Die versunkene Krone

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Deutsche Geschichte ist mehr als nur die halbe Wahrheit. »Ein Lehrpfad zum besseren Verständnis«

Katılım Şubat 2024
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Die versunkene Krone
Die versunkene Krone@VersunkeneKrone·
Ausarbeitung zum Verfassungsbruch am 9. November 1918 Damit es mir möglich ist den Verfassungsbruch in seinem gänzlichen Ausmaß darzustellen, gilt es vorab einen Rückblick auf die Grundlagen der Reichsverfassung von 1871 zu richten. Die Reichsverfassung (im folgenden kurz RV genannt) welche durch die Einigungskriege und den Novemberverträgen, sowie die Ausrufung des Präsidium des Bundes - »Deutscher Kaiser« - in seinem nominierten vorgeschriebenen Gesetzgebungsverfahren -durch die zwei Säulen Bundesrat und Reichstag (mit seinen gewählten Volksvertretern) - angenommen und ratifiziert wurde, erlangte am 16. April 1871 per Gesetz seine in freier Selbstbestimmung beschlossene Gültigkeit. Durch diesen völkerrechtlichen Akt, gaben sich die Völker der deutschen Bundesstaaten einen gemeinsamen rechtlichen Rahmen, der als Ewiger Bund »Deutsches Reich« in die Geschichte einging. Ich möchte jetzt das Augenmerk auf vier Artikel der RV lenken, welche die Befugnisse und Aufgaben des völkerrechtlichen Vertreter aller Deutschen - des Präsidium des Bundes »Deutscher Kaiser« - benennt sowie welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um die Verfassung zu ändern und welche Form für solch eine gemeinschaftliche Veränderung eingehalten werden muß, damit diese Rechtsgültigkeit entwickelt. Artikel 11 Reichsverfassung (gesetzlicher Vertreter des Ewigen Bundes „Deutsches Reich“): --- Artikel 11 Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt. Der Kaiser hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reichs Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen. Zur Erklärung des Krieges im Namen des Reichs ist die Zustimmung des Bundesrathes erforderlich, es sei denn, daß ein Angriff auf das Bundesgebiet oder dessen Küsten erfolgt. Insoweit die Verträge mit fremden Staaten sich auf solche Gegenstände beziehen, welche nach Artikel 4 in den Bereich der Reichsgesetzgebung gehören, ist zu ihrem Abschluß die Zustimmung des Bundesrathes und zu ihrer Gültigkeit die Genehmigung des Reichstages erforderlich. --- Des Weiteren ist der Artikel 78 in seinem Wortlaut wichtig: --- Artikel 78 Veränderungen der Verfasssung erfolgen im Wege der Gesetzgebung. Sie gelten als abgelehnt, wenn sie im Bundesrathe 14 Stimmen gegen sich haben. Diejenigen Vorschriften der Reichsverfassung, durch welche bestimmte Rechte einzelner Bundesstaaten in deren Verhältniß zur Gesammtheit festgestellt sind, können nur mit Zustimmung des berechtigten Bundesstaates abgeändert werden. --- Artikel 5 der Reichsverfassung gibt nähere Auskunft wie die Reichsgesetzgebung zustande kommt: --- Artikel 5 Die Reichsgesetzgebung wird ausgeübt durch den Bundesrath und den Reichstag. Die Uebereinstimmung der Mehrheitsbeschlüsse beider Versammlungen ist zu einem Reichsgesetze erforderlich und ausreichend. Bei Gesetzesvorschlägen über das Militärwesen, die Kriegsmarine und die im Artikel 35 bezeichneten Abgaben giebt, wenn im Bundesrathe eine Meinungsverschiedenheit stattfindet, die Stimme des Präsidiums den Ausschlag, wenn sie sich für die Aufrechthaltung der bestehenden Einrichtungen ausspricht. --- Und der Artikel 2 benennt die Veröffentlichung der Gesetze und wann sie ihre Gesetzeskraft entwickeln: --- Artikel 2 Innerhalb dieses Bundesgebietes übt das Reich das Recht der Gesetzgebung nach Maßgabe des Inhalts dieser Verfassung und mit der Wirkung aus, daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen. Die Reichsgesetze erhalten ihre verbindliche Kraft durch ihre Verkündigung von Reichswegen, welche vermittelst eines Reichsgesetzblattes geschieht. Sofern nicht in dem publizirten Gesetze ein anderer Anfangstermin seiner verbindlichen Kraft bestimmt ist, beginnt die letztere mit dem vierzehnten Tage nach dem Ablauf desjenigen Tages, an welchem das betreffende Stück des Reichsgesetzblattes in Berlin ausgegeben worden ist. --- Somit hoffe ich dem grundlegenden Verständnis zum Gesetzgebungsverfahren des Ewigen Bundes »Deutsches Reich« für etwas Erhellung gesorgt zu haben. Damit sollte die Einleitung abgeschlossen sein und nun auf die Entstehungsgeschichte der Verfassungsänderung der Reichsverfassung eingegangen werden, um im dritten Abschnitt den Verfassungsbruch der Reichsverfassung 1871 klar zu benennen. Nachdem die Angebote des Deutschen Reiches auf einen Verständigungsfrieden - auf gleichen Rechten - zur Jahreswende 1916/17 auf keine diplomatische Zustimmung durch die alliierten assoziierten Mächte trafen und diese diplomatische politische Lösung zerbrach, kam es durch den Beitritt Amerikas in das Kriegsgeschehen zur weiteren Verhärtungen in diesem Konflikt und zu schwierigeren Aussichten, diesen Weltenbrand auf diplomatischem Wege zu lösen und beizulegen. Der amerikanische Präsident Woodrow Wilson, der noch vor seiner Wiederwahl in seine zweite Amtszeit als Friedensbotschafter in Erscheinung treten wollte, änderte wenige Wochen später seine - ursprünglich als Vermittler zu agierende Rolle - und schlug sich auf die Seite der alliierten assoziierten Mächte. Somit wurden durch die Bekanntgabe seiner 14 Punkte, welche am 8. Januar 1918 (also einen Tag nach Lenins Angebot für einen Separatfrieden mit dem Deutschen Reich) verkündet worden waren, eine weitere Verwirrung jener Tage. Der US-Präsident hatte sein >>vierzehn-Punkte-Programm<< nur 2 Monate nach dem von den russischen Volkskommissaren verabschiedeten Dekret über einen Frieden Russlands mit den Mittelmächten (Deutsches Reich; Habsburger Doppelmonarchie) vorgelegt, um diesen Friedensschluß zu verhindern. Da Wilsons >>Vierzehn Punkte<< weder Annektierungen noch Reparationen vorsahen, wurde der deutschen Politik ein US-amerikanisches Vermittlungsverfahren angeboten, was sich im Verlauf der Ereignisse und der darauffolgenden Noten des US-Präsidenten Wilsons, als trojanisches Pferd heraus stellte. Denn durch die Aussicht, diesen Krieg doch noch mit diplomatischen Mitteln zu beenden, wurden unterschiedliche Akteure jener Zeit aktiv und das innenpolitische Klima des Deutschen Reiches uneins. Seit dem Waffenstillstandsersuchen des Deutschen Reiches - in den letzten Wochen des Jahres 1918 - wurden die anfänglichen Forderungen der US-amerikanischen Regierung immer dreister, bis hin zur Forderung, daß die US Regierung nur noch bereit wäre mit einer parlamentarischen, demokratischen Regierung jene Verhandlungen zu führen, ohne den verfassungsmäßigen völkerrechtlichen Vertreter der Deutschen. Dieses stellte in Anbetracht der Lage eine Intervention von außen dar und sorgte für noch größere innenpolitische Spannungen, was auch die mehren Reichskanzler-Wechsel seit 1917 belegen. Als nun Reichskanzler Graf Hertling sich ebenfalls außer Stande sah eine politische »Parlamentarisierung des Reichstages« vorzunehmen, kam es mit seinem Entlassungsschreiben zu dem sogenannten - in den Zeitungen verbreiteten - »Parlamentarisierungserlass« des Präsidium des Bundes »Deutscher Kaiser«, dessen Wortlaut wie folgt lautete: --- Euer Exzellenz haben mir vorgetragen, daß Sie sich nicht mehr in der Lage glauben, an der Spitze der Regierung zu verbleiben. Ich will mich Ihren Gründen nicht verschließen und muß mit schweren Herzen Ihrer weiteren Mitarbeit entsagen. Der Dank des Vaterlandes für das von Ihnen durch Übernahme des Reichskanzleramtes in ernster Zeit gebrachte Opfer und die von Ihnen geleisteten Dienste bleibt Ihnen sicher. Ich wünsche, daß das deutsche Volk wirksamer als bisher an der Bestimmung der Geschicke des Vaterlandes mitarbeite. Es ist daher mein Wille, daß Männer, die vom Vertrauen des Volkes getragen sind, in weitem Umfange teilnehmen an den Rechten und Pflichten der Regierung. Ich bitte Sie, Ihr Werk damit abzuschließen, daß Sie die Geschäfte weiterführen und die von mir gewollten Maßnahmen in die Wege leiten, bis ich den Nachfolger für sie gefunden habe. Ihren Vorschlägen hierfür sehe ich entgegen. Großes Hauptquartier, den 30. September 1918. gezeichnet: Wilhelm I.R. gegengezeichnet: Dr. Graf von Hertling --- Diese Botschaft erzeugte und drängte nun Personen und Parteien auf den Weg der Begehrlichkeit! Durch die am 3. Oktober 1918 erfolgte Ernennung Max von Baden zum neuen Reichskanzler sowie dessen Kabinett, welches sich aus der ganzen Breite des Reichstages zusammensetzte, begann man in der Hoffnung - nun durch diese innenpolitische Veränderungen - eine diplomatische Lösung auf Basis der 14 Punkte Wilsons zu erzielen. Jenes Reichskabinett Prinz Max von Baden beinhaltete auch drei Staatssekretäre [heutzutage sagt man Minister] ohne Aufgabengebiet, welche Scheidemann, Erzberger und Gröber waren. Dieses Kabinett wurde am 31. Oktober 1918 durch das Präsidium des Bundes »Deutscher Kaiser« offiziell bestallt und stand somit in der Pflicht der Regierung, die Deutschen und ihre Verfassung zu schützen. Somit ist auch dieser wichtige Mittelteil abgearbeitet und wir kommen nun zu den Umständen des eigentlichen Verfassungsbruches. Von der Hoffnung getragen, daß durch die neue Reichsregierung Max von Baden eine breitere Masse sich an den politischen Aufgaben beteiligt und durch diese Zusammenarbeit sich festeres Band der innenpolitischen Einigkeit bildet, begann man nun eine Möglichkeit zu erarbeiten, um den von Woodrow Wilson geforderten Punkten ein Entgegenkommen zu signalisieren und gleichzeitig auch auf einen Waffenstillstand mit den alliierten assoziierten Mächten hinzuarbeiten, um dadurch mit selbigen in Verhandlungen zu treten um somit einem Verständigungsfrieden zur Beilegung des Krieges zu erreichen. Bevor ich nun fortfahre, möchte ich gern zwei Aussagen Woodrow Wilsons zitieren, welche für die folgenden Ausführungen von Wichtigkeit sind und dennoch wegen ihrer Unterschiedlichkeit das Ränkespiel der US-Regierung und indirekt der alliierten assoziierten Mächte verdeutlicht. Ergänzende Aussage Präsident Wilson zu den >> 14 Punkten<< welche - am 6. April 1918 an das Deutsche Reich gewandt - folgendermaßen verkündet wurde: --- Wir sind nicht eifersüchtig auf die deutsche Größe, und es ist nichts in diesem Programm, wodurch sie verringert wird. Wir wünschen nicht, Deutschland zu verletzen oder in irgendeiner Weise seinen berechtigten Einfluss oder seine Macht zu hemmen. […] Wir wollen Deutschland nicht bekämpfen, weder mit Waffen noch mit feindlichen Handelsmethoden, wenn es bereit ist, sich uns und anderen friedliebenden Nationen mit Verträgen der Gerechtigkeit, des Rechts und der Fairness anzuschließen. Wir wünschen nur, daß Deutschland einen Platz der Gleichberechtigung unter den Völkern einnimmt, anstatt die Vorherrschaft. --- Dieser recht versöhnlich klingenden Aussage stelle ich nun eine andere Aussage, aus der dritten Note des US-amerikanischen Präsidenten Wilson vom 23. Oktober 1918 gegenüber: --- … Der Präsident fühlt, daß er nicht aufrichtig wäre, wenn er nicht - und zwar in möglichst klarer Form - betonen würde, warum außerordentliche Sicherungen verlangt werden müssen. So bedeutungsvoll und wichtig die Verfassungsänderungen zu sein scheinen, von denen der deutsche Staatssekretär des Äußeren in seiner Note vom 20. Oktober spricht, so geht daraus doch noch nicht hervor, daß die Grundsätze einer dem deutschen Volke verantwortlichen Regierung jetzt vollständig angenommen sind, oder daß eine Bürgschaft besteht oder erwogen wird, damit die Systemänderung und die Durchführung der Maßregeln, über die jetzt Einigkeit erzielt worden ist, dauernd sein werden. […] --- Und weiter lautet es: --- Es liegt auf der Hand, daß das deutsche Volk kein Mittel besitzt, die Unterwerfung der Militärbehörden des Reiches unter den Volkswillen zu erzwingen, daß die Macht des Königs von Preußen, die Politik des Reiches zu bestimmen und zu lenken, unvermindert ist, daß die entscheidende Initiative noch immer bei denen liegt, die bisher die Beherrscher Deutschlands waren. In dem Gefühl, daß der ganze Weltfriede jetzt davon abhängt, daß klar gesprochen und aufrichtig und gerade gehandelt wird, betrachtet es der Präsident als seine Pflicht, ohne irgendeinen Versuch Worte, die schroff klingen mögen, zu mildern, auszusprechen, daß die Völker der Welt kein Vertrauen in die Worte derjenigen setzen und setzen können, die bisher die Beherrscher der deutschen Politik gewesen sind, und noch einmal drauf hinzuweisen, daß beim Friedensschluß und bei dem Versuch, die unendlichen Schäden und Ungerechtigkeiten dieses Krieges gutzumachen, die Regierung der Vereinigten Staaten mit keinen anderen als wahrhaftigen Vertretern des deutschen Volkes verhandeln kann, denen eine echte konstitutionelle Stellung als den wirklichen Beherrschern Deutschlands gesichert ist. Wenn sie mit den militärischen Beherrschern und monarchischen Autokraten Deutschlands jetzt verhandeln muß, oder der Wahrscheinlichkeit nach später mit ihnen zu verhandeln haben wird, in bezug auf die internationalen Verpflichtungen des Deutschen Reiches, dann muß sie nicht Friedensverhandlungen, sondern Übergabe fordern. Nichts kann dadurch gewonnen werden, daß man diese wesentlichen Dinge unausgesprochen ließe. --- Somit sei anhand dieser zwei unterschiedlichen Aussagen des damaligen US-Präsidenten Wilson die Frage nach seiner Glaubwürdigkeit und Aufrichtigkeit dokumentiert. Nun jedoch zum Gesetz zur Abänderung der Reichsverfassung vom 28. Oktober 1918 und dessen Veröffentlichung im Reichsgesetzblatt 144 Jahrgang 1918 (Nr.6504). Dieses Gesetz welches in dem vorgeschriebenen Reichsgesetzgebungsverfahren - ordentlich und ordnungsgemäß - zustande gekommen ist, beinhaltete folgenden Wortlaut: --- Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen; verordnen im Namen des Reich, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt: Die Reichsverfassung wird wie folgt abgeändert: 1. Im Artikel 11 werden die Absätze 2 und 3 durch folgende Bestimmungen ersetzt: Zur Erklärung des Krieges im Namen des Reichs ist die Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags erforderlich. Friedensverträge sowie diejenigen Verträge mit fremden Staaten, welche sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags. 2. Im Artikel 15 werden folgende Absätze hinzugefügt: Der Reichskanzler bedarf zu seiner Amtsführung des Vertrauen des Reichstags. Der Reichskanzler trägt die Verantwortung für alle Handlungen von politischer Bedeutung, die der Kaiser in Ausübung der ihm nach der Reichsverfassung zustehenden Befugnisse vornimmt. Der Reichskanzler und seine Stellvertreter sind für ihre Amtseinführung dem Bundesrat und dem Reichstag verantwortlich. 3. Im Artikel 17 werden die Worte gestrichen: „welcher dadurch die Verantwortlichkeit übernimmt“. 4. Im Artikel 53 Abs. 1 wird folgender Satz hinzugefügt: Die Ernennung, Versetzung, Beförderung und Verabschiedung der Offiziere und Beamten der Marine erfolgt unter Gegenzeichnung des Reichskanzlers. 5. Im Artikel 64 Abs. 2 werden im ersten Satze hinter dem Worte „Kaiser“ die Worte eingeschaltet: „unter Gegenzeichnung des Reichskanzlers“. 6. Im Artikel 66 werden folgende Absätze 3 und 4 hinzugefügt: Die Ernennung, Versetzung, Beförderung und Verabschiedung der Offiziere und Militärbeamten eines Kontingents erfolgt unter Gegenzeichnung des Kriegsministers des Kontingents. Die Kriegsminister sind dem Bundesrat und dem Reichstag für die Verwaltung ihres Kontingents verantwortlich. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Großes Hauptquartier, den 28. Oktober 1918 (Siegel) Wilhelm Max Prinz von Baden --- Nachdem in diesem publizierten Gesetz kein anderer Anfangstermin bestimmt wurde, der die verbindliche Inkraftsetzung regelte, kam der Zusatz des Artikel 2 der Reichsverfassung zum Tragen, der in solchem Fall die Inkraftsetzung wie folgt regelt: --- Die Reichsgesetze erhalten ihre verbindliche Kraft durch ihre Verkündigung von Reichswegen, welche vermittelst eines Reichsgesetzblattes geschieht. Sofern nicht in dem publizirten Gesetze ein anderer Anfangstermin seiner verbindlichen Kraft bestimmt ist, beginnt die letztere mit dem vierzehnten Tage nach dem Ablauf desjenigen Tages, an welchem das betreffende Stück des Reichsgesetzblattes in Berlin ausgegeben worden ist. --- Somit wäre der Termin des »In Kraft treten« diesen Gesetzes 14 Tage nach der Veröffentlichung am 11. November 1918 rechnerisch bestimmt gewesen. Doch durch die Wirren jener Zeit bewegten sich bestallte Mitglieder der Regierung zu einer am 9.November 1918 folgenschweren Tat. Denn die eigenmächtige Erklärung des Reichskanzlers Prinz Max von Baden, welche die nicht autorisierte und vorhandene Abdankung des Präsidium des Bundes »Deutscher Kaiser« Wilhelm ll. verkündigten, trieb den ebenfalls bestallten Staatssekretär Philipp Scheidemann zur der Ausrufung der Deutschen Republik, mit den Worten: --- Das Alte und Morsche, die Monarchie ist zusammengebrochen. Es lebe das Neue! Es lebe die Deutsche Republik! --- Diese Ereignisse und die nicht befugte Übergabe des Reichskanzleramtes von Prinz Max von Baden an Friedrich Ebert, löste den Bruch der Reichsverfassung aus und somit wurde das festgeschriebene Reichsgesetzgebungsverfahren rückwirkend zum 28. Oktober 1918 0:00 Uhr gebrochen und das Deutsche Reich handlungsunfähig. Dieses bedeutet aber auch im Umkehrschluß, daß der letzte Tag der Handlungsfähigkeit, des Deutschen Reiches, der 27. Oktober 1918 23:59 Uhr ist und somit alle Gesetze bis zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit behielten! Wären diese Ereignisse zwei Tage später am 11. November 1918 eingetreten, so wäre durch die gesetzliche Änderung der Reichsverfassung, ein Erwirken eines Rechtstitels und somit eine Rechtsnachfolge begründbar gewesen. So aber wurde das Deutsche Reich den Begehrlichkeiten verschiedener Profiteure ohne Rechtstitel geopfert. Zum Abschluss möchte ich nochmals auf die »sogenannte« Abdankung des Kaiser verweisen, welche nicht per se als Verfassungsbruch zu werten ist. Sie erfüllt eher einen Straftatbestand, eine Amtsanmaßung, Verleumdung und Hochverrat des Reichskanzlers Max von Baden. Die vielen Formfehler der präsentierten und sogenannten Abdankung des Kaisers sind eklatant sichtbar. Die Wirkung jedoch, welche diese sogenannte Abdankung auslöste, fungierte als Brandbeschleuniger der damaligen Revolution und trieb die unwissenden, verunsicherten, voller Entbehrungen leidenden und kriegsmüden Menschen zu dieser selbstvernichtenden Tat. Wir wünschen euch eine segensreiche Zeit und bedanken uns für eure Aufmerksamkeit. Herzlichen Dank❣️ »Fürchte dich nicht vor der Verwirrung außer dir, aber vor der Verwirrung in dir!« - Friedrich von Schiller - PS: Ein Deutsches Sprichwort lautet »Lesen und nicht zu verstehen ist pflügen und nicht säen.«
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Elon Musk
Elon Musk@elonmusk·
@paulg Hitler was also left, just a different type of left. Hardcore socialist.
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Paul Graham
Paul Graham@paulg·
Something I told 14 yo: There's a kind of politician who tells people "Your life is bad because <outgroup> stole what's rightfully yours. Vote for me and I'll get it back for you." They do it on both the left (Lenin) and right (Hitler), and they're invariably bad news.
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Die versunkene Krone
Die versunkene Krone@VersunkeneKrone·
@ScheilDr Ist ja auch heute niemand mit verantwortungsbewußter Position gegenüber Deutschland da, der die Geschichte - gerade vor 1918 - objektiv und nüchtern darlegt. Man schweigt sich aus oder bedient sich, gerade hier in Deutschland, der vorgefertigten und zurechtgeschnürten Erzählung.
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Dr. Scheil - Historiker und Publizist
1990 schien für den Moment eine allgemeine europäische Versöhnung und Aufarbeitung möglich, während die ab Mitte der 1990er entwickelte europäische 'Geschichtspolitik' - kurz gesagt - auf der zentralen Annahme beruht, die Deutschen seien ein allein und kollektiv schuldiger Nazihaufen, dem niemand in Europa etwas schuldig sei. dhm.de/ausstellungen/…
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Die versunkene Krone
Die versunkene Krone@VersunkeneKrone·
Diese Art Ihrer Ausführung trifft den Kern der Sache besser! Danke!
Dr. Scheil - Historiker und Publizist@ScheilDr

"Der 24. Juli 1914 gibt eine vollendete Darstellung, dass die Alliierten den allgemeinen europäischen Krieg erwarteten und gezielte Schritte in diese Richtung unternahmen, während Deutschland diesen Krieg nicht erwartete. Am 24. Juli 1914 gab es kein Anzeichen dafür, dass die deutsche Regierung irgendeinen Schritt in Richtung Krieg unternommen hätte. Am 24. Juli 1914 wurden Serbiens Vorbereitungen für eine Antwort auf Österreichs Verlangen nach Wiedergutmachung und Sicherheit von einer Mobilisierung seiner gesamten Streitkräfte begleitet, in geheimem Einvernehmen mit Russland. Am 24. Juli 1914 plante der russische Kronrat die Mobilisierung und Januskewitsch, Generalstabschef unter Suchomlinow, gab dem zuständigen General Dobrolski den Befehl, die Mobilisierung von 1.100.000 russischen Soldaten in Gang zu setzen. Das war eine geheime Kriegserklärung an Deutschland, in genauer Verfolgung des Geheimvertrags (mit Frankreich) von 1892. Es rief schließlich insgesamt 14.000.000 Mann zu den Fahnen (So Dobrolski über die russische Mobilisierung). Die offizielle Darstellung, es sei nur eine Teilmobilmachung, war nur eine offiziöse Heuchelei, die Deutschland täuschen sollte, bis es zu spät sein würde. Suchomlinow hatte am 25. Juli ein Essen mit Baron Rosen und rief dabei, “diesmal werden wir marschieren”, als er die Nachricht von der serbischen Mobilmachung bekam. Niemand wusste das besser als er, der Kriegsminister Russlands. Dieses unfreiwillige Geständnis ist von größter Bedeutung. Am 24. Juli erklärte Sasonow angesichts der Nachrichten vom österreichischen Ultimatum an Serbien: “Das ist der europäische Krieg”. Sasonow, der Außenminister, wusste, was die russische Politik war; als er der britischen und französischen Regierung erklärte, keine Vermittlung hinnehmen zu wollen – es war eine Kriegspolitik. Dass er angab, Frieden zu wollen, findet sich in den Unterlagen nicht." lesenundschenken.de/neuerscheinung…

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Die versunkene Krone
Die versunkene Krone@VersunkeneKrone·
Dies ist zwar ganz nett formuliert, trifft allerdings nirgends den Kern der Sache. Es existiert eben keine Balance verfassungsmäßiger Staatsorgane, welche vielfältige Interessen gegen konservativ-christliche Existenzberechtigung, bzw. -grundlage oder auch einem organischen Fundament gesellschaftlicher und staatlicher Ordnung gibt oder auch durch diese Balance erst die Möglichkeit eröffnet für ein höheres Ziel zusammen zu wirken. Lesen Sie gerne auch unsere Denkschrift zu dieser Thematik: x.com/VersunkeneKron
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Dr. J. Hoffmann
Dr. J. Hoffmann@Jan_Hoffmann_·
@UlrichVosgerau Viel Meinung, ohne harte Belege, obwohl es die gibt. Und leider nicht in der Lage, Demokratie und Rechtsstaat getrennt zu betrachten. Und "NGO" ist eine englische Abkürzung die zu Deutsch Nichtregierungsorganisation heißt, aber nicht als NGO abgekürzt wird.
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Ulrich Vosgerau
Ulrich Vosgerau@UlrichVosgerau·
Auf den Nachdenkseiten wird darüber nachgedacht, daß die heutige Bundesrepublik mit der "Bonner Republik" der 1980er und auch noch 1990er Jahre eigentlich nichts mehr gemeinsam hat, weil nur noch die verfassungsrechtlichen Fassaden stehen, hinter denen alles entkernt ist. (Genau dieses Phänomen hat übrigens auch schon Johann Braun [1946-2023] bereits 2008 in seinem Buch "Wahn und Wirklichkeit" beschrieben). Ich habe meinerseits in Tichys Einblick 06/26 @TichysEinblick darüber geschrieben: wir erleben seit Jahren eine Art "Verfassungsrevolution von oben" neuen Typs! Vorangetrieben wurde diese nicht "unmittelbar" vom Staat, sondern von staatlich finanzierten NGOs und natürlich dem ÖRR. Daß in einer Mediendemokratie die Interpretation der Verfassung nicht beim juristischen Fachstab monopolisiert bleibt, sondern früher oder später von Journalisten und Aktivisten übernommen wird, hatte der Staatsrechtslehrer Peter Häberle (1934-2025) bereits 1975 vorhergesagt (diesen Umstand allerdings kaum kritisch gesehen). In der Bonner Republik bedeutete "Menschenwürde", daß der Staat niemanden foltern und Abtreibung nicht einfach für rechtmäßig (sondern lediglich in bestimmten Fällen für straflos) erklären darf! Heute bedeutet "Menschenwürde", daß – angeblich – kein Bürger das Recht hat, die millionenfache, illegale Einwanderung in die Sozialsysteme irgendwie kritisch zu sehen...
Ulrich Vosgerau tweet media
NachDenkSeiten@NachDenkSeiten

Entkernen, Umfunktionieren und (feindlich) Übernehmen – Warum die heutige Bundesrepublik Deutschland (so gut wie) nichts mehr mit der ‚Bonner Republik‘ zu tun hat Die wiedervereinte Bundesrepublik Deutschland hat mit dem Land gleichen Namens, das zwischen 1949 und 1990 existierte, nur noch den Namen gemeinsam. Auf den ersten Blick fällt das allerdings nicht auf – weil die Fassaden noch stehen. Die heutige Bundesrepublik ist nichts anderes als ein komplett entkernter Altbau. Von Leo Ensel. nachdenkseiten.de/?p=150789

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MartinaKlar
MartinaKlar@MartinaKlar·
‼️Einen Keil zwischen Mann und Frau treiben ‼️ Das versucht der DS gerade‼️
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Oscar
Oscar@zwergnase01·
📽️ „Staatsbürgerkundeunterricht“ damals, „Demokratieerziehung“ heute... Vielleicht ist es das, was den „Ostdeutschen“ vom „Rest-Deutschen“ im Empfinden unterscheidet und vielleicht auch kritischer Hinterfragen lässt...?
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Die versunkene Krone retweetledi
Die versunkene Krone
Die versunkene Krone@VersunkeneKrone·
Der Begriff Freiheit ist für jeden individuell und unterschiedlich. Ebenso verhält es sich mit dem Begriff der Würde, die unantastbar zu sein, bzw. zu bleiben niemand garantieren kann, auch nicht ein Staat. Allen Beteuerungen zu Folge, "daß doch Demokratie!!!", lässt zumindest fragen, wovon man denn eigentlich genau spricht 🤷‍♂️
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Dday
Dday@DdayohneZiffern·
Kanzler und Bundespräsident wünschen wohl nicht mehr Frohe Pfingsten der größtenteils christlichen Bevölkerung in diesem Land.
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Die versunkene Krone
Die versunkene Krone@VersunkeneKrone·
"Aber der Tröster, der Heilige Geist, den mein Vater senden wird in meinem Namen, der wird euch alles lehren und euch an alles erinnern, was ich euch gesagt habe." Johannes 14:26 Schöne Pfingsten!
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Roland Tichy
Roland Tichy@RolandTichy·
In Sachsen-Anhalt also soll verhindert werden, dass die AfD bei Mehrheit regieren kann. Dabei gibt es seit 1952 zwei eiserne Grundsätze: Partei-Verbote nur durch das Bundesverfassungsgericht; und nicht-verbotene Parteien müssen gleich behandelt werden. Wie lange kann der andauernde Grundrechtsverstoß einfach hingenommen werden? Oder anders gefragt: Was bedeutet das Grundgesetz noch? tichyseinblick.de/daili-es-senti…
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Hayek-Club Weimar
Hayek-Club Weimar@WeimarClub·
Eigentum ist die Grundlage von Freiheit. Wer das angreift, greift die menschliche Zivilisation selbst an.
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Die versunkene Krone
Die versunkene Krone@VersunkeneKrone·
Sehr geehrter Herr Buurmann, ich möchte Ihrer Empfindung über den Vortrag, bzw. der dort getroffenen Aussagen nicht zu nahe treten. Um es an einem konkreten Beispiel (oder der Aussage) festzumachen: Zitat: "Das Kaiserreich von 1871 war dagegen deutlich weniger liberal im heutigen Sinn. Der Kaiser hatte eine starke Machtposition. Der Reichstag war zwar gewählt, aber politisch begrenzt wirksam. Ein einheitlicher Grundrechtskatalog auf Reichsebene fehlte weitgehend, auch wenn es in einzelnen Bundesstaaten eigene Grundrechte gab." ...im heutigen Sinn... Der Vergleich hinkt dermaßen schwer, da das "geeinte" Deutschland und die Freiheiten, die wir heute so hochhalten, Errungenschaften des Kaiserreichs oder - wenn man es juristisch genau festlegen will - die des Norddeutschen Bundes sind. Denn dort wurde die Grundfeste der Freizügigkeit und der "freien, gleichen, geheimen und direkten Wahl auf Bundesebene" geschaffen. Lesen Sie jedoch gerne erstmal in Ruhe. Ich musste auf diese Aussage in Ihrer Antwort jedoch Stellung nehmen.
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Gerd Buurmann
Gerd Buurmann@Buurmann·
Vielen Dank für den Text, ich werde ihn mir durchlesen. Ich habe einmal einen sehr interessanten Vortrag gehört, in dem es um die deutsche Verfassungsgeschichte ging. Dabei wurden verschiedene deutsche Verfassungen miteinander verglichen: die Paulskirchenverfassung von 1849, die Verfassung des Deutschen Kaiserreichs von 1871 und die Weimarer Reichsverfassung. Das Ergebnis war, dass sich unser heutiges Grundgesetz in Bezug auf Liberalität am stärksten der Paulskirchenverfassung ähnelt, also jener Verfassung, die Mitte des 19. Jahrhunderts in der Frankfurter Paulskirche entworfen wurde. Die Paulskirchenverfassung war für ihre Zeit sehr fortschrittlich, weil sie bereits zentrale Freiheitsrechte formulierte, zum Beispiel Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Gleichheit vor dem Gesetz und eine konstitutionelle Monarchie mit starker parlamentarischer Kontrolle vorsah. Allerdings ist wichtig zu ergänzen, dass diese Verfassung nie vollständig in Kraft trat, weil sie von den damaligen Monarchen nicht akzeptiert wurde. Das Kaiserreich von 1871 war dagegen deutlich weniger liberal im heutigen Sinn. Der Kaiser hatte eine starke Machtposition. Der Reichstag war zwar gewählt, aber politisch begrenzt wirksam. Ein einheitlicher Grundrechtskatalog auf Reichsebene fehlte weitgehend, auch wenn es in einzelnen Bundesstaaten eigene Grundrechte gab. Die Weimarer Reichsverfassung ging zwar wieder in Richtung Demokratie und enthielt auch viele Grundrechte wie Meinungsfreiheit, Gleichheit oder Religionsfreiheit. Trotzdem hatte sie strukturelle Schwächen, nämlich eine sehr starke Stellung des Reichspräsidenten durch das Notverordnungsrecht, eine oft instabile Regierungsbildung und insgesamt eine schwierige politische Stabilität. Das Problem war also weniger, dass sie nicht liberal war, sondern dass diese liberale Ordnung nicht gut genug abgesichert war. Das Grundgesetz nach 1949 hat sich bewusst an den liberalen und demokratischen Ideen der Paulskirchenverfassung orientiert, aber die Fehler von Weimar vermieden. Dazu gehört vor allem, dass die Regierung stabiler organisiert ist und die Grundrechte stärker geschützt sind. Die Paulskirchenverfassung war zwar historisch gescheitert, aber ideell sehr modern. Das Grundgesetz konnte später genau an diese liberale Tradition anknüpfen, während Kaiserreich und Weimar teilweise andere, weniger stabile oder weniger konsequent abgesicherte Modelle verfolgt haben.
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Gerd Buurmann
Gerd Buurmann@Buurmann·
Heute vor 77 Jahren, am 23. Mai 1949, wurde das Grundgesetz verkündet. Wenn mich jemand fragt, was die größte Aufgabe ist, die das Grundgesetz dem Staat und der Regierung auferlegt, dann ist es die Aufforderung, den Raum zu verteidigen, in dem das Grundgesetz wirken kann. Die Grenzsicherung, die Sicherung des Bereichs, in dem das Grundgesetz gilt, ist die erste und eigentliche Aufgabe des Staates. Dafür wird der Staat mit Macht und rechtlicher Autorität ausgestattet. Diese Macht ist notwendig, um Ordnung zu gewährleisten, Grenzen zu schützen und den Rechtsraum zu stabilisieren, in dem Freiheit überhaupt erst möglich ist. Gleichzeitig muss klar sein, dass jede solche Macht beschränkt ist. Gerade weil der Staat über große Kraft verfügt, braucht er ein starkes Verfassungsrecht, das ihn bindet und verhindert, dass diese Macht missbraucht wird. Das Grundgesetz ist in seinem Kern ein Abwehrrecht gegenüber dem Staat. Es richtet sich nicht in erster Linie an den Staat als Handelnden, sondern an ihn als Begrenzten. Es schützt den Bürger vor Übergriffen staatlicher Macht und definiert, wo staatliches Handeln enden muss. Daraus ergibt sich eine klare Struktur: Der Staat darf nicht in die Meinungsfreiheit eingreifen, er darf nicht in die Religionsfreiheit eingreifen, er darf nicht die Würde oder den Willen des Menschen antasten, und er darf die freie Entfaltung der Persönlichkeit nicht behindern. Diese Grundrechte markieren Grenzen, die der Staat nicht überschreiten darf. Die politische Macht im Staat ist keine herrschende Macht, sondern eine dienende. Wer politische Verantwortung trägt, steht unter dem Grundgesetz. Die Regierung ist nicht Herrscherin über den Staat, sondern Dienerin. Ihre Aufgabe ist es, die Ordnung des Grundgesetzes zu sichern und nicht, sie zu ersetzen oder zu überschreiten. Das Grundgesetz kann nur dann wirksam sein, wenn es einen realen, geschützten Raum gibt, in dem es gilt. Dieser Raum muss gesichert werden. Freiheit, Recht und Demokratie benötigen einen stabilen Rahmen, der nach außen und innen geschützt wird. Ohne diesen Raum bleibt das Grundgesetz theoretisch. Die Grenzsicherung dieses Raumes ist nicht nur eine technische oder administrative Aufgabe, sondern eine verfassungsrechtliche Voraussetzung. Der Staat muss in der Lage sein, diesen Raum zu schützen, damit innerhalb dieses Raumes die Freiheit überhaupt existieren kann. Vor diesem Hintergrund sind die Artikel besonders bedeutsam, die die Aufgaben des Staates regeln. Im Artikel 73 zum Beispiel wird dem Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für „Pass- und Ausweiswesen sowie den Grenzschutz“ zugewiesen. Dieser Artikel zeigt, dass der Staat nicht nur abstrakt existiert, sondern konkrete Verantwortung trägt, die äußeren Grenzen des Gemeinwesens zu ordnen und zu schützen. Artikel 87 wiederum schafft die Grundlage, dass der Bund eigene Verwaltungsstrukturen unterhält, um Aufgaben der Sicherheit und Ordnung wahrzunehmen. Die Sicherheit der Grundrechte der Bürger ist nur dann gegeben, wenn dem Staat unmissverständlich klargemacht wird, wozu er da ist und was er nicht darf. Seine Macht und seine Kompetenzen müssen klar beschrieben und vor allem reglementiert werden. Der Staat und die Regierung sind gebunden und beauftragt, die Bedingungen zu sichern, unter denen das Grundgesetz überhaupt Wirkung entfalten kann. Grundrechte sind wichtig, aber machen wir uns nichts vor: Sogar Diktaturen und Bananenrepubliken hatten Verfassungen, in denen sie sich stolz als die Verteidiger der Menschenrechte sahen. Viel wichtiger sind daher die Artikel, die die Macht des Staates organisieren, einhegen und strukturieren. Wichtig ist nicht, wie gut sich ein Staat und eine Regierung findet, sondern wie gut die Abwehrmechanismen sind, wenn Staat und Regierung glauben, so gut zu sein, dass sie die Rechte der Bürger beschneiden dürfen.
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Alpino
Alpino@HerrHuch·
Mal eine Frage in die X-Runde, die auf den zweiten Blick ernster ist als sie zunächst vielleicht wirkt. Woher kommt eigentlich diese komische "Links/Rechts Denken" in der Gesellschaft? Und noch wichtiger: Warum ist das eine Narrativ allgemein "böse" und das andere "gut"?
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Ulf Poschardt
Ulf Poschardt@ulfposh·
der unterschied zwischen den schlafwandlern vor 120 jahren und denen heute ist: sie sind noch beschränkter die konsequenzen ihrer handlungen abzusehen.
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Die versunkene Krone
Die versunkene Krone@VersunkeneKrone·
@HagelManuel Ist dies tatsächlich ursächlich so, wie Sie schreiben? Oder rührt der Ursprung solcher und vor allem christlicher Werte und fundamentaler Normen, wie Sie sie anführen, nicht etwas weiter zurück?
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Manuel Hagel
Manuel Hagel@HagelManuel·
77 Jahre Grundgesetz.
Für mich ein ganz besonderer Jahrestag. Es ist die Grundlage dafür, dass wir die eigene Meinung frei äußern, diskutieren, streiten, wählen und in Sicherheit und Frieden zusammenleben können. Diese Freiheit ist nicht selbstverständlich. Sie wurde errungen, bewahrt und muss immer wieder aufs Neue verteidigt werden. Gerade deshalb ist es unsere gemeinsame Aufgabe, jeden Tag für die Werte einzustehen, die das Grundgesetz trägt: Freiheit, Demokratie, Respekt und Zusammenhalt.
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Die versunkene Krone
Die versunkene Krone@VersunkeneKrone·
Macht Prosa in einem Grundgesetz Sinn oder muss man solche Aussagen, sofern man die Würde des Menschen dann auch mit Bereichen aufschlüsselt und die Unanrührbarkeit auf sie anwendet, auch mit entsprechendem Gesetz und der Exekutionstatkraft untermauern? Regieren über Notstandsnorm sollte uns Deutschen als verfassungsrechtliches Mahnmal auf dem Bildungswege als Allgemeinwissen stets in Erinnerung sein.
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Wolfgang Kubicki
Wolfgang Kubicki@KubickiWo·
“Unsere Stärke liegt in der Freiheit und in der Erkenntnis, dass es Bereiche gibt, die dem Staat grundsätzlich entzogen bleiben müssen. 'Die Würde des Menschen ist unantastbar' ist eben mehr als Verfassungsprosa – es ist Ausdruck genau dieser Erkenntnis. Wer dennoch meint, weiterhin mit dem Notstand spielen zu können – sei es politisch, medial oder gar tatsächlich –, mag Gutes im Sinn haben, muss aber weiterhin mit meinem erbitterten Widerstand rechnen. Denn die größte Not, die unserem Land widerfahren könnte, wäre eine Entwicklung, in der die Werte des liberalen Rechtsstaats immer weniger geachtet würden. Ein Dauernotstand, wie ihn Lauterbach vorschlägt, ist daher aus sehr grundsätzlichen Erwägungen eine gefährliche Idee.” 1/2
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Carsten Schanz
Carsten Schanz@CarstenSchanz·
Happy Birthday, liebes Grundgesetz! Heute feiern wir unsere Verfassung und müssen mehr denn je auf sie achten. Musik wird kontrolliert, die Sprachpolizei verbietet Ausdrücke und letztlich leiden Pressefreiheit und die freie Meinungsäußerung. Wenn wir unsere Verfassung nicht vor übergriffigen Altparteien schützen, verkommt sie zu einer Mao-Satire. @buendnisde #Grundgesetz
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