
@NikiScherak Universitäten müssen Diskriminierung aufgrund von Weltanschauung, politischer Meinung oder ähnlichem entgegenwirken (§ 42 UG – Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen). Politische Meinung fällt unter den Schutz der Meinungsfreiheit (Art. 10 EMRK, Art. 13 StGG).
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