Sicherheit, Sauberkeit und Angebot des öffentlichen Nahverkehrs. Am Ende läuft es darauf hinaus, dass der Staat den Betrieb der Deutschen Bahn AG, ihrer Tochterunternehmen sowie der regionalen Verkehrsbetriebe vollständig aus Steuermitteln finanzieren müsste. Diese finanzpolitische Realität scheint im Bundesjustizministerium bislang keine Rolle zu spielen“, kritisiert Teggatz. Die DPolG betont: Soziale Härtefälle erfordern gezielte sozialpolitische Lösungen wie Sozialtickets oder Unterstützungsmodelle. Eine pauschale Entkriminalisierung sei dafür jedoch der falsche Weg. Sie schwäche den Rechtsstaat, untergrabe die Arbeit von Kontrolldiensten und Polizei und belaste am Ende diejenigen, die sich gesetzestreu verhalten. Im Jahr 2024 wurden bundesweit 140.652 Fälle der sogenannten Beförderungserschleichung gemäß § 265a Strafgesetzbuch registriert. Diese Zahl bildet jedoch nur einen Teil der Realität ab, denn die Statistik erfasst nicht alle Sachverhalte, die landläufig unter dem Begriff „Schwarzfahren“ verstanden werden. Fälle, in denen Fahrgäste im Bus oder in der Bahn ein erhöhtes Beförderungsentgelt entrichten, werden in der Regel nicht angezeigt und erscheinen daher nicht in der Polizeilichen Kriminalstatistik.
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Eren Basar
Eren Basar@RAErenBasar·
@M_Ostermann Ein Urteil ist - auch wenn es falsch sein sollte - keine politische Entscheidung, sondern wird durch ein unabhängiges Gericht gefällt. Das sollte man nicht zum Gegenstand einer (politischen) Petition machen.
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Eren Basar 리트윗함
Ronai Chaker
Ronai Chaker@RonaiChaker·
Als Richterin hätte ich in dem Fall Polizisten Mörder wohl genauso entschieden. Ein Gericht ist an Recht und Gesetz gebunden, nicht an öffentliche Empörung oder persönliche Vorstellungen von Gerechtigkeit. Wenn bei einem Täter eine Erkrankung vorliegt und diese diagnostisch belegt ist, muss das in die rechtliche Würdigung einfließen. Genau dafür gibt es rechtsstaatliche Verfahren. Völlig inakzeptabel ist es aber, wenn nun auf Twitter Bilder und der Name der Richterin veröffentlicht werden – wohlwissend, dass so etwas reale Gefahren für sie auslösen kann. Eine Frau, die schlicht ihren Job im Rahmen des Rechtsstaats gemacht hat, auf diese Weise an den Pranger zu stellen, ist verantwortungslos und erschreckend.
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Michael Kubiciel
Michael Kubiciel@m_kubiciel·
Was "X" an Schaden für die juristische Bildung der Bevölkerung anrichtet, könnten selbst 100 jur. Fakultäten nicht ausgleichen. Schiefe Vergleiche, Posts ohne Fakten, Quatschjura wie "für mich ist das Mord" usw. Wir werden viel für Bewahrung unseres diff. Rechts tun müssen.
Deutsch
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