Henning Tappe retweetledi
Henning Tappe
710 posts

Henning Tappe
@htappe
University of Cologne, Public Law, Finance Law, Budget Law (hier aber natürlich privat)
Köln Katılım Nisan 2009
302 Takip Edilen541 Takipçiler

@AlexAmtmann Das ist noch einmal ein anderes Thema… Mir ging es hier allein um das Narrativ im FAZ-Gastbeitrag, die "Verschiebungen seien nach Maßgabe der #Bundeshaushaltsordnung geboten". Das sind so Nebelkerzen, die einem später einmal auf die Füße fallen. Aus § 17 V BHO folgt das nicht.
Deutsch

Das BVerfG kann einfach sammeln, was an unterschiedlichen Überlegungen und Erwartungen die Politiker:innen und Wissenschaftler:innen mit der GG-Änderung verbinden, um festzustellen: zu schnell, nicht hinreichend durchdacht,
Überbeschleunigung, verfassungswidrig, Art. 42 I 1 GG
Henning Tappe@htappe
Ich habe ja wirklich Verständnis für finanzpolitische Zwänge und Realitäten. Dass es kaum eine "echte" #Zusätzlichkeit geben würde, war früh klar. Gleichwohl sind natürlich völlig andere politische Erwartungen geweckt worden. Das Argument indes, der "Verschiebebahnhof"wäre …
Deutsch

wegen des Verbots der Doppelveranschlagung haushaltsrechtlich zwingend, ist m.E. ziemlicher …Unfug. Das gilt aus Gründen der Transparenz im gleichen (Einzel-)Plan, aber natürlich nicht im Verhältnis von Haushalt (Kernhaushalt) und zweckgebundenem #Sondervermögen (Nebenhaushalt).
Deutsch

Ich habe ja wirklich Verständnis für finanzpolitische Zwänge und Realitäten. Dass es kaum eine "echte" #Zusätzlichkeit geben würde, war früh klar. Gleichwohl sind natürlich völlig andere politische Erwartungen geweckt worden. Das Argument indes, der "Verschiebebahnhof"wäre …
Jens Südekum@jsuedekum
Hier arbeiten Armin Steinbach & Kollegen nochmal klar heraus, warum die „Verschiebebahnhof“-Kritik des @ifo_Institut am Sondervermögen fehlgeleitet ist. Staatliche Investitionen: Warum die Kritik am Sondervermögen am falschen Maßstab ansetzt faz.net/200753204?prem…
Deutsch
Henning Tappe retweetledi

Terminvorschau: Verkündungstermine zu den Verfahren „Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg“ am Mittwoch, 20. Mai 2026, ab 9 Uhr im Bundesfinanzhof
bundesfinanzhof.de/de/pm/024-2026

Deutsch

@htappe Danke. 🤜🏻🤛🏻Die anderen Punkte fallen mir nur gerade bei der aktuellen Korrektur auf. Und wenn ich noch einmal sämtliche Theorien zu § 40 VwGO lesen muss, laufe ich Amok!!
Deutsch

@KonProg Z.T. mag das so sein, ja. Deshalb könnte man das Ganze z.B. bei Gütertrennung auch gerne anders machen. Die realen Verhältnisse adressieren eher Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG "wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin". Das ist zB ein Problem der StKl 3/5 und anderer Regelungen
Deutsch

@htappe Das verkennt reale Verhältnisse und reale Wirkungen.
Deutsch

Das #Ehegattensplitting ist die Konsequenz aus progressivem Einkommensteuertarif und gemeinsamer (Zusammen-) Veranlagung. Aus aktuellem Anlass ein kleiner 🧵: (1/9)
Deutsch

@estragon5764 Familien gerne auch und stärker entlasten/fördern. Kein Problem damit. Aber warum eine Ehe keine Erwerbsgemeinschaft mehr ist, wenn die Kinder aus dem Haus sind, erschließt sich mir nicht.
Deutsch

@htappe Nein. Die Frage ist: Welche Familie/Alleinerziehende würde besser gestellt, wenn wir die Besteuerung von Ehe und Familie insgesamt reformieren und verfassungskonform aufstellen würden. Dann würden Familien jedenfalls - nicht wie jetzt - schlechter behandelt als kinderlos Ehen. 1/
Deutsch

@estragon5764 Die Frage ist doch: Welche Familie/Alleinerziehende(r) würde besser gestellt, wenn man die Progression abschaffen würde mit der Folge, dass das Splitting ersatzlos entfallen kann? Die Antwort darauf klärt das Verhältnis zwischen Familienleistungsausgleich und Ehegattensplitting.
Deutsch

@htappe Ein Gesetz, durch das ausdrücklich vor allem KINDERREICHE Familien entlastet werden sollen, kann von der Familienbesteuerung nicht getrennt werden.
(Seite 34 der Gesetzesbegründung)
dserver.bundestag.de/btd/03/002/030…
Deutsch

@estragon5764 Das ist nicht der Punkt. Ich will nicht die Progression abschaffen und behaupte auch nicht, dass sie verfassungsrechtlich geboten oder verfassungswidrig wäre. Es geht um die "künstliche"(?) Trennung bzw. die Zuordnung der Probleme Familienbesteuerung / Splitting.
Deutsch

@htappe Das BVerfG sagt zwar inzwischen, dass die Progression nicht mehr zwingend verfassungsrechtlich geboten ist. Sie kann aber auch nicht ohne Weiteres abgeschafft werden. Denn wenn der Lagerarbeiter mit einem zvE von 2.000,— Euro 25% Steuern bezahlt ist die Belastung ungleich größer1
Deutsch

Und nur weil das Splitting alt ist, ist es noch kein "#Relikt". Das ganze Steuerrecht, auch die Progression, ist in diesem Sinne "Relikt". Und schließlich noch: #Lohnsteuerklassen /-abzugsmerkmale sind ein ganz anderes Thema und die #Sozialversicherung auch. 9/9 - End
Deutsch

@estragon5764 Gedankenexperiment: Wir streichen die Progression, deren Nachteile bei Zusammenveranlagung das Splitting ausgleichen will, und streichen in der Folge auch das (dann unnötige) Splitting: Welche der genannten Probleme bleiben, welche fallen weg?
Deutsch

@htappe 4/ in den untersten Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle ist das der Fall. Das bleibt für alle anderen Modelle außerhalb der Ehe mit Einkommensgefälle Privatspaß. Auch für verheiratete Eltern, die gleich verdienen übrigens.
Deutsch

@BMMayr Ja. Gütertrennung zeigt ja recht deutlich, dass man keine "Erwerbsgemeinschaft" will. Ist mir recht. Höchstbetrag ist eine Frage der Abwägung, scheint mir diskussionswürdig.
Deutsch

@estragon5764 Im geltenden System kommt erst das Einkommen (§ 2 Abs. 4 EStG), dann das zu versteuernde Einkommen (§ 2 Abs. 5 EStG). Hier sind die Kinderfreibeträge abgezogen (ob richtig bemessen, ist andere Frage). Erst das zvE wird dann in § 32a Abs. 1 oder Abs. 5 weiterverarbeitet.
Deutsch

@estragon5764 Der Unterhaltsaufwand sowie – typisiert – der Erziehungs- und Betreuungsaufwand für die Kinder wird (so verlangt es das BVerfG) durch Abzugsbeträge von der Bemessungsgrundlage berücksichtigt. Das ist im Splitting (= Tarifvorschrift) nicht mehr drin. (Es geht nicht ums "Brutto").
Deutsch

@estragon5764 /2 geboten sein soll, behaupte ich gar nicht. Es gibt auch andere (mögliche) Regelungen, vielleicht auch bessere, um Familien "gerecht" zu besteuern. Das möge die Politik entscheiden. Zugleich sind viele Argumente gegen "das Splitting" aber problematisch (z.B. der Anreiz…)
Deutsch

@estragon5764 Ich will gar nichts künstlich auftrennen. Wenn man die Kinderfreibeträge/das Kindergeld mit dem Argument des Splitting zu niedrig ansetzt, ist das ein Problem dieser Regelung nicht ein Problem des Splittings. Und dass das jetzige Splitting sakrosankt bzw. verfassungsrechtlich /1
Deutsch

@spenglerandreas Ja. Wenn man das zu Ende denkt, setzt jede Einkommensteuer (und erst recht die Progression) den Anreiz, weniger zu arbeiten. (Das sehen ja auch manche so…) Dennoch kann man Steuern für sinnvoll und die Progression für gerecht halten.
Deutsch

@htappe Es ist ökonomisch völlig widersinnig, dass die besserverdienende Partnerin sagen wir von bspw. 40 auf 38 Stunden reduziert, und der schlechterverdienende Partner von 25 auf 32 Stunden aufstockt, damit beide das gleiche Gehalt haben und nicht mehr steuerlich bestraft werden...
Deutsch


