Nattviol retweetledi

1/2Rücksichtslose politische Verfolgung – ein weiterer Fall, der zum Himmel stinkt:
„Der Fall“ Achim Metternich
Bad Griesbach, den 29.März 2026
Seit bekannt geworden ist, dass ich Gefangene besuche, deren Inhaftierung fragwürdig erscheint, werde ich nun regelmäßig von Angehörigen und Freunden gebeten, ihnen nahestehende Personen im Gefängnis zu besuchen.
Heute traf ich den Dipl.-Kaufmann Achim Metternich – diesmal nicht in einer JVA, sondern in einer Reha-Einrichtung in Bad Griesbach. Hier in Kurzfassung seine Geschichte:
Am 1. April 2025 morgens um 6 Uhr stürmten 14 Beamte eines Sonderkommandos die Wohnung seiner Verlobten in Österreich, in deren Abwesenheit, und inhaftierten Achim dort für 10 Tage.
Niemand wurde in dieser Zeit informiert und so wusste auch niemand, wo er sich befand und was mit ihm geschehen war.
Danach wurde er in die JVA Aichach verbracht.
Die Anklage lautet. „Verdacht auf Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.“
Das einzige Indiz der Staatsanwaltschaft dafür ist die Aufzeichnung eines Telefonates mit einem ihm unbekannten Mann im Jahr 2022. Dieser Mann gehörte scheinbar der Gruppe an, die eine Entführung von Herrn Lauterbach planteund die zu dieser Zeit schon von Ermittlungsbehörden beobachtet wurde.
Herr Metternich merkte während des Gespräches, dass der Mann am anderen Ende der Leitung skurrile Ideen äußerte, die er aber überhaupt nicht ernst nahm. Mit dem Auflegen des Hörers war für ihn dieses Gespräch ein für alle Mal beendet - bis zu dem Tag, als die Beamten die Wohnung stürmten -
3 Jahre nach diesem Telefonat.
Es folgten zehn Monate Untersuchungshaft!
Und wieder saß damit ein vermutlich Unschuldiger über die üblicherweise sechs Monate Untersuchungshaft hinaus im Gefängnis – ohne Anklage!
Nach diesen zehn Monaten, am 6. Januar 2026, erlitt Herr Metternich einen Schlaganfall, der nicht erkannt wurde und somit unbehandelt blieb, wodurch er einen Tag später zusammenbrach.
Daraufhin erfolgte die Einweisung auf die Intensivstation des Krankenhauses in Aichach. Dort wurde er am Krankenbett angekettet und zusätzlich von einem Polizeibeamten bewacht.
Nach der Verlegung innerhalb des Krankenhauses fand er sich in einem Zimmer wieder, dessen Fenster und Tür verschlossen waren und das von einem Polizeibeamten vor der Tür über Kamera überwacht wurde.
Nach 14-tägigen Krankenhausaufenthalt attestierte ihm ein Gutachter Haftunfähigkeit, wodurch es zur Haftunterbrechung kam und Herr Metternich für drei Wochen nach Hause fahren durfte.
Ein dringend notwendiger Aufenthalt in einer Rehaklinik zur Wiederherstellung seiner Gesundheit wurde ihm, nachgrößeren anfänglichen Hindernissen, für fünf Wochen gewährt. Doch bereits nach einer Woche begann ein regelrechter Psychoterror von Seiten des Gerichtes, so dass von einer Erholung und Gesundung in den nachfolgenden vier Wochen keine Rede mehr sein konnte.
Bei meinem heutigen Besuch in Bad Griesbach fand ich einen psychisch und körperlich gezeichneten 60-jährigen Mann vor, der morgen die Reha-Einrichtung verlassen muss und am heutigen Abend noch nicht wusste, was mit ihm am morgigen Tag geschehen wird.
Muss er bis zum ersten Verhandlungstag, der nun endlich fürkommenden Mittwoch angesetzt wurde, wieder in die JVAoder bleibt er während der Verhandlungstage auf freiem Fuß?
Der Gutachter, der ihn vor einigen Tagen aufsuchte und 15 Minuten mit ihm sprach, um Haft- und Verhandlungsfähigkeit festzustellen, erklärte ihn für haftfähig, aber nur bedingt verhandlungsfähig.
Für Herrn Metternich steht fest, dass die völlig unbegründete Haft und die damit verbundene psychische Belastung für seinen Schlaganfall verantwortlich sind. Allein der Gedanke, wieder ins Gefängnis zurück zu müssen, erzeugt bei ihm sichtbare körperliche Symptome und Erregungszustände. Er ist eindeutig traumatisiert, was absolut verständlich ist, wenn man so plötzlich aus seinem normalen Leben gerissen wird, ohne auch nur die geringste Ahnung davon zu haben, weshalb.


Deutsch

























