
Schwarz auf weiss: SVV-Zuwendung am 11. September 2025 gewährt, aber erst am 23. September 2025 nachgemeldet – statt bis 16. September (5-Tage First gemäss 5 Abs. 3 VPofi). Ein weiterer Peanut aus Sicht des Bundesgerichts. Gesetze sind sozusagen da, um sie zu brechen, nicht wahr Herr Bundesrichter? Fristverletzung ist nur dann relevant, wenn es um Stimmrechtsbeschwerden geht, gell?





























