Rain Man
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Rain Man
@hellud123
"In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als derjenige, der den Schmutz macht.“ Tucholsky





Nein, die zulässige Satire von Steimle hat überhaupt keine "Folgen", außer einer Medienkampagne. StAs ermitteln dann, wenn es ins politische Narrativ passt. Es handelt sich ersichtlich nicht um eine Androhung von Straftaten, sondern um Satire. Auch eine Beleidigung liegt nicht vor, weder nach § 188 StGB noch, mangels Strafanträgen, nach § 185. Und selbst bei Strafanträgen wäre die jeweilige Äußerung im konkreten Kontext zulässig.





„Dann kam Steimle auf das unlängst enthüllte neue Porträt von Merkel zu sprechen. »Warum hat sie sich im Stehen malen lassen? Weil sie ahnt, sie wird bald sitzen«, sagte der Kabarettist und deutete so an, Merkel stehe eine Gefängnisstrafe bevor. Chrupalla, Siegmund und zahlreiche Zuschauer applaudierten. »Im Moment hängt sie erst mal«, legte Steimle nach. »Und wenn alle Stränge reißen oder der Nagel bricht, dann stellen wir sie an die Wand. Uns wird schon was einfallen.« Auch den amtierenden Bundeskanzler ging Steimle an: »Mittlerweile muss ich sagen, wenn ich Friedrich Merz sehe, frage ich mich manchmal: Wo ist eigentlich Stauffenberg, wenn man ihn mal wirklich braucht?«, fragte der Kabarettist.“ spiegel.de/panorama/afd-v… t.me/Rosenbusch






















